Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung/Straßenoberflächenentwässerung über ein Kanalsystem soll die Entwässerung der Neundorfer Straße über die Straße am Ratsteich zum Ratsteich geplant werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neugestaltung Erschließungsstraße/Straßenoberflächenentwässerung
Güsten Verkehrsanlagenplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der...”
Kurze Beschreibung
Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung/Straßenoberflächenentwässerung über ein Kanalsystem soll die Entwässerung der Neundorfer Straße über die Straße am Ratsteich zum Ratsteich geplant werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Güsten
Beschreibung der Beschaffung:
“Die westliche Zufahrt in den Altstadtkern der Stadt Güsten weist derzeit große Missstände auf, die einerseits gekennzeichnet sind durch den mangelhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Die westliche Zufahrt in den Altstadtkern der Stadt Güsten weist derzeit große Missstände auf, die einerseits gekennzeichnet sind durch den mangelhaften Zustand der Straßenbefestigung und andererseits durch die mangelhafte funktionale Gliederung und die fehlende Straßenausstattung in den Straßenräumen.
Die Neundorfer Straße besitzt nur einseitig auf der Nordseite einen Fußweg. Die südliche Straßenseite ist unbefestigt und wird durch einen offenen Graben in seiner Zugänglichkeit stark eingeschränkt. Die Entwässerungsführung für das Oberflächenwasser verläuft derzeit über das private Grundstück Neundorfer Straße 1a/b und unterquert dabei die Bestandsgebäude.
Entlang der Straße wird das Oberflächenwasser in einem offenen Graben geführt, der massive Defizite hinsichtlich seiner Kapazität und Gestaltung aufweist. Die fehlende Staukapazität führt zu Überschwemmungen im gesamten Bereich.
Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung/Straßenoberflächenentwässerung über ein Kanalsystem soll die Entwässerung der Neundorfer Straße über die Straße am Ratsteich zum Ratsteich geplant werden.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI sein. Die genaue Leistungsbeschreibung ist bitte Punkt 1.7 dieser Unterlage zu entnehmen. Die Maßnahme soll im Förderprogramm KSG realisiert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Es ist beabsichtigt in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Berufsstand,
— Haftpflichtversicherung,
— Handelsregisterauszug.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— 1. Honorarangebot – 30 Punkte,
— Referenzangabe Innerörtliche Straßen und Plätze – 61 Punkte,
— Referenzangabe Fördermittel –51 Punkte,
— vorgesehener...”
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-25
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-25
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Saleg, Sachsen-Anhaltinische
Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Turmschanzenstraße 26
39110 Magdeburg”
“(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu...”
(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird
Nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren;
(3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar;
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 207-504816 (2019-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung...”
Kurze Beschreibung
Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung /Straßenoberflächenentwässerung über ein Kanalsystem soll die Entwässerung der Neundorfer Straße über die Straße am Ratsteich zum Ratsteich geplant werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die westliche Zufahrt in den Altstadtkern der Stadt Güsten weist derzeit große Missstände auf, die einerseits gekennzeichnet sind durch den mangelhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Die westliche Zufahrt in den Altstadtkern der Stadt Güsten weist derzeit große Missstände auf, die einerseits gekennzeichnet sind durch den mangelhaften Zustand der Straßenbefestigung und andererseits durch die mangelhafte funktionale Gliederung und die fehlende Straßenausstattung in den Straßenräumen.
Die Neundorfer Straße besitzt nur einseitig auf der Nordseite einen Fußweg. Die südliche Straßenseite ist unbefestigt und wird durch einen offenen Graben in seiner Zugänglichkeit stark eingeschränkt. Die Entwässerungsführung für das Oberflächenwasser verläuft derzeit über das private Grundstück Neundorfer Straße 1a/b und unterquert dabei die Bestandsgebäude.
Entlang der Straße wird das Oberflächenwasser in einem offenen Graben geführt, der massive Defizite hinsichtlich seiner Kapazität und Gestaltung aufweist. Die fehlende Staukapazität führt zu Überschwemmungen im gesamten Bereich.
Geplant ist die Erschließungsstraße entsprechend den Anforderungen an einen barrierefreien öffentlichen Raum neu zu gestalten. Im Rahmen der Neuordnung /Straßenoberflächenentwässerung über ein Kanalsystem soll die Entwässerung der Neundorfer Straße über die Straße am Ratsteich zum Ratsteich geplant werden.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI sein. Die genaue Leistungsbeschreibung ist bitte Punkt 1.7 dieser Unterlage zu entnehmen. Die Maßnahme soll im Förderprogramm KSG realisiert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Es ist beabsichtigt in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 207-504816
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Güsten Verkehrsanlagenplanung
Titel: Neugestaltung Erschließungsstraße/Straßenoberflächenentwässerung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ivw
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären...”
1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zumAusschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert;
2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren;
3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar;
4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 040-095286 (2020-02-24)