Das Quartier „Reiferbahn“ wird im Norden von der Hafenstraße, im Osten von An der Hafen-bahn, im Süden von der Gartenstraße und im Westen vom Großen Diebsteig eingegrenzt. Es liegt im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“. Die SWG (überwiegend Eigentümer der Gebäude an der Reiferbahn) plant ihre Gebäude in der Reiferbahn zurückzubauen und durch städtebaulich und architektonisch zeitgemäße Wohnungsneubauten (10 Gebäude) zu ersetzen. Hierfür liegt ein städtebauliches Konzept der Architekten und Ingenieurunion Stralsund GmbH aus dem Jahr 2018 vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH”
Postanschrift: Fährstr. 22
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Telefon: +49 3831 / 4794-39📞
E-Mail: s.wieck@ses-stralsund.de📧
Fax: +49 3831 / 4794-20 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: http://www.ses-stralsund.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94622547🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E94622547🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Tochtergesellschaft der Hansestadt Stralsund (SWG)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau von Gebäuden in der Reiferbahn
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Quartier „Reiferbahn“ wird im Norden von der Hafenstraße, im Osten von An der Hafen-bahn, im Süden von der Gartenstraße und im Westen vom Großen...”
Kurze Beschreibung
Das Quartier „Reiferbahn“ wird im Norden von der Hafenstraße, im Osten von An der Hafen-bahn, im Süden von der Gartenstraße und im Westen vom Großen Diebsteig eingegrenzt. Es liegt im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“. Die SWG (überwiegend Eigentümer der Gebäude an der Reiferbahn) plant ihre Gebäude in der Reiferbahn zurückzubauen und durch städtebaulich und architektonisch zeitgemäße Wohnungsneubauten (10 Gebäude) zu ersetzen. Hierfür liegt ein städtebauliches Konzept der Architekten und Ingenieurunion Stralsund GmbH aus dem Jahr 2018 vor.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Gebäudeplanung gemäß HOAI werden hiermit für den Neubau der Gebäude in der Reiferbahn entsprechend des Konzeptes ausgeschrieben. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 1-3 beabsichtigt mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufgabenverständnis/Vorstellung zur Lösung der konkreten Aufgabe/ zeitliche Entwicklung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektteam/Struktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck/Präsentation
Preis (Gewichtung): 26
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-31 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen gemäß Teilnahmeantrag, der dem Bewerber zur Verfügung gestellt wird. Die dort im Einzelnen beschrieben, geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der angegebenen Reihenfolge desTeilnahmeantrages, geheftet oder gebunden dem rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrag alsAnlage beizufügen. Die Wertung der Teilnahmeunterlagen ist aus der im Teilnahmebogen beigefügten Matrix zu entnehmen. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein Teilnahmebogen mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen mindestens von einem Mitgliedder Bewerbergemeinschaft erfüllt sein. Es muss erkennbar sein, wer im Auftragsfall für welche Leistungvorgesehen ist. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmebogen möglich. Teilnahmeunterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungenhinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und die Aufforderung zur Verhandlung erfolgt danach entsprechend Paragr. 42, 51, 52, 75 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche und juristische Personen, die gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern(M-V) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind oder in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind (Paragr. 65 LBauO M-V); Eintragungen anderer Bundesländer bzw. gleichwertige Unterlagen des Herkunftslandes. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Die für die Dienstleistung verantwortliche Person muss bauvorlageberechtigt nach Paragr. 65 LBauO M-V sein.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-14
13:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-05-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannis-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: http://www.wm.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 067-157336 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Quartier „Reiferbahn“ wird im Norden von der Hafenstraße, im Osten von an der Hafen-bahn, im Süden von der Gartenstraße und im Westen vom Großen...”
Kurze Beschreibung
Das Quartier „Reiferbahn“ wird im Norden von der Hafenstraße, im Osten von an der Hafen-bahn, im Süden von der Gartenstraße und im Westen vom Großen Diebsteig eingegrenzt. Es liegt im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“. Die SWG (überwiegend Eigentümer der Gebäude an der Reiferbahn) plant ihre Gebäude in der Reiferbahn zurückzubauen und durch städtebaulich und architektonisch zeitgemäße Wohnungsneubauten (10 Gebäude) zu ersetzen. Hierfür liegt ein städtebauliches Konzept der Architekten und Ingenieurunion Stralsund GmbH aus dem Jahr 2018 vor.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1980516.45 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufgabenverständnis/Vorstellung zur Lösung der konkreten Aufgabe/zeitliche Entwicklung”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 067-157336
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau von Gebäuden in der Reiferbahn.
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE Mittelbach/Arndt
Postanschrift: Friedrich-Engels-Str. 13
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 383137680📞
E-Mail: info@architektekturbuero-mittelbach.de📧
Fax: +49 2831376820 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1980516.45 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 190-462801 (2019-10-01)