Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in 7 4-er Wohngemeinschaften und in 6 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung „Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitte und Ansichten der Gebäude können der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden. — Grundstücksgröße = 3 483 m, — Bebaubare Grundstücksgröße = 2 897 m, — Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 4 120 m, — Geschossigkeit = 3-4. Geschosse Herstellungskosten KGR 300 + 400 = ca. 5,56 Mio EUR brutto —— davon in KGR 300 = ca. 3 795 256 EUR brutto, —— davon in KGR 400 = ca. 1 764 744 EUR brutto. Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in 7 4-er Wohngemeinschaften und in 6 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung „Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitte und Ansichten der Gebäude können der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
— Grundstücksgröße = 3 483 m
— Bebaubare Grundstücksgröße = 2 897 m
— Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 4 120 m
— Geschossigkeit = 3-4.
Geschosse Herstellungskosten KGR 300 + 400 = ca. 5,56 Mio EUR brutto
—— davon in KGR 300 = ca. 3 795 256 EUR brutto,
—— davon in KGR 400 = ca. 1 764 744 EUR brutto.
Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in 7 4-er Wohngemeinschaften und in 6 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung „Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitte und Ansichten der Gebäude können der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-27 📅
Datum des Beginns: 2019-11-18 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 187-455222
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailliert aufgeführt.
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailliert aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in 7 4-er Wohngemeinschaften und in 6 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung „Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitte und Ansichten der Gebäude können der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in 7 4-er Wohngemeinschaften und in 6 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung „Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitte und Ansichten der Gebäude können der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und Elektro gemäß § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, i. V. m. Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI.
— Anlagengruppe 1-3 und 8 (HLS),
— Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro).
Der Vergabeunterlage Nr. 6 ist der Mustervertrag für die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und Elektro beigefügt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden anrechenbaren Herstellungskosten netto aus:
— Kostengruppe 300 = ca. 3 189 290 EUR netto,
— Kostengruppe 400 = ca. 1 482 978 EUR netto.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung Mitte/Ende November 2019.
Hinweise zur aktuellen Ausführungsabsicht zur Fachplanung Technische Ausrüstung:
Abwasseranlagen:
— Anfallende Schmutz- und Regenwasser in getrennten Fallleitungen bis an die Grundleitungsanschlüsse,
— Im Geschoss sämtliche Schmutzwasser-Objektanschlussleitungen in Installationswänden bzw. Vorsatzschalen verlegt und an die Fallstränge in den Installationswänden verzogen,
— Schmutzwasserentlüftungsleitungen an den Fallsträngen über das Dach installiert,
— Anfallendes Regenwasser auf Dach über Regenfallrohre hinter der vorgehängten Fassade nach unten geleitet, geht dort in die jeweiligen Grundleitungsanschlüsse über,
— Notentwässerung des Dachs = Speier vorgesehen,
— Das EG des Gebäudes liegt oberhalb der Rückstauebene. Eine Sicherung gegen Rückstau nicht notwendig.
Wasseranlagen:
— Versorgung mit Trinkwassersoll über einen neu zu erstellenden Trinkwasserhausanschluss,
— Der neue Hausanschluss ist im Technikraum im UG vorgesehen,
— Zentrale Warmwasserbereitung mit Frischwasserstation in der Technikzentrale UG vorgesehen,
— Zuleitungen der einzelnen Nassbereiche als Ringleitungen mit dynamischen Strömungsteilern, damit auch die Bereiche, die nicht regelmäßig genutzt werden, zwangsweise durchströmt werden. Zusätzlich über eine automatische Spüleinheit eine periodische Spülung, um stagnierendes Wasser und somit Verkeimung zu vermeiden.
— Zuleitungen der einzelnen Nassbereiche als Ringleitungen mit dynamischen Strömungsteilern, damit auch die Bereiche, die nicht regelmäßig genutzt werden, zwangsweise durchströmt werden. Zusätzlich über eine automatische Spüleinheit eine periodische Spülung, um stagnierendes Wasser und somit Verkeimung zu vermeiden.
