Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenden Leistungen (Einführung einer ERP-Lösung) beinhalten sämtliche für die Einführung und den Betrieb der Lösung erforderlichen Module sowie dafür zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere die Konzeptionierung, die Systemlieferung, die Migration und Implementierung und die spezifische Anpassung der Lösung sowie die Sicherstellung des Systembetriebs über mindestens 4 Jahre. Ebenso gehören zum Leistungsumfang die Erstellung einer System- und Anwenderdokumentation, entsprechende Schulungsunterlagen und die Durchführung aller erforderlichen Schulungen im Rahmen der Systemeinführung.
Durch das System sollen die folgenden Themenkomplexe und zugehörigen Workflows unterstützt und weitest möglich digitalisiert werden:
– Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss (HGB),
– Einkauf aller im Unternehmen benötigten Güter und Leistungen (inkl. Beschaffungen für komplexe IT-Projekte im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI)) sowie Verwaltung der dazugehörigen Verträge in einem Vertragsmanagement,
– Controlling (Haushaltsplanung, Berechnung der Zuzahlungen nach kameralistischen Gesichtspunkten, Budgetverwaltung, Deltaerläuterung (Planwerte vs. IST), Kostenstellen-/Kostenträgerrechnung, Reports),
– Prozesse bei verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren (speziell die Erstellung von Gebührenbescheiden inkl. Faktura mit erweiterten Anforderungen im Vergleich zur Rechnung),
– PMS (Personalmanagementsystem) inklusive der Reisekostenabrechnung,
– CRM (Customer Relationship Management).
Grundsätzlich sollen die an das ERP-System gestellten Anforderungen in der Standardversion der angebotenen Software erfüllt werden. Auf Anpassungen und Erweiterungen im Sinne einer Individualprogrammierung (Modifikation) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen soll weitestgehend verzichtet werden.
Die Inbetriebnahme des Systems (bei phasenweiser Einführung: des Kern-Systems) soll bevorzugt 14 Wochen nach Zuschlag oder früher erfolgen. Das Kern-System (Core) muss mindestens die folgenden Funktionalitäten umfassen:
– die Finanzbuchhaltung inkl. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung,
– Anlagenbuchhaltung,
– Jahresabschluss (HGB),
– die Prozesse im Bereich Haushaltsplanung/Controlling*,
– den Beschaffungsprozess inkl. Eingangsrechnungsverarbeitung (Purchase-to-Pay)*,
– Personalmanagement (mindestens Personalstammdatenverwaltung und Stellenplan).
Die Einführung der mit * gekennzeichneten Funktionalitäten kann bei einer phasenweisen Einführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass zwischenzeitlich (bis zur Einführung der Prozesse Haushaltsplanung/Controlling) die Ist-Buchungen der einzelnen Bedarfe mit den jeweiligen Plan-IDs aus der Finanzbuchhaltung an die Haushaltsplanung übertragen werden.
Eine phasenweise Einführung bedeutet die sequenzielle Einführung einzelner, separat lauffähiger Module bzw. Funktionalitäten des Gesamtsystems/der Software.
Bei einer phasenweisen Einführung ist zumindest bezüglich der Umsetzung des Themenkomplexes „Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss (HGB)“ sicherzustellen, dass die Implementierung der entsprechenden Funktionalitäten noch vor dem Jahreswechsel erfolgt, so dass durch den ab Jahresbeginn 2020 beginnenden Jahresabschluss keine oder nur eine minimale Verzögerung im Gesamtprojekt entsteht.
Im Übrigen gelten unter anderem die nachfolgenden Ziele:
– Implementierung einer Lösung mit Best-Practice-Ansätzen bei den Standard-Prozessen (insbesondere bei Purchase-to-Pay, Perioden- und Jahresabschluss und auch in der Anlagenbuchhaltung),
– Möglichkeit der Umsetzung von gematik-Spezifika, hauptsächlich durch entsprechendes Customizing der Standard-Lösung mittels Parametrisierung oder Konfiguration,
– GoBD-konformes Dokumentenmanagementsystem,
– Umsetzung neuer (DSGVO) bzw. Umsetzbarkeit zukünftiger (XRechnung, Tax-Compliance-Management-System etc.) gesetzlicher Anforderungen,
– professioneller Anwendersupport.