Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der KBV. Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (siehe auch Ziffer III.1.1) (3) der Auftragsbekanntmachung). Zur Beteiligung von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren sind die Regelungen unter Ziffer VI. 3), Ziffer 1 zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen und Altersvorsorge
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der KBV.
Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (siehe auch Ziffer III.1.1) (3) der Auftragsbekanntmachung). Zur Beteiligung von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren sind die Regelungen unter Ziffer VI. 3), Ziffer 1 zu beachten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der KBV.
Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (siehe auch Ziffer III.1.1) (3) der Auftragsbekanntmachung). Zur Beteiligung von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren sind die Regelungen unter Ziffer VI. 3), Ziffer 1 zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen und Altersvorsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
— Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
3) Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4) Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5) Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6) Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7) Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
1) Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
— Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
3) Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4) Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5) Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6) Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7) Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter der KBV.
Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (siehe auch Ziffer III.1.1) (3) der Auftragsbekanntmachung). Zur Beteiligung von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren sind die Regelungen unter Ziffer VI. 3), Ziffer 1 zu beachten.
Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (siehe auch Ziffer III.1.1) (3) der Auftragsbekanntmachung). Zur Beteiligung von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren sind die Regelungen unter Ziffer VI. 3), Ziffer 1 zu beachten.
Die KBV beschäftigt rd. 330 Mitarbeiter, für die der neu abzuschließende Direktversicherungsvertrag relevant sein wird. Hinzu kommen rd. 70 Mitarbeiter, die über eine alte Versorgungsordnung abgedeckt sind und über die Direktversicherung lediglich freiwillige Entgeltumwandlung betreiben können sowie ggf. rd. 160 Mitarbeiter von vier Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) die über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jedoch gesondert entscheiden werden. Für alle Tochtergesellschaften wird der Beitritt zum neu abzuschließenden Direktversicherungsvertrag voraussichtlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Das derzeitige jährliche Beitragsvolumen liegt bei rd. EUR 770.000 (zzgl. ggf. rd. EUR 100 000 für die Tochtergesellschaften). Unter Umständen wird sich dieses Beitragsvolumen ändern, weil zum einen den Mitarbeitern, die keine Entgeltumwandlung durchführen, die Option neu eingeräumt wird, eine Barauszahlung der Beiträge zu wählen, und zum anderen für einige Mitarbeiter während der ersten Versicherungsjahre höhere Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden könnten.
Die KBV beschäftigt rd. 330 Mitarbeiter, für die der neu abzuschließende Direktversicherungsvertrag relevant sein wird. Hinzu kommen rd. 70 Mitarbeiter, die über eine alte Versorgungsordnung abgedeckt sind und über die Direktversicherung lediglich freiwillige Entgeltumwandlung betreiben können sowie ggf. rd. 160 Mitarbeiter von vier Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) die über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jedoch gesondert entscheiden werden. Für alle Tochtergesellschaften wird der Beitritt zum neu abzuschließenden Direktversicherungsvertrag voraussichtlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Das derzeitige jährliche Beitragsvolumen liegt bei rd. EUR 770.000 (zzgl. ggf. rd. EUR 100 000 für die Tochtergesellschaften). Unter Umständen wird sich dieses Beitragsvolumen ändern, weil zum einen den Mitarbeitern, die keine Entgeltumwandlung durchführen, die Option neu eingeräumt wird, eine Barauszahlung der Beiträge zu wählen, und zum anderen für einige Mitarbeiter während der ersten Versicherungsjahre höhere Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden könnten.
Der individuelle Arbeitgeberbeitrag beträgt 1,5 % der Grundvergütung. Sofern der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung von mindestens 2 % seiner Grundvergütung durchführt, erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag auf 2,5 %. Zusätzlich erhalten rd. 50 leitende Mitarbeiter einen Arbeitgeberbeitrag von 4,5 % ihrer Grundvergütung. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter freiwillig ohne Begrenzung Entgelt umwandeln. Über die Höhe der Entgeltumwandlung soll der Mitarbeiter nach Möglichkeit monatlich entscheiden können. Die Entgeltumwandlung wird, sofern gem. BetrAVG erforderlich, durch den Arbeitgeber bezuschusst. Der Beitrag eines Mitarbeiters kann also 8 % der BBG übersteigen. In diesem Falle wird die Versteuerung des überschießenden Beitragsteils durch den Mitarbeiter getragen.
