Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
— Angabe zu Unterkriterien,
— Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
— Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.,
— Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet: jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Unterkriterium Personalstruktur ≥ 2 Personen = 3 Punkte < 2 Personen = 0 Punkte, Ausschluss. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
— Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 und 2 je. Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium Büro/Unternehmen 7,5 v.H. Wertungskriterium Projektleiter 7,5 v.H. Wertungskriterium Bauleiter 7,5 v.H.,
— Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen: ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte = 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte = 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt < 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss.
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
— Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
— Unterkriterium Qualität der Referenzen,
— Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 7,5 v.H. Wertungskriterium 1 Projektleiter 7,5 v.H. Wertungskriterium 1 Bauleiter 7,5 v.H. Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 7,5 v.H. Wertungskriterium 2 Projektleiter 7,5 v.H. Wertungskriterium 2 Bauleiter 7,5 v.H..,
— Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / den Bauleiter jeweils:
—Wertungskriterium 1:
— Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, Gebäude mit größeren Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 500 000 EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
— A. Neubau eines Gebäudes mit Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion > 15 m = 3 Punkte Neubau eines Gebäudes mit Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion 7,5-15 m = 2 P. Neubau eines Gebäudes = 1 P. . B. ≥ 1,5 Mio. EUR KG 300+400 brutto = 3 Punkte ≥ 1,0 Mio. EUR und < 1,5 Mio. EUR = 2 P. ≥ 0,5 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 1 P. < 0,5 Mio. EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
— Wertungskriterium 2:
— Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Arbeitsstätten (z.B. Bauten mit Werkstätten und Sozialräumen) in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 500 000 EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
— A. Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten und zugehörigen Sozialräumen = 3 Punkte Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten = 2 P. Neubau eines Gebäudes = 1 P.
— B. ≥ 1,5 Mio. EUR KG 300+400 brutto = 3 Punkte ≥ 1,0 Mio. EUR und < 1,5 Mio. EUR = 2 P. ≥ 0,5 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 1 P. < 0,5 Mio. EUR Baukosten = 0 Punkte, keine Wertung
— Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
— Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität): Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
— Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.