Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude EVS Saarbrücken, Metallbau -u. Verglasungsarbeiten, Sonnenschutzanlage

Entsorgungsverband Saar

Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie den Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den EVS - Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen im Fassadenbereich, sowie von Sonnenschutzanlagen (Raffstore).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-10 Auftragsbekanntmachung
2019-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verglasungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie den Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den EVS - Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen im Fassadenbereich, sowie von Sonnenschutzanlagen (Raffstore).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verglasungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Metallkonstruktionen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Postleitzahl: 66121
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de 📧
Telefon: +49 681/5000-307 📞
Fax: +49 681/5000-308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85846828 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-11 📅
Datum des Beginns: 2019-07-08 📅
Datum des Endes: 2019-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 008-013382
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
1) Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E85846828 eingereicht werden; 2) Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten: Verwaltungsgebäude: Baubeginn: 28. KW 2019, Fertigstellung: 34. KW 2019; Laborgebäude: Baubeginn: 33. KW 2019, Fertigstellung: 37. KW 2019
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie den Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den EVS - Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
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Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen im Fassadenbereich, sowie von Sonnenschutzanlagen (Raffstore).
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Verwaltungsgebäude:
ca. 518,00 m
ca. 295,00 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
66117 Saarbrücken
Untertürkheimer Straße 21

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt/ ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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— Angabe, dass keiner der in § 6e VOB EU genannten Ausschlussgründe vorliegt,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6.2.2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 22.11.2018 (Amtsbl. I S. 795)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85846828 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E85846828 eingereicht werden;
2) Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
Verwaltungsgebäude: Baubeginn: 28. KW 2019, Fertigstellung: 34. KW 2019;
Laborgebäude: Baubeginn: 33. KW 2019, Fertigstellung: 37. KW 2019

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 008-013382 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie den Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den EVS – Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken. Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen im Fassadenbereich, sowie von Sonnenschutzanlagen (Raffstore).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-299521
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 008-013382
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie den Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den EVS – Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
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— ca. 518,00 m
— ca. 1 220,00 m
— ca. 1 380,00 m
— ca. 295,00 m
— ca. 280,00 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Name: Metakon Metallbau GmbH
Postort: Saarwellingen
Postleitzahl: 66793
Land: Deutschland 🇩🇪
Saarlouis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 123-299521 (2019-06-26)
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