Auftragsbekanntmachung (2019-09-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Miltzow
Postanschrift: OT Miltzow, Bahnhofsallee 8a
Postort: Sundhagen
Postleitzahl: 18519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Zühlke
Telefon: +49 38328/603235📞
E-Mail: bau@amt-miltzow.de📧
Fax: +49 38328/603240 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: www.amt-miltzow.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25592115🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Schulzentrum Sundhagen – Grund- u. Regionalschule, Los GR 7 – Fenster und Außentüren”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fenster und Außentüren.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Sundhagen
Beschreibung der Beschaffung: Fenster und Außentüren.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der Präqualifikationsnummer,
— nicht präqualifizierte Unternehmen: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der Präqualifikationsnummer,
— nicht präqualifizierte Unternehmen: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der Präqualifikationsnummer,
— nicht präqualifizierte Unternehmen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der Präqualifikationsnummer,
— nicht präqualifizierte Unternehmen: Eigenerklärung (Formblatt 124 VHB) zur Insolvenz, zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über die dem Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über die dem Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— präqualifizierte Unternehmen: Angabe der Präqualifikationsnummer,
— nicht präqualifizierte Unternehmen: Eigenerklärung (Formblatt 124 VHB) über das Vorliegen von 3 vergleichbaren Leistungen und die Mitarbeiterzahl des Unternehmens).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 036-080054
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-14
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-14
08:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium fuer Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB 2016 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB 2016 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt Miltzow
Postanschrift: OT Miltzow, Bahnhofsallee 8a
Postort: Sundhagen
Postleitzahl: 18519
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38328/603235📞
E-Mail: bau@amt-miltzow.de📧
Fax: +49 38328/603240 📠
Quelle: OJS 2019/S 175-425541 (2019-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 566431.87 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 175-425541
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: B 043/2019
Los-Identifikationsnummer: Los GR 7
Titel: Fenster und Außentüren
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Moltzower Service und Handels GmbH
Postort: Moltzow
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 566431.87 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB 2016 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB 2016 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 224-548690 (2019-11-18)