Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber haben die Struktur ihrer Bewerbung nach den unter A bis C angegebenen Inhalten (Formblatt zwingend zu verwenden) auszurichten, wobei die Wertung nach folgender Gleichung erfolgt: Wertung = Punkte x Wichtung.
Für die tabellarischen Angaben zu den Referenzen wird ein weiteres Formblatt zur Verfügung gestellt, das zwingend vom Bewerber für den Eintrag der geforderten Angaben gemäß Punkt C a) zu verwenden ist. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat festgelegt, keine fehlenden Unterlagen nachzufordern (§ 56 (2) VgV).
Falls Nachweise/Eigenerklärungen nicht erbracht sind, ist der Teilnahmeantrag unvollständig und der Bewerber wird von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen (§ 57 (3) VgV).
Bewerbungsinhalt (s. Matrix in den Beschaffungsunterlagen):
A) Allgemeine Angaben sowie Erklärungen zu den Ausschlussgründen (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise auch für diese erbracht werden);
B) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungskriterien); (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise auch für diese erbracht werden).
C) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungskriterien); (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise auch für diese erbracht werden)
(u. a. 3 Referenzen aus 2014 bis 2019, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in oder an Gebäuden entsprechend der unter Anlage 10.2 der HOAI genannten Objektliste „Kultur- und Sakralbauten“ (ohne Sakralbauten/Kirchen)
Erläuterung zur Bewertung der Eignungskriterien (s. auch Matrix in den Beschaffungsunterlagen):
B b) Angabe der Gesamtumsätze/Jahr des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer; für die Bewertung wird der angegebene Umsatz gemittelt (5-7 Punkte, Wichtung 5, max. erreichbare Punkte 35);
B c) Erklärung der Umsätze/Jahr des Bewerbers für Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind (d. h. Planungsleistungen nach §34 HOAI, Objektplanung), in den letzten 3 Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer; für die Bewertung wird der angegebene Umsatz gemittelt (5-7 Punkte, Wichtung 10, max. erreichbare Punkte 70).
C a1) Bewertung nach Referenzkategorie I + II der 3 Referenzen des Bewerbers aus den Jahren 2014 bis 2019, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, s. Beschreibung in den Beschaffungsunterlagen (max. 9 Punkte, Wichtung 60, max. erreichbare Punkte 540);
C a2) Qualitative Bewertung (Architektur, Funktionalität) mit 1-3 Punkten, jeweils für die 3 Referenzen (max. 9 Punkte, Wichtung 20, max. erreichbare Punkte 180);
C b) Erklärung über die Anzahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter des Bewerbers und die Anzahl seiner Führungskräfte als jeweilige Summe für die letzten 3 Jahre (2016-2018), jeweils als Mittelwert; Mindestvoraussetzung 3 Vollzeitstellen (5-7 Punkte, Wichtung 5, max. erreichbare Punkte 35). In der Summe sind max. 860 Wertungspunkte erreichbar.
Die Bewerber mit den auf diese Weise ermittelten höchsten Punktzahlen werden zu den Auftragsverhandlungen eingeladen. Hierzu werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber nach der Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt. Die erreichte Punktzahl wird in dem anschließen Verfahrensschritt nicht weiter berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.