Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau des Landsratsamtes zu errichten. Dieser soll Raum für 600 Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus entsteht ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie 3 Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau des Landsratsamtes zu errichten. Dieser soll Raum für 600 Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus entsteht ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie 3 Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein.
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau des Landsratsamtes zu errichten. Dieser soll Raum für 600 Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus entsteht ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie 3 Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-15 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 221-542213
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau zu errichten, um der aktuellen bestehenden Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen. Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Darüber hinaus entsteht im neuen Landratsamt ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie 3 Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz (Fl. Nr. 1047) untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein. Außerdem ist ausreichende Flexibilität gefordert, um für einen sich verändernden Raumbedarf eine Umnutzung von einzelnen Gebäudeteilen oder eine Abtrennung für Fremdvermietung zu ermöglichen.
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau zu errichten, um der aktuellen bestehenden Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen. Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Darüber hinaus entsteht im neuen Landratsamt ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie 3 Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz (Fl. Nr. 1047) untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein. Außerdem ist ausreichende Flexibilität gefordert, um für einen sich verändernden Raumbedarf eine Umnutzung von einzelnen Gebäudeteilen oder eine Abtrennung für Fremdvermietung zu ermöglichen.
Im Zuge der Leistungsphase 2 soll zudem explizit durch die Planungsgruppe geprüft werden, ob eine Hybridbauweise (Stahlbeton+Holzbauweise) realisiert werden kann. Dies ist auch aus brandschutztechnischer Sicht zu bewerten. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen der Planer sind zwingende Voraussetzung.
Im Zuge der Leistungsphase 2 soll zudem explizit durch die Planungsgruppe geprüft werden, ob eine Hybridbauweise (Stahlbeton+Holzbauweise) realisiert werden kann. Dies ist auch aus brandschutztechnischer Sicht zu bewerten. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen der Planer sind zwingende Voraussetzung.
Die Kosten für die Baumaßnahme (Kgr. 300 + 400) werden grob auf 48,25 Millionen EUR brutto geschätzt.
Die Terminziele für den Neubau ergeben sich wie folgt:
— Beginn der Bauausführung: September 2021,
— Bauzeit: ca. 2,5 Jahre,
— geplante Fertigstellung: bis Dezember 2023,
— Inbetriebnahme: Dezember 2023.
Für den Neubau des Landratsamts Landshut sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1–6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.
Für den Neubau des Landratsamts Landshut sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1–6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung und/oder Sanierung (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingeweisen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingeweisen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Zusätzliche Informationen:
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Altheimer Straße
84051 Essenbach
Flurstück: 1054 (Gem. Essenbach)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV);
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §124 GWB;
4) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;
5) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
7) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
7) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2016 bis 2018 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnitltichen Umsatz ≥ 500 000 EUR/a erzielt. – (Wichtung 5 %);
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2016 bis 2018 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2016 bis 2018 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %);
3) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2016-2018) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen;
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2016-2018) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen;
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. – (Wichtung 90 %).
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um mindestens eine Neubaumaßnahme und mindesten 2 Neubau- und/oder Sanierungsmaßnahmen,
— das Referenzprojekt 1 und 2 ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten Kgr. 300 + 400 ≥ 20,0 Mio. EUR brutto),
— das Referenzprojekt 3 ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten Kgr. 300 + 400 ≥ 15,0 Mio. EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–6 (gem. § 51 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 300 + 400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung;
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung;
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
4) Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines.
Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 221-542213 (2019-11-13)
Ergänzende Angaben (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau des Landsratsamtes zu errichten. Dieser soll Raum für 600 Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus entsteht ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie drei Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein.
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau des Landsratsamtes zu errichten. Dieser soll Raum für 600 Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus entsteht ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie drei Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Berichtigung wurde in den unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0fa933 veröffentlichten Vergabunterlagen bereits berücksichtigt, namentlich in der Datei:
Landratsamt Landshut_Bewerbungsformular Teilnahmeantrag_TWP.docx
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 576641.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau zu errichten, um der aktuellen bestehenden Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Darüber hinaus entsteht im neuen Landratsamt ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie drei Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz (Fl. Nr. 1047) untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein. Außerdem ist ausreichende Flexibilität gefordert, um für einen sich verändernden Raumbedarf eine Umnutzung von einzelnen Gebäudeteilen oder eine Abtrennung für Fremdvermietung zu ermöglichen.
Der Landkreis Landshut beabsichtigt einen Neubau zu errichten, um der aktuellen bestehenden Raumnot Rechnung zu tragen und Vorsorge für evtl. später notwendige Erweiterungen zu treffen Im Neubau sollen alle Abteilungen untergebracht werden, auch die Tiefbauverwaltung, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und die Ergoldinger Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle. Darüber hinaus entsteht im neuen Landratsamt ein multifunktionaler Tagungs- und Besprechungsbereich mit einem Sitzungssaal (100 Pax), einem kleinen Sitzungssaal (40 Pax) sowie drei Konferenzräumen (je 20 Pax). Außerdem ist neben einem internen Kantinenbetrieb (150 Pax) ein separater Bistrobetrieb (30 Pax) angedacht. Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem benachbarten Parkplatz (Fl. Nr. 1047) untergebracht werden, der derzeit von den Besuchern der Eskara genutzt wird. Für den Neubau ist ein innovatives Konzept für den gesamten Lebenszyklus anzustreben, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, ökologische Aspekte und Energieeffizienz. Dafür muss das Gebäude so ausgelegt sein, dass es zu einem späteren Zeitpunkt in Bestand und Betrieb problemlos und ohne große Beeinträchtigung der Mitarbeiter um 25 % des aktuellen Raumprogramms erweitert werden kann. Bei der späteren Realisierung sollten die Störungen für den laufenden Betrieb möglichst gering sein. Außerdem ist ausreichende Flexibilität gefordert, um für einen sich verändernden Raumbedarf eine Umnutzung von einzelnen Gebäudeteilen oder eine Abtrennung für Fremdvermietung zu ermöglichen.
Im Zuge der Leistungsphase 2 soll zudem explizit durch die Planungsgruppe geprüft werden, ob eine Hybridbauweise (Stahlbeton + Holzbauweise) realisiert werden kann. Dies ist auch aus brandschutztechnischer Sicht zu bewerten. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen der Planer sind zwingende Voraussetzung.
Im Zuge der Leistungsphase 2 soll zudem explizit durch die Planungsgruppe geprüft werden, ob eine Hybridbauweise (Stahlbeton + Holzbauweise) realisiert werden kann. Dies ist auch aus brandschutztechnischer Sicht zu bewerten. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen der Planer sind zwingende Voraussetzung.
— Beginn der Bauausführung: September 2021;
— Bauzeit: ca. 2,5 Jahre;
— geplante Fertigstellung: bis Dezember 2023;
Für den Neubau des Landratsamts Landshut sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1-6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.
Für den Neubau des Landratsamts Landshut sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1-6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.