Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) zu führen (50 Punkte);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich ist.
< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte
Ab 10 Mitarbeiter = 20 Punkte
Ab 13 Mitarbeiter = 40 Punkte
Ab 15 Mitarbeiter = 60 Punkte
Ab 18 Mitarbeiter = 80 Punkte
Ab 20 Mitarbeiter = 100 Punkte
3) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (je Referenz max. 150 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 75 Punkte)
TGA-Planung § 55 HOAI LPH 2-8 vollständig erbracht
Mindesthonorarzone II oder höher
Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
Mindestens abzudeckende Anlagengruppen: 1, 2, 3, 7, 8
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 25 Punkte)
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
Ab 0,5 Mio. EUR = 5 Punkte
Ab 1,0 Mio. EUR = 10 Punkte
Ab 2,0 Mio. EUR = 15 Punkte
Ab 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Ab 6,0 Mio. EUR = 25 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 25 Punkte)
Vor dem 1.1.2012 = 0 Punkte
Innerhalb der letzten 7 Jahre (nach 01.01.2012) = 5 Punkte
Innerhalb der letzten 6 Jahre (nach 01.01.2013) = 10 Punkte
Innerhalb der letzten 5 Jahre (nach 01.01.2014) = 15 Punkte
Innerhalb der letzten 4 Jahre (nach 01.01.2015) = 20 Punkte
Innerhalb der letzten 3 Jahre (nach 01.01.2016) = 25 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (je Referenz max. 25 Punkte)
Referenzobjekt enthält
Keine medizinische Einrichtung = 0 Punkte
Medizinische Einrichtung = 15 Punkte
Medizinische Einrichtung inkl. Großküche oder Schwimmbadbau = 20 Punkte
Medizinische Einrichtung inkl. Großküche und Schwimmbadbau = 25 Punkte