Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2016 bis 2018 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. – Wichtung 20 %;
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden). – Wichtung 80 %
Referenzprojekte, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzprojekte ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Für die maximale Bewertung sollte jedes der 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Anlage des Straßenverkehrs,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Knotenpunkt mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen,
— das Referenzprojekt entspricht in seiner Komplexität mindestens Honorarzone III der HOAI,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten Kgr. 200-500 ≥ 2,5 Mio. EUR brutto).
Für die maximale Bewertung sollte ein Referenzprojekt zusätzliche folgende Anforderungen erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Brückenbauwerk (konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen im Sinne des § 41 Nr. 6 HOAI),
— das Referenzprojekt entspricht in seiner Komplexität mindestens Honorarzone III der HOAI,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten Kgr. 200-500 ≥ 500 000 EUR brutto).
Alle 4 Referenzprojekte sollten weiterhin folgende Anforderungen erfüllen:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 47 HOAI bzw. § 43 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 200-500, DIN 276) brutto,
— beauftragte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle 4 Referenzen die vorgenannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.