Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Referenzen Tragwerksplanung Gebäude in Stahlbetonbauweise:
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
— die Baukosten Rohbau/Stahlbeton des Referenzgebäudes haben mindestens netto 500 000,00 EUR betragen,
— für das Referenzgebäude wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 51 HOAI erbracht,
— die tragwerksplanerischen Leistungen wurden nach dem 1.1.2014 fertiggestellt.
Verfügt ein Bieter nicht über ein Referenzprojekt aus der Zeit seit 2014, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung vollständig erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 6 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch nach dem 1.1.2014 fertiggestellt worden sein und muss mit Baukosten für Rohbau/Stahlbeton in Höhe von mindestens netto 500 000,00 EUR errichtet worden sein.
Zu 2. Referenzen Tragwerksplanung in Holz-/Holzverbundbauweise:
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Leitungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
— die Referenz betrifft ein Gebäude in Holz- oder Holzverbundbauweise,
— für das Referenzgebäude wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 51 HOAI erbracht,
— die tragwerksplanerischen Leistungen wurden nach dem 1.1.2009 fertiggestellt.
Verfügt ein Bieter nicht über ein Referenzprojekt aus der Zeit seit 2009, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung vollständig erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 6 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch nach dem 1.1.2009 fertiggestellt worden sein und muss in Holz- oder Holzverbundbauweise errichtet worden sein.
Zu 3: Referenzen Brandschutz:
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Leistungen des Brandschutzes des Leitungsbildes Brandschutz der AHO-Fachkommission nachweisen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:
— die Referenz betrifft ein Gebäude mit mindestens 500 m Nutzfläche (NUF),
— die Referenz betrifft ein Gebäude ohne feste bauliche Brandabschnitte,
— für das Referenzgebäude wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 gemäß des Leistungsbildes Brandschutz der AHO-Fachkommission erbracht,
— die Leistungen Brandschutz wurden nach dem 1.1.2011 fertiggestellt.
Verfügt ein Bieter nicht über ein Referenzprojekt aus der Zeit seit 2011, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 des Leistungsbildes Brandschutz der AHO-Fachkommission vollständig erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 5 und die Leistungsphase 8 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch nach dem 1.1.2011 fertiggestellt worden sein, mindestens 500 m Nutzungsfläche (NUF) umfasst haben und muss ohne feste bauliche Brandabschnitte errichtet worden sein.
Zu 4: Anzahl beschäftigte Berufsträger, staatl. anerkannte Sachverständige
Bieter /BG haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren. Zu den Berufsträgern gehört mindestens eine Person, die als Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes staatlich anerkannt ist, und mindestens eine (ggfs. weitere) Person, die als Sachverständiger für den Wärmeschutz staatlich anerkannt ist.