Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Mit dem Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem TA das Formblatt 234 einzureichen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem TA unter Verwendung der Formblätter 235 und 236 zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im TA unter Verwendung des Formblatts 233 anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bewerber erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B) Die geforderten Eignungsanlagen im Einzelnen:
1) Abgabe eines TA (Formblatt) einschließlich folgender Angaben:
1.1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
1.2) Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
1.3) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns;
1.4) weitere im TA genannte Erklärungen.
2) Soweit einschlägig – Erklärung zur BG;
3) Soweit einschlägig – Erklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritter;
4) Soweit einschlägig – Verpflichtungserklärung eignungsrelevanter Dritter;
5) Soweit einschlägig – Erklärung Nachunternehmerleistungen;
6) Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
7) Referenzen (Formblatt 444) gemäß Ziffer III.1.3) soweit möglich mit Erklärungen des Auftraggebers, sonst als Eigenerklärung.
C) Die Eignungskriterien sind wie folgt kategorisiert:
1) Die Mindeststandards (A-Kriterien) müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des TA;
2) Bewertungskriterien (B-Kriterien) werden darauf geprüft, inwieweit der TA des Bewerbers den Anforderungen zur Eignung genügt. Der jeweilige Erfüllungsgrad schlägt sich auf die Bewertungspunkte (BP) mit 0 bis 5 Punkte nieder;
3) Die B-Kriterien werden entsprechend ihrer Bedeutung durch Gewichtungspunkte (GP, in Summe 100) gewichtet;
4) Die Gesamteignungspunkte ergeben sich wie folgt: (Gesamt-)Eignungspunkte = Summe über alle B-Kriterien (BP*GP).