Auftragsbekanntmachung (2019-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KVSH-Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Postanschrift: Bismarckallee 1-6
Postort: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Segeberg🏙️
URL: www.kvsh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Plenarsaal Haus VI – 31900102OV Metallbauarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Fenster, Türen und zugehörige Artikel📦
Kurze Beschreibung: Metallbauarbeiten – Fenster und Außentüren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Segeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude.
2)...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude.
2) Umfang der Baumaßnahmees wird folgendes beabsichtigt:Metallbauarbeiten für Fenster und Außentüren, mit EC-Glas und Sonnenschutz, sowie RWA3. Gebäudedaten
— Gebäudelänge: 30,80 m,
— Breite:16,45 m,
— Traufhöhe: 14,64 m.
— Geschoßhöhen:
—— UG 3,80 m,
—— EG 3,39 m,
—— OG 3,60 m,
—— DG 3,50 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Datum des Endes: 2020-06-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-12
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-12
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 196-475182 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-11-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 196-475182
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-08-10 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2020-06-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-09-22 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-11-12 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-19 📅
Zeit: 10:10
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-01-11 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-01-25 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-11-12 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-19 📅
Zeit: 10:10
Quelle: OJS 2019/S 220-539024 (2019-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Plenarsaal Haus VI - 31900102OV Metallbauarbeiten
Kurze Beschreibung: Metallbauarbeiten - Fenster und Außentüren.
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 660776.75
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1117773.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude;
2)...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude;
2) Umfang der Baumaßnahmees wird folgendes beabsichtigt: Metallbauarbeiten für Fenster und Außentüren, mit EC-Glas und Sonnenschutz, sowie RWA;
3) Gebäudedaten:
— Gebäudelänge: 30,80 m,
— Breite: 16,45 m,
— Traufhöhe: 14,64 m,
— Geschoßhöhen:
—— UG 3,80 m,
—— EG 3,39 m,
—— OG 3,60 m,
—— DG 3,50 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 196-475182
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau Plenarsaal Haus VI - 31900102OV Metallbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ing. Albert Balk GmbH & Co.KG
Postanschrift: Ruhrstraße 7-9
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 432199200📞
E-Mail: metallbau@ing-balk.de📧
Fax: +49 4321992030 📠
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 580 355 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 660776.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 017-035465 (2020-01-22)