Wärmeerzeugungsanlagen:
— Wärmeversorgung ggf. über ein Grundlast-Blockheizkraftwerk und Spitzen-Last-Brennwertheizkessel. Alternativen sind mit dem AG zu entwickeln. Es soll eine Heizgruppe für die Fußbodenheizung vorgesehen werden, die witterungsabhängig geregelt wird.
Nutzung der Abwärme für Stromproduktion und Ergänzung mit einer Photovoltaikanlage für den Eigenstromverbrauch.
Starkstromanlagen:
— Versorgung des Gebäudes aus dem Niederspannungsnetz des Energieversorgers (Netze BW) durch Niederspannungskabel á 160 A,
— FM-Kabel ins Gebäude,
— Im Technikraum Hauptverteilung,
— Abgehend von der Hauptverteilung – in den einzelne Nutzungseinheiten bzw. Gebäuden Unterverteiler,
— Die Installationsgeräte generell in Unterputz-Montag bzw. Einbaumontage,
— Horizontale und vertikale Versorgungsleitungen innerhalb von Flucht- und Rettungswegen gem. LAR vermieden oder im entsprechenden Funktionserhalt geschottet,
— Aussparungen durch Wand und Decke entsprechend der Brandwiderstandsdauer geschlossen,
— Beleuchtung der Funktionsflächen und Verkehrsflächen gem. DIN 5035 sowie nach Nutzeranforderungen,
— Blitzschutzanlage gem. DIN VDE 0185 Teil 100.
Schwachstromanlagen:
— Erschließung des Gebäudes für Fernmelde- und Datendienste,
— Sprechanlage für Gegen- und Wechselsprechbetrieb zum Haupteingang mit Türöffner,
— Jede Wohnungseinheit eine Innensprechstelle,
— Zur Früherkennung von Bränden erhält das Gebäude Rauchmelder gemäß LBO nach DIN 14676,
— Anlage zur Entrauchung der Treppenräume,
— Zentraler Dateinverteiler je Gebäude. Abgehend vom Datenverteiler anwendungsunabhängiges, flexibles Verkabelungssystem als passives Netz für Daten- und Sprechkommunikation,
— Gebäudebetrieb und Störmeldungen via Fernzugriff sowie automatisierte Meldungen wesentlicher Bestandteile der Gebäudetechnik.
Aufzugsanlagen:
— Keine Personenaufzüge oder Lastenaufzüge vorgesehen.
Feuerlöschanlagen:
— Handfeuerlöscher und Löschdecken,
— Brandschutzkonzept steht noch aus.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bezugsfertig soll das Bauvorhaben am 1.9.2021 sein, die Leistungsphase 9 ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen und wir projektbedingt über den o. g. Zeitraum andauern.
Zusätzliche Informationen:
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailliert aufgeführt.
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailliert aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§75 Abs. 2 VgV). Siehe hierzu die weiteren Erläuterungen in III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aktuelle(r) Nachweise(e) der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme Personenschäden (min. 3 000 000 EUR), Deckungssumme sonstige Schäden (min. 3 000 000 EUR) des/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft. Die Versicherungssummen gelten pro Schadensereignis und stehen mindestens 2 Mal pro Versicherungsjahr zur Verfügung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Aktuelle(r) Nachweise(e) der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme Personenschäden (min. 3 000 000 EUR), Deckungssumme sonstige Schäden (min. 3 000 000 EUR) des/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft. Die Versicherungssummen gelten pro Schadensereignis und stehen mindestens 2 Mal pro Versicherungsjahr zur Verfügung:
—— in Form eines gültigen Versicherungsscheins (Kopie) oder
—— Erklärung des Versicherungsunternehmens (Kopie) oder
—— Eigenerklärung oder Nachweis, dass eine projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
—— in Form einer Erklärung des Versicherungsunternehmens (Kopie) oder
—— Eigenerklärung.