Der individuelle Arbeitgeberbeitrag beträgt 1,5 % der Grundvergütung. Sofern der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung von mindestens 2 % seiner Grundvergütung durchführt, erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag auf 2,5 %. Zusätzlich erhalten rd. 50 leitende Mitarbeiter einen Arbeitgeberbeitrag von 4,5 % ihrer Grundvergütung. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter freiwillig ohne Begrenzung Entgelt umwandeln. Über die Höhe der Entgeltumwandlung soll der Mitarbeiter nach Möglichkeit monatlich entscheiden können. Die Entgeltumwandlung wird, sofern gem. BetrAVG erforderlich, durch den Arbeitgeber bezuschusst. Der Beitrag eines Mitarbeiters kann also 8 % der BBG übersteigen. In diesem Falle wird die Versteuerung des überschießenden Beitragsteils durch den Mitarbeiter getragen.
Die neue Direktversicherung soll auf einem klassischen Versicherungstarif mit Garantieleistungen auf Basis des aktuellen Höchstrechnungszinses beruhen. Versichert werden sollen
— eine Altersrente,
— die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sowie eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der Altersrente,
— eine kollektive Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % der Altersrente bei Ableben vor Rentenbeginn,
— optional (d. h. auf Wunsch des Mitarbeiters) eine Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % bei Ableben nach Rentenbeginn,
— eine Halb- bzw. Vollwaisenrente in Höhe von 15 % bzw. 25 % der Altersrente, zahlbar bei Alter 18 bzw. bis Alter 25 bei fortgesetzter Schul- oder Berufsausbildung sowie bei körperlichem oder geistigem Gebrechen, bei Ableben vor Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von 35 % der eingezahlten Beiträge, max. jedoch EUR 7.669, bei Ableben vor Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von EUR 5 je EUR 1 versicherter Monatsrente, max. jedoch EUR 7.669, bei Ableben nach
Rentenbeginn.
Die Beitragszahlung soll monatlich erfolgen.
Wird zu Rentenbeginn für eine reine Altersrente (d. h. ohne Hinterbliebenenrente) optiert, soll die Rentengarantiezeit nach Möglichkeit komplett entfallen bzw. möglichst kurz ausfallen.
Regulärer Altersrentenbeginn soll im Alter 67 sein. Ein vorzeitiger Bezug der Altersrente soll möglich sein ab dem Alter 62 (Abrufphase).
Während der Rentenzahlung entstehende Überschüsse sollen zur jährlichen Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden.
Den Mitarbeitern soll ein Kapitalwahlrecht eingeräumt werden.
Sämtliche Leistungen sollen sofort (ggf. vertraglich) unverfallbar sein.
Der neu abzuschließende Versicherungsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Weitere Einzelheiten sind der Tarifbeschreibung (Dokument 02) unter Ziffer 1.2 zu entnehmen.
Die KBV behält sich vor, Änderungen aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche vorzunehmen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann nach Ablauf von 2 Jahren ab Zuschlagserteilung und weiterhin zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden. Weiter Informationen sind der Tarifbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann nach Ablauf von 2 Jahren ab Zuschlagserteilung und weiterhin zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden. Weiter Informationen sind der Tarifbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Versichert werden soll optional (d. h. auf Wunsch der Mitarbeiter der KBV) eine Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % bei Ableben nach Rentenbeginn.
Die vier Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) entscheiden über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jeweils gesondert. Sofern die vier Tochtergesellschaften beabsichtigen, einen neuen Versicherungsvertrag (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) abzuschließen, wird diese Entscheidung über den jeweiligen Beitritt der vier Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2020 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die vier Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) entscheiden über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jeweils gesondert. Sofern die vier Tochtergesellschaften beabsichtigen, einen neuen Versicherungsvertrag (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) abzuschließen, wird diese Entscheidung über den jeweiligen Beitritt der vier Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2020 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
(2) Nachweis (Kopie) eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszug, der am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Handels- oder Berufsregisterauszug des Mitgliedsstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat; in Kopie (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist.
(2) Nachweis (Kopie) eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszug, der am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Handels- oder Berufsregisterauszug des Mitgliedsstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat; in Kopie (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist.
(3) Nachweis (Kopie) über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (Mindestanforderung).
(3) Nachweis (Kopie) über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen (Mindestanforderung).
