Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2014-2018), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen (zwingende Angaben: Bauvorhaben, Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung,
Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen,die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016-2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis einer Sicherheitskraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (auf besonderes Verlangen),
— Nachweis der Ersthelferausbildung (auf besonderes Verlangen),
— Nachweise zur Umweltverträglichkeit der Baustoffe und Bauteile (gemäß „Liste bewertete Bauprodukte“ der Stadt Köln) (auf besonderes Verlangen),
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (FB 233 VHB) (auf besonderes Verlangen),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB) (auf besonderes Verlangen):
—— Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A.