Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim - TGA II

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim, TGA-II, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 4, 5 u. 6 § 53 HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-19 Auftragsbekanntmachung
2020-07-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: MTK-2019-0039
Kurze Beschreibung:
Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim, TGA-II, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 4, 5 u. 6 § 53 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192201-6142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f1d88def8-19832e3172342654 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-609618
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 247 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
4) Starkstromanlagen;
5) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
6) Förderanlagen.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 1 250 000 EUR. Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6 262 m
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Unter anderem sind folgende Komponenten beabsichtigt: PV-Anlage, LED Beleuchtung flächendeckend mit Präsenzmelder, E-Auto Ladestation. Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Januar 2021, Fertigstellung Ende 2022. Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 247 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65795 Hattersheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
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4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.
Im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende
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Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. „Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein“ (Ausschlusskriterium);
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6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der Ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9)).
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Mindeststandards: Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
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8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und
Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG – EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
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9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9));
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10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9));
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11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9)).
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Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung Abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes;
b) Auftraggeber;
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach Anlagengruppen;
d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
e) Honorarzone;
f) Zeitraum der Leistungserbringung;
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9)).
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Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc. und verschiedene Anlagengruppen) die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach Anlagengruppen;
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung Siehe II.2.9).
Mindeststandards: Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu § 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
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Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr.1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
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Wichtung und Wertung:
— Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 83 T EUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2,U m/ a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
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— Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 5 %): die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1 MB/a = 1, MA/a < 1,5 MB/a = 2, MA/a <2 MB/ a = 3, MA/a < 2,5 MB/a = 4, MA/a >= 2,5 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
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— Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR = 2 = 2,AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
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— Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 10,
— Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
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— Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f1d88def8-19832e3172342654 🌏
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9)) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3, Nr.1-13) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816 📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein
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Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 247-609618 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 204 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347475
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 247-609618
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7.: Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Verfahren war 2-stufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertete der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern,die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildete unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der in der Bekanntmachung angegebene Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig gelegen haben, erfolgte die Auswahl unter diesen im Losverfahren. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden mit denen zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber Auftragsgespräche geführt, um durch ein Bewertungsgremium denjenigen Bieter zu finden, der auf Grund von auf den konkreten Auftrag bezogenen Auftragskriterien sowie unter Berücksichtigung verhandelbarer Vergütungsfragen den Zuschlag erhalten soll. Für die vergleichende Bewertung der zu Verhandlungen aufgeforderten Bieter wurde die Nutzwertanalyse gewählt. Dabei wurden Auftragskriterien benannt und entsprechend ihrer Bedeutung für den Gesamtnutzen gewichtet. Die Erfüllung dieser Teilziele wurde anhand von Nutzenpunkten bewertet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl war derjenige, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Dies war der Auftragnehmer.
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Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7.:

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Name: Itg
Nationale Registrierungsnummer: D
Postanschrift: Am Daubhaus 2
Postort: Hochheim
Postleitzahl: 65239
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6146849237-0 📞
E-Mail: info@itg-hochheim.de 📧
Land: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Internetadresse: www.itg-hochheim.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 204 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1.). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1.) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfendieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder perFax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 141-347475 (2020-07-21)