(4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats ist keine Beobachtung zum Zwecke der Befolgung von Auflagen angekündigt.
(4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats ist keine Beobachtung zum Zwecke der Befolgung von Auflagen angekündigt.
(5) Nachweis (Kopie) der Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherung AG bzw. bei ausländischen Bietern in einem gleichwertigen Sicherungssystem (Mindestanforderung).
(6) (a) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(6) (a) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(b) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(b) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(7) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen
(7) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen
(8) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft verpflichtet hat oder dass das Unternehmen das mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nicht unterschreitet.
(8) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft verpflichtet hat oder dass das Unternehmen das mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nicht unterschreitet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Verdiente Bruttobeiträge in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016/2017/2018).
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Kapitalanlagenbestand zum 31.12.2018.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu SCR-Quoten ohne Übergangsmaßnahmen und ohne Volatilitätsanpassungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018).
(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zur laufenden Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018).
(5) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zur Nettoverzinsung der Kapitalanlagen während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018).
(6) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu Bewertungsreserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum letzten Bilanzstichtag.
(7) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zu maßgeblichen laufenden Verzinsungen für Versicherungsverträge während der letzten 3 Kalenderjahre (2017/2018/2019).
(8) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zur freien RfB-Quote in Prozent während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018).
(9) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden Verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(9) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden Verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Mindeststandards:
Zu (1): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens EUR 500 Mio. Bruttobeiträge in jedem abgeschlossenen Geschäftsjahr (2016/2017/2018) verdient haben.
Zu (2): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens EUR 5000 Mio. im Kapitalanlagenbestand zum 31.12.2018 haben.
Zu (3): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine SCR-Quote in Höhe von 100 % in jedem abgeschlossenen Geschäftsjahr (2016/2017/2018) haben.
Zu (4): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen in Höhe von 2,5 % nur im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2018 haben.
Zu (7): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine maßgebliche laufende Verzinsung für Versicherungsverträge in Höhe von mindestens 2 % für jedes Kalenderjahr (2017/2018/2019) haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung (eigenes Dokument): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Beschreibung des bAV-Teams mit folgenden Angaben einzureichen:
— Anzahl der Mitarbeiter im bAV-Team,
— Darstellung der beruflichen Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter im bAV-Team
Und
— Angaben des Zeitraums der Berufserfahrung der einzelnen Mitarbeiter im bAV-Team.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte
— Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte
Und
— Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs-AG bzw. bei ausländischen Bietern in einem gleichwertigen Sicherungssystem.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nach folgendem Procedere:
1 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB; § 19 Abs. 1 MiLoG und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4 Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5 Sollten danach mehr als 4 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Abschichtung im Teilnahmewettbewerb“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.2 der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Eignungswertungsmatrix bewerten. Die Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 4 Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als 4 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungswertungsmatrix auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als 4 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5 Sollten danach mehr als 4 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Abschichtung im Teilnahmewettbewerb“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.2 der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Eignungswertungsmatrix bewerten. Die Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 4 Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als 4 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungswertungsmatrix auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als 4 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund von terminlichen Zwängen in Bezug auf die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung der KBV, vor allem im Zusammenhang mit der „Deckungslücke“ ab dem 1. Januar 2020, wird das beschleunigte Verfahren erforderlich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
1) Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
1) Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
— Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
3) Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
3) Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4) Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5) Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6) Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
6) Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7) Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gilt hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Information zum Verfahren (Dokument 01).
Quelle: OJS 2019/S 248-614393 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
— Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
3. Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5. Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6. Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
1. Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
— Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
3. Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5. Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6. Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KBV beschäftigt rd. 330 Mitarbeiter, für die der neu abzuschließende Direktversicherungsvertrag relevant sein wird. Hinzu kommen rd. 70 Mitarbeiter, die über eine alte Versorgungsordnung abgedeckt sind und über die Direktversicherung lediglich freiwillige Entgeltumwandlung betreiben können sowie ggf. rd. 160 Mitarbeiter von 4 Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) die über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jedoch gesondert entscheiden werden. Für alle Tochtergesellschaften wird der Beitritt zum neu abzuschließenden Direktversicherungsvertrag voraussichtlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Das derzeitige jährliche Beitragsvolumen liegt bei rd. 770 000 EUR (zzgl. ggf. rd. 100 000 EUR für die Tochtergesellschaften). Unter Umständen wird sich dieses Beitragsvolumen ändern, weil zum einen den Mitarbeitern, die keine Entgeltumwandlung durchführen, die Option neu eingeräumt wird, eine Barauszahlung der Beiträge zu wählen, und zum anderen für einige Mitarbeiter während der ersten Versicherungsjahre höhere Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden könnten.
