Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt, ein neues Rathaus an einem neuen Standort in zentraler Lage im Hauptort Unterschneidheim zu bauen. Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungs-bild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Die BGF des Neubaus wird mit ca. 950 m und die zu berücksichtigenden Freiflächen ca. 6 000 m, wovon zunächst ca. 2 000 m für die weiter Beauftragung vorgesehen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Rathaus Gemeinde Unterschneidheim – Vergabe Architektenleistungen n. VgV mit Lösungsansätzen
n.def.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt, ein neues Rathaus an einem neuen Standort in zentraler Lage im Hauptort Unterschneidheim zu bauen. Das neue...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt, ein neues Rathaus an einem neuen Standort in zentraler Lage im Hauptort Unterschneidheim zu bauen. Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungs-bild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Die BGF des Neubaus wird mit ca. 950 m und die zu berücksichtigenden Freiflächen ca. 6 000 m, wovon zunächst ca. 2 000 m für die weiter Beauftragung vorgesehen sind.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 300 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Architekturentwurf📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungsbild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Das teilweise um ca. 2 Meter ansteigende Planungsgebiet und der Baumbestand sollten inspirierend wirken. Bei der Standortwahl für den Rathausneubau ist die Nähe zum Friedhof mit angemessener Distanz zu berücksichtigen. Die Blickachse von der Kirchstraße entlang der Grundschule Richtung Nord-Osten sowie der Verlauf des Erschließungsweges von der Straße „Ziegelhütte“ bis zur Realschule ist nicht unbedingt zu erhalten eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bis zur Realschule und die Erschließung zum Haupteingang der Grundschule ist nachzuweisen. Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge im Brandfall sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Gleichzeitig soll bei der Freiflächen-und Erschließungsplanung auch die Zufahrts- und Parkierungssituation der Feuerwehr und die angrenzenden Freiflächen der Schulen konzeptionell verbessert wer-den. Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht zum Planungsprogramm:
— Verwaltungsbereich 406,00 m,
— Bürgermeister 76,00 m,
— Ortsbauamt 32,00 m,
— Finanzen 64,00 m,
— Hauptamt mit Bürgerbüro 64,00 m,
— Bürger-/Ratssaal / Sonstige Räume 170,00 m,
— Eingangsbereich/Foyer entwurfsabhängig Nebenräume /Technik 271,00 m.
Mit einer BGF von ca. 950 m wird von Baukosten in Höhe von ca. 2,3 Mio EUR netto für die Kostengruppen 300 plus 400 ausgegangen. Die zu überplanenden Flächen für Freiflächen- u. Erschließungsplanung betragen in Summe ca. 6 000 m. Davon sollen im Rahmen des Rathausneubaus aber zunächst nur die unmittelbaren Erschließungs- und Freiflächen realisiert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschläge und Qualifikation Projektleiter/Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90
Preis (Gewichtung): 10
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenz 1 Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenz 1 Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen/ Qualitäten, sowie bautechnischer Anforderungen, vergleichbar ist; und innerhalb der letzten 10 Jahre (von einschließlich 2009 bis Fertigstellung bis 30. November 2019) fertiggestellt Referenz 2 Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber der letzten 10 Jahre (einschließlich 2009), Dies kann auch mit Referenz 1 nachgewiesen werden. max. 30 Punkte Referenz 3 Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekts (z. B. Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.) oder Nachweis eines Erfolgs in einem Hochbau-Wettbewerb (Preis, Anerkennung) oder Nachweis eines Auftrags über VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2009) Dies kann auch mit Referenz 1 oder 2 nachgewiesen werden.max. 40 Punkte Referenz 4 Personelle Leistungsfähigkeit Anzahl der Architekt*innen/Ingenieur*innen der Bewerber*in/der Bewerbergemeinschaft mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (≥2 Personen=20 P), zusätzlich 1 Architekt*in mit mind. 5 Jahren (≥5 Jahre=30 P) Berufserfahrung. (Beleg Kammerzulassung etc.) max. 50 Punkte Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind in der Ausschreibung und dem Bewerbungsbogen enthalten!
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z. B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvor-schrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsaner-kennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemä-ßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufl. Qualifikation nachweisen. (z. B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbez. Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jew. Herkunftsstaat die Berufsbez. nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der jur. Person und der Verf. der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgem. natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-09
00:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@pk.bwl.de📧
Fax: +49 7219266211 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 216-530211 (2019-11-05)