Die aktuelle betriebliche Altersversorgung der KKH besteht seit 1.1.2004 und wird im Wege der Direktzusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage durchgeführt. Die Regelung basiert auf einem Haustarifvertrag der KKH, den sie mit 3 Gewerkschaften inhaltsgleich abgeschlossen hat. Für nicht tarifgebundene Beschäftigte wird im Arbeitsvertrag auf die Regelung verwiesen. Die betriebliche Altersversorgung ist für die Angestellten obligatorisch.
Zur Erzielung einer verbesserten Performance, die die Deckungslücke in der Zusage der Bestandsbeschäftigten verringern soll, ist die Altersversorgung der KKH neu zu ordnen. Wesentlich hierbei ist auch die Bereitstellung eines attraktiven Angebots für die Neubeschäftigten. Hierfür soll der Bieter oder die Bietergemeinschaft ein Angebot zur Neuordnung/Umsetzung der bAV der KKH darlegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung der KKH
Produkte/Dienstleistungen: Altersvorsorge📦
Kurze Beschreibung:
“Die aktuelle betriebliche Altersversorgung der KKH besteht seit 1.1.2004 und wird im Wege der Direktzusage in Form einer beitragsorientierten...”
Kurze Beschreibung
Die aktuelle betriebliche Altersversorgung der KKH besteht seit 1.1.2004 und wird im Wege der Direktzusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage durchgeführt. Die Regelung basiert auf einem Haustarifvertrag der KKH, den sie mit 3 Gewerkschaften inhaltsgleich abgeschlossen hat. Für nicht tarifgebundene Beschäftigte wird im Arbeitsvertrag auf die Regelung verwiesen. Die betriebliche Altersversorgung ist für die Angestellten obligatorisch.
Zur Erzielung einer verbesserten Performance, die die Deckungslücke in der Zusage der Bestandsbeschäftigten verringern soll, ist die Altersversorgung der KKH neu zu ordnen. Wesentlich hierbei ist auch die Bereitstellung eines attraktiven Angebots für die Neubeschäftigten. Hierfür soll der Bieter oder die Bietergemeinschaft ein Angebot zur Neuordnung/Umsetzung der bAV der KKH darlegen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die aktuelle betriebliche Altersversorgung der KKH besteht seit 1.1.2004 und wird im Wege der Direktzusage in Form einer beitragsorientierten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die aktuelle betriebliche Altersversorgung der KKH besteht seit 1.1.2004 und wird im Wege der Direktzusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage durchgeführt. Die Regelung basiert auf einem Haustarifvertrag der KKH, den sie mit 3 Gewerkschaften inhaltsgleich abgeschlossen hat. Für nicht tarifgebundene Beschäftigte wird im Arbeitsvertrag auf die Regelung verwiesen. Die betriebliche Altersversorgung ist für die Angestellten obligatorisch.
Zur Erzielung einer verbesserten Performance, die die Deckungslücke in der Zusage der Bestandsbeschäftigten verringern soll, ist die Altersversorgung der KKH neu zu ordnen. Wesentlich hierbei ist auch die Bereitstellung eines attraktiven Angebots für die Neubeschäftigten. Hierfür soll der Bieter oder die Bietergemeinschaft ein Angebot zur Neuordnung/Umsetzung der bAV der KKH darlegen.
Ziel der Ausschreibung ist:
— Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch den Dienstleister,
— Bereitstellung eines aufsichtsrechtlich konformen Finanzierungsweges durch den Dienstleister.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- od. Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- od. Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über die Summe des verwalteten Vermögens (Kapitalanlage); die Eignung wird als gegeben angesehen, wenn dieses zum Veröffentlichungszeitpunkt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über die Summe des verwalteten Vermögens (Kapitalanlage); die Eignung wird als gegeben angesehen, wenn dieses zum Veröffentlichungszeitpunkt der Ausschreibung bei mindestens 5 000 Mio. EUR liegt,
— Nachweis über die Anzahl Verpflichtungen mit betrieblicher Altersvorsorge; die Eignung wird als gegeben angesehen, wenn diese zum Veröffentlichungszeitpunkt der Ausschreibung bei mindestens 1 Mio. liegen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Pensionsverwaltung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR; zusätzlich die verbindliche Erklärung, die Deckungssumme auf 10 Mio. EUR zu erhöhen, wenn die KKH der Meinung ist, dass dieser Bedarf besteht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis von 3 Referenzkunden aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Sozialversicherungsträger,
— Nachweis der erzielten Jahresrendite (YOY) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis von 3 Referenzkunden aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Sozialversicherungsträger,
— Nachweis der erzielten Jahresrendite (YOY) und Renditevolatilität des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einer aufsichtsrechtlich konformen Kapitalanlage für eine gesetzliche Krankenkasse – ausgehend vom 31.3.2019 in den letzten 3, 5 und 10 Jahren – Bestätigung, dass der als Anlage: 07_Datenschutzvertrag beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 DS-GVO akzeptiert und im Zuschlagsfall unterschrieben wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 124-302978 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte gem. Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 124-302978
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hamburger Pensionsverwaltung eG
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 251-622414 (2019-12-30)