Hinweis:
— Alle Eigenerklärungen in Textform,
— Bei Bietergemeinschaften gilt vorgenanntes für jedes Mitglied gesondert. Das gilt auch für alle Nachunterneher/innen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bieterin bzw. summiert für die Bietergemeinschaft und/oder ggf. summiert die Eignungsleihe des Nachunternehmers im Sinne des § 47 VgV in den letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahren. Zur Zulassung erforderlich ist der durchschnittliche Mindestumsatz von ≥ 500 000 EUR/Jahr (netto), bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bieterin bzw. summiert für die Bietergemeinschaft und/oder ggf. summiert die Eignungsleihe des Nachunternehmers im Sinne des § 47 VgV in den letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahren. Zur Zulassung erforderlich ist der durchschnittliche Mindestumsatz von ≥ 500 000 EUR/Jahr (netto), bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Durschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl – Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre des Bieters/der Bieterin bzw. summiert für die Bietergemeinschaft. Mindestanforderung: Zur Zulassung erforderlich sind mindestens 5 zur Verfügung stehende Fachkräfte der Kategorie Dipl.-Ing./Master/Bachelor (ggf. im Wege des Nachunternehmereinsatzes durch Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
— Durschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl – Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre des Bieters/der Bieterin bzw. summiert für die Bietergemeinschaft. Mindestanforderung: Zur Zulassung erforderlich sind mindestens 5 zur Verfügung stehende Fachkräfte der Kategorie Dipl.-Ing./Master/Bachelor (ggf. im Wege des Nachunternehmereinsatzes durch Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
— Referenzprojekte (seit 1.1.2015 bis 15.9.2019, in diesem Zeitraum abgeschlossene Leistungsphase 8). Es sind 4 Referenzen (zwei für HLS und zwei für Elektro) einzureichen.
Mindestkriterien für die Referenzprojekte 1 und 2 – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8 (HLS):
— Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8 bei einem Bauvorhaben im Zeitraum 1.1.2015 bis 15.9.2019 (in diesem Zeitraum abgeschlossene Leistungsphase 8). Die Anlagengruppe 8 muss nur bei einem Projekt der beiden Referenzen erbracht sein,
— Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8 bei einem Bauvorhaben im Zeitraum 1.1.2015 bis 15.9.2019 (in diesem Zeitraum abgeschlossene Leistungsphase 8). Die Anlagengruppe 8 muss nur bei einem Projekt der beiden Referenzen erbracht sein,
— Voraussetzung ist eine Neubaumaßnahme. Falls das Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt wird die Referenz nicht berücksichtigt,
— Die Referenzprojekte 1 und 2 müssen mindestens aus der Honorarzone II (§ 56 HOAI) sein,
— Die Referenzprojekte 1 und 2 müssen vergleichbarer Größenordnung sein, anrechenbare Herstellungskosten in Kostengruppe 300 + 400 ≥ 3 500 000 EUR brutto,
— Durch den Bieter/die Bieterin bzw. die Bietergemeinschaft/den Nachunternehmer (§ 47 VgV) wurden jeweils min. die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht.
Mindestkriterien für die Referenzprojekte 3 und 4 – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 + 5:
— Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 + 5 bei einem Bauvorhaben im Zeitraum 1.1.2015 bis 15.9.2019 (in diesem Zeitraum abgeschlossene Leistungsphase 8),
— Die Referenzprojekte3 und 4 müssen mindestens aus der Honorarzone II (§ 56 HOAI) sein,
— Die Referenzprojekt 3 und 4 müssen vergleichbarer Größenordnung sein, anrechenbare Herstellungskosten in Kostengruppe 300 + 400 ≥ 3 500 000 EUR brutto,
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind Bieter/innen, die die beiden folgenden Berufsqualifikationen nachweisen können:
Ingenieur/in der Elektrotechnik oder „Bachelor of Engineering“/Science Elektrotechnik oder „Master of Engineering“/Science.
