Beschreibung der Beschaffung
Die ehemalige Feuer- und Rettungswache genügte in ihrer Form nicht mehr den baulichen Anforderungen, welche an Gebäude dieser Art gerichtet werden. Das Gebäude wurde bereits abgebrochen, sodass an dieser Stelle ein Neubau errichtet werden soll (vgl. Anlage 07). Die östlich dieses Gebäudes angeordnete, alte Fahrzeughalle für die Rettungswagen besteht noch, wird jedoch Bauseits vor Beginn der hier beschriebenen Baumaßnahmen abgebrochen und ist nicht Bestandteil dieses VgV-Verfahrens.
Vorgesehen ist ein mehrgeschossiges, teilunterkellertes Gebäude, welches sich funktional in 2 Bereiche (vgl. Anlage 08, A + B) gliedert und dort nachfolgende Bereiche in einem Gebäudekomplex
Verortet. Ein Bereich ist für die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Rheydt vorgesehen (A); der andere Bereich (B) soll dem Rettungsdienst dienen.
Der Neubau ist baulich an das bestehende Wachgebäude (2) anzubinden.
Das bestehende Führungs- und Lagezentrum (1) südlich des Neubaus ist zum Teil versorgungstechnisch (ELT und NT) anzubinden (vgl. Anlage 07).
Die Spannungsversorgung und Zählung des Wachgebäudes (2) erfolgt über einen Trafo, welcher auf dem Neubaugelände steht.
Vor Baubeginn wird der Trafo durch die NEW versetzt. Der neue Standort des Trafos wird, nach heutigem Stand, hinter dem Lager (7) sein (vgl. Anlage 08). Der AN hat die Planung der neuen Zuleitung und Standort der Zählung für das Wachgebäude zu planen und auszuschreiben.
Während des „Versetzten“ des Trafos ist dafür Sorge zu tragen, dass das Wachgebäude mittels eines Provisoriums weiterhin unterbrechungsfrei mit Spannung versorgt wird. Der AN hat die dieses
Provisorium zu Planen und evtl. Auszuschreiben.
Der Neubau soll zudem, möglichst, über die bestehende Heizungsanlage im westlich liegenden Bestandsgebäude unterstützend mitversorgt werden. Die vorhandene Notstromversorgung (NEA) ist im Gebäude 7 installiert. Nach der Bestandsaufnahme muss überprüft und berechnet werden, ob die NEA die zusätzlich benötigte Leistung und Abgänge für den Neubau vorhalten kann.
Weiterführende Angaben zum IST-Zustand der Immobilien und den erforderlichen Maßnahmen können dem Anlagenkonvolut 07 entnommen werden.