Neubau Umgehungsstraße Meiderich

Stadt Duisburg

Neubau einer Eisenbahnüberführung in Duisburg-Meiderich und Ausbau der Vohwinkelstraße von „Am Nordhafen“ bis „Werderstraße“. Neubau Brückenbauwerk, rd. 1 600 m Straßenbau inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung, Neubau Lärmschutzwand mit einer Länge von rd. 970 m, Neubau von Kanälen, darunter u. a. DN1200 mit einer Länge von rd. 580 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-26 Auftragsbekanntmachung
2019-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: DIG 01/2019
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Eisenbahnüberführung in Duisburg-Meiderich und Ausbau der Vohwinkelstraße von „Am Nordhafen“ bis „Werderstraße“. Neubau Brückenbauwerk, rd. 1 600 m Straßenbau inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung, Neubau Lärmschutzwand mit einer Länge von rd. 970 m, Neubau von Kanälen, darunter u. a. DN1200 mit einer Länge von rd. 580 m.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Duisburg
Postanschrift: Burgplatz 19
Postleitzahl: 47051
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.duisburg.de 🌏
E-Mail: matthias.palapys@duisport.de 📧
Telefon: +49 2038034236 📞
Fax: +49 2038034232 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E52233389 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E52233389 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-299461
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Kommunikation bitte ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystemssubreportELViS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist,wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gezahlt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Vergabestelle die jederzeitige und entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen vor.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Duisburg beabsichtigt den Stadtteil Meiderich durch eine leistungsfähige Umgehungsstraße an die Anschlussstelle Duisburg ‐ Meiderich der Bundesautobahn A59 anzubinden. Die vorliegende Planung der Umgehungsstraße Meiderich sieht eine leistungsfähige stadtverträgliche Verbindung zwischen der Straße Am Nordhafen und der BAB ‐ Anschlussstelle Meiderich vor.
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Die Umgehungsstraße liegt überwiegend im Straßenraum der heutigen Vohwinkelstraße, sodass bereits versiegelte Flächen in das Bauvorhaben mit einbezogen werden. Der östliche Abschnitt wird gegenüber der heutigen Vohwinkelstraße nach Süden abgerückt und anbaufrei ausgebildet. Die Planung sieht vor Trassen zu bündeln (Schiene & Umgehungsstraße) und einen bestandsnahen Ausbau anzustreben.
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Bei der Maßnahme handelt es sich um den Bau einer innerstädtischen, überwiegend anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 1,7 km Länge. Es handelt sich um eineS traßenbaumaßnahme im Vollausbau mit Erstellung eines Brückenbauwerkes zur DB‐Unterquerung.
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Die zu erbringenden Bauleistungen werden als Komplettleistung auf Grundlager einer Funktionalbeschreibung vergeben. Umfang der Funktionalausschreibung sind folgende Leistungen: Freimachen und Rückbau, Erdbau, Straßenbau, Brückenbau mit Gleisbau, Bau von Lärmschutzwänden, Kanalbauarbeiten, Kabeltiefbau und Kabelarbeiten sowie die Koordinierung von Leistungen Dritter. Sämtliche erforderlichen Anpassungsarbeiten zum Bestand über die Ausbaugrenze hinaus sind einzurechnen.
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Das Konzept der Vergabestelle sieht eine Durchführung der Arbeiten in 6 Abschnitten, im Zeitraum von September 2019 bis 30.9.2022 vor. Zeitlicher Zwangspunkt ist dabei der erste Abschnitt im Bereich der Eisenbahnunterführung. Hier muss unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Vorbereitung des Brückenverschubes begonnen werden, der in der DB-Sperrpause vom 18.5. bis 31.5.2020 durchgeführt werden muss.
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Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vohwinkelstraße
47137 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzesoder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregisteroder der Handwerksrolle zu ersetzen.
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Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzerübersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren oder VHB Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens das Doppelte des Angebotspreises betragen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EUAbs. 1 Nr. 2 VOB/A).
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c) Angabe,ob über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d) Angabe, ob sich Bewerber in Liquidation befindet.
e) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
f) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
g) Erklärung, dass der Bewerber sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
h) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft über das Unternehmen des Bieters.
i) Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
j) Die Anforderung einer Bankauskunft über die in die engere Wahl kommenden Bieter bleibt vorbehalten.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren oder VHB Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden zugelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgende Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien enthält bereits die jeweils geforderten Mindeststandards.
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich der AG vor Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin einzufordern.
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Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
1) Fertigung mindestens einer vergleichbaren Eisenbahnbrücke in den letzten 10 Jahren.
2) Vergleichbare innerstädtischen Straßenbauarbeiten in den letzten 3 Jahren. Mindestens 2 Referenzen.
3) Vergleichbare Kanalarbeiten in den letzten 3 Jahren. Mindestens 2 Referenzen.
b) Nachweise über Arbeiten an DB Gleisen in den letzten 3 Jahren oder Nachweis einer Präqualifikation für Gleisarbeiten bei der DB AG.
c) Nachweise über die Fachkunde im Kanalbau, z. B. durch Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsgrundlage des Bauauftrages werden insbesondere die VOB/B, die besonderen Vertragsbedingungen (VHBFormblätter 214 und 241), die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 215), die Funktionalbeschreibung nebst Anlagen, die Bürgschaftsvordrucke sowie das Auftragsschreiben. Es muss Sicherheit für die Vertragserfüllung, die Abschlags-/ Vorauszahlungen sowie für Mängelansprüche geleistet werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH i. Gr.
Internetadresse: www.duisburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52233389 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Kommunikation bitte ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystemssubreportELViS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist,wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gezahlt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Vergabestelle die jederzeitige und entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen vor.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 123-299461 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 172-418922
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 123-299461
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Kommunikation bitte ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystemssubreportELViS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Duisburg beabsichtigt den Stadtteil Meiderich durch eine leistungsfähige Umgehungsstraße an die Anschlussstelle Duisburg – Meiderich der Bundesautobahn A59 anzubinden. Die vorliegende Planung der Umgehungsstraße Meiderich sieht eine leistungsfähige stadtverträgliche Verbindung zwischen der Straße Am Nordhafen und der BAB – Anschlussstelle Meiderich vor.
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Bei der Maßnahme handelt es sich um den Bau einer innerstädtischen, überwiegend anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 1,7 km Länge. Es handelt sich um eine Straßenbaumaßnahme im Vollausbau mit Erstellung eines Brückenbauwerkes zur DB‐Unterquerung.
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Das Konzept der Vergabestelle sieht eine Durchführung der Arbeiten in 6 Abschnitten, im Zeitraum von September 2019 bis 30.9.2022 vor. Zeitlicher Zwangspunkt ist dabei der erste Abschnitt im Bereich der Eisenbahnunterführung. Hier muss unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Vorbereitung des Brückenverschubes begonnen werden, der in der DB-Sperrpause vom 18.05. bis 31.5.2020 durchgeführt werden muss.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 172-418922 (2019-09-03)