Ingenieur/in, Bachelor, Master oder Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Heizungs,- Lüftungs- und Klimatechnik.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2005/36/EG geändert durch RL 2013/55/EU entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2005/36/EG geändert durch RL 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter/in benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter/in benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ablauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit vor Ort und örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauphase
Fachlich-inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe mittels 4 Fachfragen – Gewichtung je Frage 12,5
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weitere Konkretisierungen siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Rückfragen können ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Benötigt die Bieterin bzw. der Bieter nach ihrer/seiner Auffassung zur Abgabe eines Angebots zusätzliche Informationen, ist die Auftraggeberin über die eVergabe-Plattform „subreport ELViS“ vor Abgabe des Angebots rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Rückfragen können ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Benötigt die Bieterin bzw. der Bieter nach ihrer/seiner Auffassung zur Abgabe eines Angebots zusätzliche Informationen, ist die Auftraggeberin über die eVergabe-Plattform „subreport ELViS“ vor Abgabe des Angebots rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Es wird allerdings beim Download der Unterlagen eine kostenfreie, freiwillige Registrierung empfohlen, um im Verfahren über notwendige zusätzliche Informationen, Änderungen der Unterlagen oder Beantwortung von Bieterfragen über die Benachrichtigungsfunktion der eVergabe-Plattform automatisiert informiert zu werden.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Es wird allerdings beim Download der Unterlagen eine kostenfreie, freiwillige Registrierung empfohlen, um im Verfahren über notwendige zusätzliche Informationen, Änderungen der Unterlagen oder Beantwortung von Bieterfragen über die Benachrichtigungsfunktion der eVergabe-Plattform automatisiert informiert zu werden.
Sofern keine Registrierung durchgeführt wird, haben die Bieter sich im eigenen Interesse während des laufenden Verfahrens auf der Vergabeplattform zu informieren, ob eine Änderung oder Ergänzung der Unterlagen stattgefunden hat. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Sämtliche veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Sofern keine Registrierung durchgeführt wird, haben die Bieter sich im eigenen Interesse während des laufenden Verfahrens auf der Vergabeplattform zu informieren, ob eine Änderung oder Ergänzung der Unterlagen stattgefunden hat. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Sämtliche veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder bei technischen Fragen zur Vergabeplattform benötigen, unterstützt Sie Herr Jendrusch von subreport ELViS unter 0221/98578-33.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 187-455222 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in sieben 4-er Wohngemeinschaften und in sechs 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung "Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitteund Ansichten der Gebäude konnten der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
— Grundstücksgröße = 3 483 m
— bebaubare Grundstücksgröße = 2 897 m
— Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 4 120 m
— Geschossigkeit = 3-4,
— Geschosse Herstellungskosten KGR 300 + 400 = ca. 5,56 Mio EUR brutto – davon in KGR 300 = ca. 3 795 256 EUR brutto davon in KGR 400 = ca. 1 764 744 EUR brutto.
Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in sieben 4-er Wohngemeinschaften und in sechs 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung "Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitteund Ansichten der Gebäude konnten der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
— Grundstücksgröße = 3 483 m
— bebaubare Grundstücksgröße = 2 897 m
— Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 4 120 m
— Geschossigkeit = 3-4,
— Geschosse Herstellungskosten KGR 300 + 400 = ca. 5,56 Mio EUR brutto – davon in KGR 300 = ca. 3 795 256 EUR brutto davon in KGR 400 = ca. 1 764 744 EUR brutto.
Die Fertigestellung der neuen Wohnanlage ist für September 2021 geplant.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailiert aufgeführt.
