Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Fachkunde gem. § 6a Abs. 3 VOB/A bzw. § 33 UVgO sowie gemäß Anlage 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen:
Mit Angebotsabgabe:
Fachkunde/Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit
— Nachweis der Präqualifikation anhand des Präqualifikationsverzeichnisses oder
— Nachweise gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung",
— ausreichender Versicherungsschutz (mind. 5 Mio. EUR; 2-fach optimiert),
— Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses gem. KorruptionsbG NRW,
— Güteschutz gem. RAL-Gütesicherung:
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe(n) AK2, I, R und D sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
— Qualifikationsnachweise für Schweißarbeiten an PE-Rohren sowie an PE-Dichtungsbahnen:
Qualifikationsnachweise für Schweißarbeiten an PE- Rohren gem. DVGW GW 330 und DVGW GW 301 sowie nach DVS 2212-1 Untergruppe 9.2 sind mit Angebotsangabe nachzuweisen.
Qualifikationsnachweis für Schweißarbeiten an PE-Dichtungsbahnen nach DVS 2212-3 sowie Zulassung WHG § 19 sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
— Erfassungsmodul „Drain" zur Kanaldatenbanksoftware „Strakat".
Nach Aufforderung:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Nachweise
— des Finanzamtes,
— der Sozialkasse,
— der Berufsgenossenschaft,
— Handelsregisterauszug,
— Freistellungsbescheinigung,
— Urkalkulation.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.