1) Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesem Unternehmen zu den Ziffern III.1.1 und III.1.3 einzureichen. Damit die Angaben/Informationen/Unterlagen von diesem Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß § 47 VgV diesem Unternehmen einzureichen. Die Verpflichtungserklärung muss eine verbindliche Aussage des Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden;