Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuvergabe strategische Partnerschaft FES
60133-10
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Neuvergabe Minderheitsgesellschaftsanteil an der FES durch die Stadt Frankfurt am Main an einen strategischen privaten Partner.”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frankfurt am Main führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frankfurt am Main führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen Privaten Partnerschaft (IÖPP) durch. Kooperationsgesellschaft ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), an der gegenwärtig die Stadt Frankfurt am Main mit 51 % und die Remondis GmbH & Co. KG mit 49 % beteiligt sind. Der Gesamtumsatz der FES-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 rund 241 Mio. EUR betragen. Die Unternehmensgruppe beschäftigte zum 31.12.2018 insgesamt 1 869 Mitarbeiter. Der private Minderheitsgesellschaftsanteil von 49 % an der FES soll zum 1.1.2021 mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren im Wege eines share deals neu vergeben werden. Der gegenwärtige private Minderheitsgesellschafter hat diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Neuvergabe erfolgt umfassend, d. h. das gegenwärtige Geschäftsportfolio der FES bleibt in der Struktur unverändert und besteht heute zu rund 40 % aus sogenanntem „Satzungsgeschäft“ mit der Stadt Frankfurt am Main und zu rund 60 % aus sogenanntem „Drittgeschäft“ (gewerblicher Bereich).
Übergeordnetes Verfahrensziel der Stadt Frankfurt am Main ist die langfristige Sicherung einer strategischen Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Emissions-Reduzierung, Lärmreduzierung und „Green Procurement“ zu meistern. Bei dieser Gelegenheit sollen zugleich die derzeit unterschiedlichen Laufzeiten der wesentlichen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der FES bestehenden sogenannten „Einzelleistungsverträge“, insbesondere über Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Bioabfallverwertung, harmonisiert und für die Dauer der Kooperation (d.h. ebenfalls für 20 Jahre) neu abgeschlossen werden.
Im Einzelnen siehe Verkaufsmemorandum, welches den interessierten Unternehmen mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Digitalisierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Emissions-Reduzierung Fuhrpark/Gerätepark/Elektromobilität”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Lärmreduzierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Thematik „Green Procurement“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Beitrag des privaten Partners zur Abwicklung der (Entsorgungs-/Reinigungs-)Aufgaben und/oder Geschäftsführung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens FES”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Höchster angebotener Preis für den Gesellschaftsanteil
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2040-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief/Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden;
2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft sowie Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse sowie der Haftungsstruktur;
3) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
4) Verpflichtungserklärung gemäß § 6 HVTG i. V. m. § 8 HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG i. V. m. § 8 HVTG abzugeben ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1) Erklärung über den (Gesamt-)Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1) Erklärung über den (Gesamt-)Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018)
2) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf solche Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018);
3) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit;
4) Bilanz des Geschäftsjahres 2018, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. bei Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, die Bilanz des Geschäftsjahres 2018 des Konzerns.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre sowie des laufenden Jahres erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen bezogen auf vergleichbare Leistungen auf dem Entsorgungs-/Stadtreinigungssektor, einschließlich Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Kooperation mit anderen Unternehmen (Referenzliste), jeweils unter kurzer Beschreibung von Art und Inhalt des Projektes und Angabe von Auftragswert, Vertragslaufzeit sowie Vertragspartner mit Kontaktadresse;
2) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
“Unter der im Abschnitt I. 3) genannten elektronischen Adresse können interessierte Unternehmen einen (ersten) Verfahrensbrief/Anschreiben zum...”
Unter der im Abschnitt I. 3) genannten elektronischen Adresse können interessierte Unternehmen einen (ersten) Verfahrensbrief/Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb abrufen, der weitere verfahrensrechtliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb sowie ein Bewerber-Formblatt enthält.
Im Übrigen wird den Unternehmen über diese elektronische Adresse mit der Auftragsbekanntmachung ein sogenanntes Verkaufsmemorandum zur Verfügung gestellt. Weitergehende Unterlagen, insbesondere Informationen aus einer im marktüblichen Umfang zu gewährenden Käufer-Due-Diligence, das Vertragswerk sowie die Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien, erhalten die geeigneten Bewerber in der Angebotsphase des Verhandlungsverfahrens.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SY1FL
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude:Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126-834📞
Fax: +49 6151125-816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 125-305946 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Frankfurt am Main – Dezernat für Umwelt und Frauen
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frankfurt am Main führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frankfurt am Main führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen Privaten Partnerschaft (IÖPP) durch. Kooperationsgesellschaft ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), an der gegenwärtig die Stadt Frankfurt am Main mit 51 % und die REMONDIS GmbH & Co. KG mit 49 % beteiligt sind. Der Gesamtumsatz der FES-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 rund 241 Mio. EUR betragen. Die Unternehmensgruppe beschäftigte zum 31.12.2018 insgesamt 1 869 Mitarbeiter. Der private Minderheitsgesellschaftsanteil von 49 % an der FES soll zum 1.1.2021 mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren im Wege eines share deals neu vergeben werden. Der gegenwärtige private Minderheitsgesellschafter hat diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Neuvergabe erfolgt umfassend, d.h. das gegenwärtige Geschäftsportfolio der FES bleibt in der Struktur unverändert und besteht heute zu rund 40 % aus sogenanntem „Satzungsgeschäft" mit der Stadt Frankfurt am Main und zu rund 60 % aus sogenanntem „Drittgeschäft" (gewerblicher Bereich).
Übergeordnetes Verfahrensziel der Stadt Frankfurt am Main ist die langfristige Sicherung einer strategischen Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Emissions-Reduzierung, Lärmreduzierung und „Green Procurement" zu meistern. Bei dieser Gelegenheit sollen zugleich die derzeit unterschiedlichen Laufzeiten der wesentlichen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der FES bestehenden sogenannten „Einzelleistungsverträge", insbesondere über Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Bioabfallverwertung, harmonisiert und für die Dauer der Kooperation (d. h. ebenfalls für 20 Jahre) neu abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Emissionsreduzierung (Luftreinhaltung) Fuhrpark/Gerätepark/Elektromobilität”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität Konzept/Strategie zur Thematik „Green Procurement"
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 125-305946
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd
Postanschrift: Pasteuerstraße 22
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Angabe unter Abschnitt II. 1. 7) und Abschnitt V. 2. 4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der...”
Die Angabe unter Abschnitt II. 1. 7) und Abschnitt V. 2. 4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SDXMX
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter/Bewerber wegen Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter/Bewerber wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 187-451149 (2020-09-21)