Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors
— Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors (Umsatzhöhe) wird nach den in Teil III. der Ausschreibung angeführten Anforderungen beurteilt (Wichtung 25 %).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Investors/Referenzen
— Beurteilung der Erfahrung mit der Realisierung von Bauvorhaben anhand der Größenordnung und sonstigen Vergleichbarkeit der Referenzen (Wichtung Größenordnung 20 % und sonstige Vergleichbarkeit 20 %).
Grundsätzliches Nutzungskonzept
— Zielerreichung des grundsätzlichen Nutzungskonzepts (Wichtung 35 %)
Bewertung der Auswahlkriterien Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors (Umsatzhöhe) der vergangenen Jahre bei vergleichbaren Projekten (Wichtung 25 %).
— 5 Punkte: Umsatzhöhe über 10 Mio. EUR,
— 4 Punkte Umsatzhöhe über 7,5 Mio. EUR,
— 3 Punkte: Umsatzhöhe über 5 Mio. EUR,
— 2 Punkte: Umsatzhöhe über 2,5 Mio. EUR,
— 1 Punkt: Umsatzhöhe unter 2,5 Mio. EUR,
— 0 Punkte: keine Angabe
Bewertung der Erfahrung mit der Realisierung von Bauvorhaben anhand der Größenordnung und sonstigen Vergleichbarkeit der Referenzen (Wichtung Größenordnung 20 % und sonstige Vergleichbarkeit 20 %).
— 5 Punkte: sehr hoher Grad der Vergleichbarkeit,
— 4 Punkte: hoher Grad der Vergleichbarkeit,
— 3 Punkte: befriedigender Grad der Vergleichbarkeit,
— 2 Punkte: ausreichender Grad der Vergleichbarkeit,
— 1 Punkt: geringer Grad der Vergleichbarkeit).
Zielerreichung des grundsätzlichen Nutzungskonzepts (Wichtung 35 %) im Sinne der Vergleichbarkeit mit der unter Ziffer II. beschriebenen Aufgabenstellung.
— 5 Punkte: sehr hoher Grad der Vergleichbarkeit,
— 4 Punkte: hoher Grad der Vergleichbarkeit,
— 3 Punkte: befriedigender Grad der Vergleichbarkeit,
— 2 Punkte: ausreichender Grad der Vergleichbarkeit,
— 1 Punkt: geringer Grad der Vergleichbarkeit).
Die zugeteilten Punkte werden mit der mitgeteilten Gewichtung multipliziert und ergeben die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Referenz. Pro Bewerber werden die Gesamtpunktzahlen der besten 4 Referenzen addiert.
Die Bewerber, die in der Summe die meisten Punkte erhalten, werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wenn mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl auf dem letzten Platz liegen, erfolgt die Auswahl nach der höchsten Gesamtpunktzahl einer Einzelreferenz, bei gleicher Gesamtpunktzahl der besten Einzelreferenz erfolgt eine Auswahlentscheidung durch Losverfahren.