Beschreibung der Beschaffung
Die Köhlbrandbrücke wird ihre wirtschaftliche und technische Lebensdauer voraussichtlich im Jahr 2030 erreicht haben. Im Sommer 2018 wurde eine Machbarkeitsstudie zur technischen Untersuchung eines Ersatzbauwerks über den Köhlbrand in den Varianten Brücke, Bohrtunnel und Absenktunnel abgeschlossen.
Im Ergebnis haben sich die Varianten Brücke und Bohrtunnel gegenüber dem Absenktunnel durchgesetzt. Welche der beiden verbliebenen Querungsvarianten abschließend planungsvertiefend weiter betrachtet wird, wird gegenwärtig abgestimmt. Mit der Entscheidungsfindung wird die Vorzugsvariante, einschließlich der verkehrlichen Anschlussknoten, im Rahmen einer technischen Vorplanung (zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2 (§§ 43, 47, 51, 55 HOAI)) weiter betrachtet.
Die Hamburg Port Authority (HPA) führt das Projekt „Neue Köhlbrandquerung (NKBQ) – Umweltplanung“ durch.
In diesem Zusammenhang sind grundsätzlich folgende umweltplanerischen Leistungen erwartbar:
1) Die Erstellung genehmigungsrelevanter Gutachten entsprechend der zu beachtenden fachgesetzlichen Anforderungen (z.B. UVPG; BNatSchG; WHG; BImSchG, etc.).
Zum erwartbaren Mindestumfang der zu erstellenden Gutachten zählen:
UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Prüfung Artenschutz; FFH-Verträglichkeitsstudie und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie.
2) Die Erstellung unterstützender, für die Umweltfolgenabschätzung relevanter Fachbeiträge.
Voraussichtlich erforderlich für:
— immissionsschutzfachliche Themenfelder (Luftschadstoffe/TA-Luft.
Baulärm/AVV-Baulärm; Verkehrslärm/16. BImSchV; Störfälle/Seveso III),
— die Naturgüter Boden und Wasser (Grund- und Oberflächenwasser),
— das Schutzgut Landschaftsbild.
3) Die vorauslaufende Erhebung naturräumlicher und umweltmedialer Daten im Planungsraum (u. a. terrestrische und aquatische Kartierungen; ggf. Analytik von Boden- und Wasserparametern).
Dieses Vergabeverfahren dient dazu, zunächst jene Leistung zu beauftragen, die für eine sinnvolle umweltfachliche Begleitung der technischen Vorplanung (Lph 1 und 2) relevant ist.
Dies beinhaltet:
a) Landschaftspflegerischer Begleitplan (gem. HOAI § 26), Lph 1 und 2;
b) Besondere Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 3 HOAI:
— UVP-Bericht (ehem. UVS) in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Ziffer 1.1, Lph 1 und 2,
— Weitere Fachgutachten/Fachbeiträge (s. o.), sofern für diese sinnvoll analog zu Lph 1 und 2 eine Grundlagenermittlung erbracht werden kann,
— Fachliche Mitwirkung bei der Entwicklung planerischer Detaillösungen für die Querungstrasse sowie für die anschließenden Verkehrsknoten Ost und West.
Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 können auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens optional die nachfolgenden Leistungen im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Brücken- oder die Bohrtunnelvariante beauftragt werden:
c) Landschaftspflegerischer Begleitplan (gem. HOAI § 26), Lph 3 und 4;
d) Besondere Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 3 HOAI:
— UVP-Bericht (ehem. UVS) in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Ziffer 1.1, Lph 3 und 4,
— weitere Fachgutachten/Fachbeiträge, sofern sinnvoll analog in Leistungsphasen aufzuteilen.
Entspr. Lph 3 und 4
— Aktualisierung naturräumlicher Kartierungen und ggf. Erhebung weiterer umweltrelvanter Daten,
— weitere besondere Leistungen entspr. Anlage 9 HOAI insbesonder zur Verfahrenssteuerung und Verfahrensbegleitenden Leistungen.
Darauf hinzuweisen ist, dass in der der Vorplanung vorausgegangen Machbarkeitsstudie auch die potenziellen Umweltfolgen der jeweiligen Querungsart (Bohtrunnel; Absenktunnel, Brücke) bereits überschlägig untersucht, bewertet und einander vergleichend gegenübergestellt wurden.
Ferner liegt für die Phase der Vorplanung eine aktuell erhobene Datengrundlage (überwiegend 2017/18) des faunistisch und floristisch relevanten Artenspektrums aus dem Untersuchungsraum vor.