1) Als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote unter Beteiligung von Versicherungsmaklern werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Mehrfachagenten und Assekuradeure gilt, dass eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren nur zulässig ist, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist (eigenes Dokument). Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrags und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebotes darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind ausgeschlossen.