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailiert aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in sieben 4-er Wohngemeinschaften und in sechs 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung "Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitteund Ansichten der Gebäude konnten der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim plant auf dem Unicampus Stuttgart-Hohenheim am StandortFruwirthstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit 117 Wohnheimplätzen in 53 Appartements, in sieben 4-er Wohngemeinschaften und in sechs 6-er Wohngemeinschaften. Für die Objektplanung "Gebäude"wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Realisierungswettbewerb durchgeführt.Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, den aktuellen Stand des Lageplans, der Grudirsse, Schnitteund Ansichten der Gebäude konnten der Vergabeunterlage Nr. 1 – Informationen zum offenen Verfahren nach §15 VgV) entnommen werden.
— bebaubare Grundstücksgröße = 2 897 m
— Geschossigkeit = 3-4,
— Geschosse Herstellungskosten KGR 300 + 400 = ca. 5,56 Mio EUR brutto – davon in KGR 300 = ca. 3 795 256 EUR brutto davon in KGR 400 = ca. 1 764 744 EUR brutto.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und Elektro gemäß § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, i. v. m. Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI.
Kostengruppe 300 = ca. 3 189 290 EUR netto Kostengruppe 400 = ca. 1 482 978 EUR netto Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung Mitte/Ende November 2019.
.Abwasseranlagen:
— das EG des Gebäudes liegt oberhalb der Rückstauebene. Eine Sicherung gegen Rückstau nicht notwendig.
— der neue Hausanschluss ist im Technikraum im UG vorgesehen,
— zentrale Warmwasserbereitung mit Frischwasserstation in der Technikzentrale UG vorgesehen,
— Zuleitungen der einzelnen Nassbereiche als Ringleitungen mit dynamischen Strömungsteilern, damit auch die Bereiche, die nicht regelmäßig genutzt werden, zwangsweise durchströmt werden. Zusätzlich über eineautomatische Spüleinheit eine periodische Spülung, um stagnierendes Wasser und somit Verkeimung zuvermeiden.
— Zuleitungen der einzelnen Nassbereiche als Ringleitungen mit dynamischen Strömungsteilern, damit auch die Bereiche, die nicht regelmäßig genutzt werden, zwangsweise durchströmt werden. Zusätzlich über eineautomatische Spüleinheit eine periodische Spülung, um stagnierendes Wasser und somit Verkeimung zuvermeiden.
— Wärmeversorgung ggf. über ein Grundlast-Blockheizkraftwerk und Spitzen-Last-Brennwertheizkessel. Alternativen sind mit dem AG zu entwickeln. Es soll eine Heizgruppe für die Fußbodenheizung vorgesehenwerden, die witterungsabhängig geregelt wird.
— die Installationsgeräte generell in Unterputz- Montag bzw. Einbaumontage,
— horizontale und vertikale Versorgungsleitungen innerhalb von Flucht- und Rettungswegen gem. LAR vermieden oder im entsprechenden Funktionserhalt geschottet,
— jede Wohnungseinheit eine Innensprechstelle,
— zur Früherkennung von Bränden erhält das Gebäude Rauchmelder gemäß LBO nach DIN 14676,
— zentraler Dateinverteiler je Gebäude. Abgehend vom Datenverteiler anwendungsunabhängiges, flexibles Verkabelungssystem als passives Netz für Daten- und Sprechkommunikation,
— Gebäudebetrieb und Störmeldungen via Fernzugriff sowie automatisierte Meldungen wesentlicher Bestandteileder Gebäudetechnik.
— keine Personenaufzüge oder Lastenaufzüge vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailiert aufgeführt.
Die Zulassungs- und Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien sind gemeinsam mit den Bewertungshinweisen im Formular „Angebot“ sowie in den Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 (Vergabeunterlage Nummer 3 und Nummer 1) detailiert aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: Projekt-ing Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Postanschrift: Weingartshalde 24
Postort: Kusterdingen
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland 🇩🇪 Tübingen, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.