Neubau Rathaus Gemeinde Unterschneidheim – Vergabe Architektenleistungen n. VgV mit Lösungsansätzen

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt, ein neues Rathaus an einem neuen Standort in zentraler Lage im Hauptort Unterschneidheim zu bauen. Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungs-bild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Die BGF des Neubaus wird mit ca. 950 m und die zu berücksichtigenden Freiflächen ca. 6 000 m, wovon zunächst ca. 2 000 m für die weiter Beauftragung vorgesehen sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt, ein neues Rathaus an einem neuen Standort in zentraler Lage im Hauptort Unterschneidheim zu bauen. Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungs-bild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Die BGF des Neubaus wird mit ca. 950 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Postanschrift: Fritz-Elsas-Straße 31
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: lutz.fricke@lbbw-im.de 📧
Telefon: +49 71164542191 📞
Fax: +49 71164542100 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/189DF046-6A05-47D9-9BF4-6E6DD0078F97 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/189DF046-6A05-47D9-9BF4-6E6DD0078F97 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 216-530211
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das neue Rathaus und die neue Anlage der Freiflächen soll dabei an der Straße „Ziegelhütte 25/27“ ein selbstverständlicher wie prägender Teil des Gebäudeensembles bestehend aus Feuerwehr, Realschule, Grundschule und der zur Ortsmitte liegenden historischen Bebauung (Kirche) werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiges, wirtschaftliches Gebäude mit ansprechendem Erscheinungsbild und klarer Adressbildung, welches die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner neuen Bedeutung aufwertet. Das teilweise um ca. 2 Meter ansteigende Planungsgebiet und der Baumbestand sollten inspirierend wirken. Bei der Standortwahl für den Rathausneubau ist die Nähe zum Friedhof mit angemessener Distanz zu berücksichtigen. Die Blickachse von der Kirchstraße entlang der Grundschule Richtung Nord-Osten sowie der Verlauf des Erschließungsweges von der Straße „Ziegelhütte“ bis zur Realschule ist nicht unbedingt zu erhalten eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bis zur Realschule und die Erschließung zum Haupteingang der Grundschule ist nachzuweisen. Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge im Brandfall sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Gleichzeitig soll bei der Freiflächen-und Erschließungsplanung auch die Zufahrts- und Parkierungssituation der Feuerwehr und die angrenzenden Freiflächen der Schulen konzeptionell verbessert wer-den. Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht zum Planungsprogramm:
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— Verwaltungsbereich 406,00 m
— Bürgermeister 76,00 m
— Ortsbauamt 32,00 m
— Finanzen 64,00 m
— Hauptamt mit Bürgerbüro 64,00 m
— Bürger-/Ratssaal / Sonstige Räume 170,00 m
— Eingangsbereich/Foyer entwurfsabhängig Nebenräume /Technik 271,00 m
Mit einer BGF von ca. 950 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z. B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvor-schrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsaner-kennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemä-ßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufl. Qualifikation nachweisen. (z. B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbez. Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jew. Herkunftsstaat die Berufsbez. nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der jur. Person und der Verf. der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgem. natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenz 1 Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen/ Qualitäten, sowie bautechnischer Anforderungen, vergleichbar ist; und innerhalb der letzten 10 Jahre (von einschließlich 2009 bis Fertigstellung bis 30. November 2019) fertiggestellt Referenz 2 Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber der letzten 10 Jahre (einschließlich 2009), Dies kann auch mit Referenz 1 nachgewiesen werden. max. 30 Punkte Referenz 3 Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekts (z. B. Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.) oder Nachweis eines Erfolgs in einem Hochbau-Wettbewerb (Preis, Anerkennung) oder Nachweis eines Auftrags über VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2009) Dies kann auch mit Referenz 1 oder 2 nachgewiesen werden.max. 40 Punkte Referenz 4 Personelle Leistungsfähigkeit Anzahl der Architekt*innen/Ingenieur*innen der Bewerber*in/der Bewerbergemeinschaft mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (≥2 Personen=20 P), zusätzlich 1 Architekt*in mit mind. 5 Jahren (≥5 Jahre=30 P) Berufserfahrung. (Beleg Kammerzulassung etc.) max. 50 Punkte Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind in der Ausschreibung und dem Bewerbungsbogen enthalten!
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschläge und Qualifikation Projektleiter/Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90
Preis (Gewichtung): 10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/189DF046-6A05-47D9-9BF4-6E6DD0078F97 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: poststelle@pk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219266211 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 216-530211 (2019-11-05)