Neubaustrecken Tram/Adlershof II/Gleis- Straßen- und Haltestellenbau

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)

Neubaustrecke Adlershof II
Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: FEM3-0081-2019
Kurze Beschreibung:
Neubaustrecke Adlershof II Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se3@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16cdd65a764-404c2be3fe5f4150 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16cdd65a764-404c2be3fe5f4150 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 220-540747
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt. Die Finanzierungsmittel, sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubaustrecke Adlershof II
Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.
Es sind folgende wesentlichen Leistungen zu erbringen:
Ausbau
— 800 m
— 1 300 m
— 730 m
— 3 140 m
— 2 600 m Hoch- und Tiefborde,
— 450 m
— 14 250 m
— 27 500 m
— 52 Stück Bäume,
— 2 000 m
— 2 Stück NBS-Weichen,
— 470 m NBS-Gleis,
— 4 300 t Entsorgung Beton,
— 4 200 t Entsorgung Asphalt,
— 35 500 t Entsorgung Boden und Steine.
Einbau:
— 36 000 m
— 3 000 m
— 3 500 m
— 2 450 m
— 400 m
— 650 m
— 4 000 m Wurzelschutzfolie,
— 500 m Gabionen,
— 9 700 m
— 3 350 m
— 58 Stück Bäume,
— 6 800 m Schutzrohr DN 110,
— 600 m Schutzrohr DN 63,
— 52 Stück Kabelschacht,
— 19 Stück Schlammfangschacht (Regelblatt 410),
— 3 Stück Einstiegsschacht (Regelblatt 200),
— 18 100 m
— 16 500 m Schalung NBS,
— 3 300 m
— 850 Stück Schienenstoßschweißungen,
— 485 m Rahmengleis,
— 5 700 m NBS-Gleis,
— 4 Stück Einfache Weiche (NBS),
— 1 Stück Einfache Gleisverbindung (NBS),
— 3 Stück Zweifacher Abzweig,
— 6 100 m
— 3 280 m
— 4 350 m
— 3 900 m Hoch- und Tiefborde.
Dauer: 16 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel, sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Adlershof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3",
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
— über die Zahlung von Steuern,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen,
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards:
— Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen- und Haltestellenbau hervorgeht und die Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen) beinhalten, nachzuweisen.
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Die Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der jeweiligen Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des Ansprechpartners zu erfolgen.
— Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der
SL-Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020 mindestens Klasse 3
DB Netz AG entsprechend der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung von Schlussschweißungen und zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser Gleise und Weichen
— Der für das Bauvorhaben eingesetzte Bauleiter muss Folgende Qualifikationen vorweisen können:
— Studium der Fachrichtung Verkehrswegebau oder gleichwertig,
— der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben mit der Leistung Gleisbau im innerstädtischen Raum mit einem Auftragsvolumen von mind. 3 Mio. EUR durchgeführt/
Betreut haben,
— Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 824 und VDV 809 durchgeführt werden,
— Bei Bedarf muss der Einsatz von 3 Kolonnen gleichzeitig gewährleistet werden können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt Anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge Folgende Unterlagen einzureichen:
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(1) Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer);
(2) Eigenerklärung Fachkundenachweis;
(3) Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich);
(4) Im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt);
(5) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt).
Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge Summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des Rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
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Der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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(2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers
Erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs.
4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1)
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Bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung
„Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben.
(4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben,
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Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
(5) Alle Bewerber die die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16cdd65a764-404c2be3fe5f4150 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
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Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
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Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagenunterlagen müssen bis zum 27.2.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
Die Einreichung von Angeboten kann nur elektronisch erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
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Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 220-540747 (2019-11-11)