Die KBV beschäftigt rd. 330 Mitarbeiter, für die der neu abzuschließende Direktversicherungsvertrag relevant sein wird. Hinzu kommen rd. 70 Mitarbeiter, die über eine alte Versorgungsordnung abgedeckt sind und über die Direktversicherung lediglich freiwillige Entgeltumwandlung betreiben können sowie ggf. rd. 160 Mitarbeiter von 4 Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) die über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jedoch gesondert entscheiden werden. Für alle Tochtergesellschaften wird der Beitritt zum neu abzuschließenden Direktversicherungsvertrag voraussichtlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Das derzeitige jährliche Beitragsvolumen liegt bei rd. 770 000 EUR (zzgl. ggf. rd. 100 000 EUR für die Tochtergesellschaften). Unter Umständen wird sich dieses Beitragsvolumen ändern, weil zum einen den Mitarbeitern, die keine Entgeltumwandlung durchführen, die Option neu eingeräumt wird, eine Barauszahlung der Beiträge zu wählen, und zum anderen für einige Mitarbeiter während der ersten Versicherungsjahre höhere Arbeitgeberbeiträge entrichtet werden könnten.
Die neue Direktversicherung soll auf einem klassischen Versicherungstarif mit Garantieleistungen auf Basis des aktuellen Höchstrechnungszinses beruhen. Versichert werden sollen:
— optional (d.h. auf Wunsch des Mitarbeiters) eine Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % bei Ableben nach Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von 35 % der eingezahlten Beiträge, max. jedoch 7 669 EUR, bei Ableben vor Rentenbeginn,
— ein Sterbegeld von 5 EUR je 1 EUR versicherter Monatsrente, max. jedoch 7 669 EUR, bei Ableben nach Rentenbeginn.
Wird zu Rentenbeginn für eine reine Altersrente (d.h. ohne Hinterbliebenenrente) optiert, soll die Rentengarantiezeit nach Möglichkeit komplett entfallen bzw. möglichst kurz ausfallen.
Beschreibung der Optionen:
Versichert werden soll optional (d.h. auf Wunsch der Mitarbeiter der KBV) eine Ehegatten- bzw. Partnerrente in Höhe von 60 % bei Ableben nach Rentenbeginn.
Die 4 Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) entscheiden über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jeweils gesondert. Sofern die 4 Tochtergesellschaften beabsichtigen, einen neuen Versicherungsvertrag (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) abzuschließen, wird diese Entscheidung über den jeweiligen Beitritt der 4 Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2020 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die 4 Tochtergesellschaften (DSSG mbH, KV Telematik GmbH, Institut des Bewertungsausschusses GbR und Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR) entscheiden über den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) jeweils gesondert. Sofern die 4 Tochtergesellschaften beabsichtigen, einen neuen Versicherungsvertrag (zu den gleichen Vertragsbedingungen wie für die KBV maßgeblich) abzuschließen, wird diese Entscheidung über den jeweiligen Beitritt der 4 Tochtergesellschaften bis zum 31.12.2020 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Auftragsvergabe
Name: Allianz Lebensversicherungs-AG
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
1. Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
3. Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
3. Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber, die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Dritten) im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für die betroffenen Dritten die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke im Teilnahmeantrag einzureichen (vgl. Ziff. III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Neben dieser Auftragsbekanntmachung sind stets die Inhalte und Vorgaben in den vom Auftraggeber ergänzend bereitgestellten Unterlagen zu beachten.
5. Die KBV behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ausdrücklich vor.
6. Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
6. Die KBV kommt den Vorgaben aus § 41 in Verbindung mit § 29 VgV dadurch nach, dass sie auf der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Webseite Teilnahmeunterlagen und Entwürfe der weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen, insbesondere einen Entwurf der Tarifbeschreibung mit den wesentlichen vertraglichen Bedingungen, die vertragliche Grundlage des von den Bietern zu erstellendem Vertragsentwurfs werden. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist es Ziel des Verhandlungsverfahrens, die konkreten Anforderungen an die Leistungen und den vertraglichen Inhalten des zukünftigen Versicherungsvertrages mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
7. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.