Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt drei Geschosse. — das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume), — ein Leergeschoss(*) im 3. OG und — ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG. Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoß im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt drei Geschosse.
— das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume),
— ein Leergeschoss(*) im 3. OG und
— ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoß im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt drei Geschosse.
— das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume),
— ein Leergeschoss(*) im 3. OG und
— ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoß im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit
Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den
Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
In Bezug auf etwaige Preisverhandlungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 keine HOAI-Preisbindung mehr besteht, also Preisangebote ohne HOAI-Mindestsatzbindung möglich sind.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit
Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den
Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
In Bezug auf etwaige Preisverhandlungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 keine HOAI-Preisbindung mehr besteht, also Preisangebote ohne HOAI-Mindestsatzbindung möglich sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt drei Geschosse.
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt drei Geschosse.
— das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume),
— ein Leergeschoss(*) im 3. OG und
— ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoß im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoß im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebenen 72 Monate sind derzeit nur geschätzt. Der Planungsauftrag wird nach Verhandlungsgesprächen für die voraussichtlich benötigte Laufzeit geschlossen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Oldenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderungen (K.O. Kriterium):
Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister/Architekten-/lngenieurkammer
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gern. § 123, 124 GWB
Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft
Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen (K. O. Kriterium):
Technische Ausrüstung: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung in den
Letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr; 2015, 2016, 2017). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss min. 150 000 EUR netto erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindstanforderungen (K. O. Kriterium):
Mindestens 10 Mitarbeiter mit universitärem Hochschulabschluss,
Die Mitglieder des zu benennenden Projektteams haben einen Hochschulabschluss in Architektur/Ingenieurwesen
3 Referenzen des/der Unternehmen (Elektro-Planung)
Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den Leistungsbereich Elektro-Planung. Die Projekte müssen innerhalb der
Vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität)
3 Referenzen des zu benennenden Projektleiters:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in bzw. Ingenieur/in gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie entsprechende Berufsangehörige konkret benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/
— anforderungen erfüllen, siehe Ziffer III.1.1 bis 1.3, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— anforderungen erfüllen, siehe Ziffer III.1.1 bis 1.3, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Fachplanung Technische Ausstattung eingereichten 3 Referenzprojekte, einerseits bezogen auf das/die Unternehmen, und andererseits bezogen auf den zu benennenden Projektleiter,
Jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-10 Punkte),
Vergleichbare Bauaufgabe (0-30 Punkte),
Vergleichbares Leistungsbild (0-10 Punkte),
Vergleichbare angestrebte Qualität (0-15 Punkte) und
Jeweils die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Auftraggeber, welche/s nach dem Abschluss der LPH 8 ausgestellt wurde (0-15 Punkte).
Insgesamt können mit den 2 Mal 3 Referenzen zusammen maximal 480 Punkte erreicht werden. Erfüllen mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Insgesamt können mit den 2 Mal 3 Referenzen zusammen maximal 480 Punkte erreicht werden. Erfüllen mehrere Bewerbergleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Beschleunigtes Verfahren:
Bewerbungsfrist endet am 7.8.2019, 11.00 Uhr; Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren 15 Kalendertage
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des konkreten Projektleiters mit persönlichen Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Erbringung der Bauleitung vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Oldenburg
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Strategischer Bau
Internetadresse: www.klinikum-oldenburg.de🌏
Dokumente URL: https://www.kapellmann.de/de/vergabemanagement/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit
Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den
Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
In Bezug auf etwaige Preisverhandlungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 keine HOAI-Preisbindung mehr besteht, also Preisangebote ohne HOAI-Mindestsatzbindung möglich sind.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 137-337731 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme.
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt 3 Geschosse:
— das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume),
— ein Leergeschoss(*) im 3. OG und
— ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoss im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme.
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt 3 Geschosse:
— das Hauptgeschoss der urologischen Funktionsdiagnostik (inkl. hoch installierte Eingriffsräume),
— ein Leergeschoss(*) im 3. OG und
— ein oberstes Technikgeschoss im 4. OG.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoss im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Gesamtwert des Auftrags: 56 330 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, daß das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
In Bezug auf etwaige Preisverhandlungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 keine HOAI-Preisbindung mehr besteht, also Preisangebote ohne HOAI-Mindestsatzbindung möglich sind.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, daß das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
In Bezug auf etwaige Preisverhandlungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 keine HOAI-Preisbindung mehr besteht, also Preisangebote ohne HOAI-Mindestsatzbindung möglich sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Oldenburg wird im Zuge der Gesamtentwicklungsplanung GEKO 2030 die Baumaßnahme.
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt 3 Geschosse:
Für die Neustrukturierung der Klinik der Urologie und Kinderurologie umsetzen. Die Klinik für Urologie und Kinderurologie ist lokalisiert im 2. OG im Bauteil 5 (ehern. 3. TA), oberhalb der Frauenklinik und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kinderklinik. Diese Neubaumaßnahme umfasst somit insgesamt 3 Geschosse:
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoss im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vergabe der Planungsleistungen Umplanungen durchzuführen. Dieses sind der Entfall Leergeschoss im 3. OG sowie raumweise Anpassungen im Funktionsbereich (2. OG Bauteil 5). Die Bauausführungen/Sanierungen der Urologischen Stationen (2. OG Bauteil 5) werden voraussichtlich zeitlich deutlich versetzt stattfinden.
Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Bewerbungsfrist endet am 7.8.2019, 11:00 Uhr; Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren 15 Kalendertage.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Name: Sehlhoff GmbH
Postanschrift: Industriestraße 10
Postort: Vilsbiburg
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland 🇩🇪 Landshut, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 56 330 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit Folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, daß das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, daß das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw. zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfls. über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin erhalten alle Bieter die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,