Beschreibung der Beschaffung
Die KBV beschäftigt rd. 330 Mitarbeiter, für die der neu abzuschließende Direktversicherungsvertrag relevant sein wird. Hinzu kommen rd. 70 Mitarbeiter, die über eine alte Versorgungsordnung abgedeckt sind und über die Direktversicherung lediglich freiwillige Entgeltumwandlung betreiben können sowie ggf. rd. 160 Mitarbeiter von 4 Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) die über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jedoch gesondert entscheiden werden. Für alle Tochtergesellschaften wird der Beitritt zum neu abzuschließenden Direktversicherungsvertrag voraussichtlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Das derzeitige jährliche Beitragsvolumen liegt bei rd. 770 000 EUR (zzgl. ggf. rd. 100 000 EUR für die Tochtergesellschaften). Unter Umständen wird sich dieses Beitragsvolumen ändern, weil zum einen den Mitarbeitern, die keine Entgeltumwandlung durchführen, die Option neu eingeräumt wird, eine Barauszahlung der Beiträge zu wählen, und zum anderen für einige Mitarbeiter während der ersten Versicherungsjahre höhere Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden könnten.
Der individuelle Arbeitgeberbeitrag beträgt 1,5 % der Grundvergütung. Sofern der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung von mindestens 2 % seiner Grundvergütung durchführt, erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag auf 2,5 %. Zusätzlich erhalten rd. 50 leitende Mitarbeiter einen Arbeitgeberbeitrag von 4,5 % ihrer Grundvergütung. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter freiwillig ohne Begrenzung Entgelt umwandeln. Über die Höhe der Entgeltumwandlung soll der Mitarbeiter nach Möglichkeit monatlich entscheiden können. Die Entgeltumwandlung wird, sofern gem. BetrAVG erforderlich, durch den Arbeitgeber bezuschusst. Der Beitrag eines Mitarbeiters kann also 8 % der BBG übersteigen. In diesem Falle wird die Versteuerung des überschießenden Beitragsteils durch den Mitarbeiter getragen.
Die neue Direktversicherung soll auf einem klassischen Versicherungstarif mit Garantieleistungen auf Basis des aktuellen Höchstrechnungszinses beruhen. Versichert werden sollen:
— eine Altersrente,
— die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sowie eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der Altersrente,
— eine kollektive Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % der Altersrente bei Ableben vor Rentenbeginn,
— optional (d.h. auf Wunsch des Mitarbeiters) eine Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % bei Ableben nach Rentenbeginn,
— eine Halb- bzw. Vollwaisenrente in Höhe von 15 % bzw. 25 % der Altersrente, zahlbar bei Alter 18 bzw. bis Alter 25 bei fortgesetzter Schul- oder Berufsausbildung sowie bei körperlichem oder geistigem Gebrechen, bei Ableben vor Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von 35 % der eingezahlten Beiträge, max. jedoch 7 669 EUR, bei Ableben vor Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von 5 EUR je 1 EUR versicherter Monatsrente, max. jedoch 7 669 EUR, bei Ableben nach Rentenbeginn.
Die Beitragszahlung soll monatlich erfolgen.
Wird zu Rentenbeginn für eine reine Altersrente (d.h. ohne Hinterbliebenenrente) optiert, soll die Rentengarantiezeit nach Möglichkeit komplett entfallen bzw. möglichst kurz ausfallen.
Regulärer Altersrentenbeginn soll im Alter 67 sein. Ein vorzeitiger Bezug der Altersrente soll möglich sein ab dem Alter 62 (Abrufphase).
Während der Rentenzahlung entstehende Überschüsse sollen zur jährlichen Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden.
Den Mitarbeitern soll ein Kapitalwahlrecht eingeräumt werden.
Sämtliche Leistungen sollen sofort (ggf. vertraglich) unverfallbar sein.
Der neu abzuschließende Versicherungsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Weitere Einzelheiten sind der Tarifbeschreibung (Dokument 02) unter Ziffer 1.2 zu entnehmen.
Die KBV behält sich vor, Änderungen aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche vorzunehmen.