Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern: 1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG; 2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör; 3) Ergänzende Leistungen: a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten); c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose); e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 8407 0805 0136
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-21 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 037-082916
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Es werden nur elektronische Angebote akzeptiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern.
Als Next Generation Firewalls werden im Rahmen dieser Ausschreibung grundsätzlich Hardware-Appliances verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Schutz ihrer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende Netzwerk-Geräteklassen charakterisieren:
— Geräteklasse 1: Entry Level Firewall,
— Geräteklasse 2: Midrange Firewall,
— Geräteklasse 3: Enterprise Firewall,
— Geräteklasse 4: High Availability Firewall,
— Geräteklasse 5: Software Firewall.
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
Unter Software-Firewalls werden Firewalls verstanden, die in virtualisierten Umgebungen (z. B. vmware ESXi, Hyper-V, KVM) ausgeführt werden. Man kann also von Software-Appliances (im Gegensatz zu den Hardware-Appliances der Geräteklassen 1-4) sprechen.
Unter Software-Firewalls werden Firewalls verstanden, die in virtualisierten Umgebungen (z. B. vmware ESXi, Hyper-V, KVM) ausgeführt werden. Man kann also von Software-Appliances (im Gegensatz zu den Hardware-Appliances der Geräteklassen 1-4) sprechen.
Die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switches, Router, sowie WLAN-Controller und Access-Points) ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Next Generation Firewalls auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Next Generation Firewall-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Next Generation Firewalls und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Firewalls) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Next Generation Firewalls und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Firewalls) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Next Generation Firewall auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein.
Der Leistungsumfang setzt sich ausfolgenden Leistungskomponenten zusammen:
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
Im Online-Shop muss für jede Next Generation Firewall standardmäßig der „Kauf ohne Service“ (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Next Generation Firewalls müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten.
Im Online-Shop muss für jede Next Generation Firewall standardmäßig der „Kauf ohne Service“ (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Next Generation Firewalls müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Es werden nur elektronische Angebote akzeptiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Düsseldorf, Mülheim, Bonn, Frankfurt a. M. und Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
1) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01):
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 7 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 7 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechenden Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB in Teil III der EEE vorzunehmen.
2) Unternehmensdarstellung (EK-02):
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung):
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i .S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i .S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt. Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 8 vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt. Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 8 vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die Angaben in Teil II Abschnitt A der EEE vorzunehmen und im Hinblick auf die weiteren Angaben das Formblatt gemäß Anlage 8 „Unternehmensdarstellung“ zu verwenden.
3) Berufs- und Handelsregisterauszuge (EK-03):
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist).
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist).
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechende Angabe in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ vorzunehmen.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur voll-ständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur voll-ständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Mindeststandards:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vu!
Hinweis: Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Ebenso sind die hier geforderten Angaben auch im Falle der Eignungsleihe von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen getrennt zu nennen
Hinweis: Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Ebenso sind die hier geforderten Angaben auch im Falle der Eignungsleihe von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen getrennt zu nennen
1) Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04]:
Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Die Versicherungssumme muss dabei pro Jahr
— für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR (2-fach maximiert),
sowie
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert)
Betragen.
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter unter Verwendung des Formblatts „Erklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“, (Anlage 9) insofern erklären,
— dass er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, (Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit dem Angebot vorzulegen.)
Oder
— dass er entsprechend versicherbar ist und im Auftragsfalle eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen kann. (In diesem Fall hat der Bieter zum Nachweis der „Versicherbarkeit“ des Unternehmens mit seinem Angebot eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorzulegen).
— dass er entsprechend versicherbar ist und im Auftragsfalle eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen kann. (In diesem Fall hat der Bieter zum Nachweis der „Versicherbarkeit“ des Unternehmens mit seinem Angebot eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorzulegen).
Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Bei Verwendung der EEE ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Teil IV Abschnitt B der EEE sowie ebenfalls unter Verwendung der beigefügten Anlage 9 „Erklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“ vorzunehmen.
Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Bei Verwendung der EEE ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Teil IV Abschnitt B der EEE sowie ebenfalls unter Verwendung der beigefügten Anlage 9 „Erklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“ vorzunehmen.
2) Umsatzdarstellung [EK-05 – EK-06]:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-05],
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Lieferung von Next Generation Firewalls“ [EK-06]
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016 – 2018) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind.
Hinweis: Sofern für das Jahr 2018 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatts „Umsatzdarstellung“ (Anlage 10) vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE sind die entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt B der EEE vorzunehmen.
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.6 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen, auch wenn die Beurteilung in einer Gesamtschau anhand der gemeinschaftlich addierten Werte erfolgt (vgl. Kapitel 1.14).
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Wege der Eignungsleihe (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die hier geforderten Umsatzangaben getrennt zu nennen; auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt (vgl. Kapitel 1.15).
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Wege der Eignungsleihe (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die hier geforderten Umsatzangaben getrennt zu nennen; auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt (vgl. Kapitel 1.15).
Alle Kapitel- und Anlagenverweise Beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Hinweis:
Bietergemeinschaften haben die unter diesem Kapitel 1.16.7 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend geregelt ist.
Bietergemeinschaften haben die unter diesem Kapitel 1.16.7 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend geregelt ist.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem Kapitel geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-07]:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter jedem Angebot eine Beschreibung der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter jedem Angebot eine Beschreibung der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung,
— Management von Ressourcen,
— Produktrealisierung,
— Messung, Analyse und Verbesserungen,
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Die entsprechenden Angaben sind auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE sind die entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt C der EEE sowie ebenfalls auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2) Referenzen für den Verkauf von Firewall-Systemen mit vergleichbaren Volumina [EK-08]:
Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von mindestens einer Referenz, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist;
Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von mindestens einer Referenz, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist;
3) Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System [EK-09]:
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird ferner vorausgesetzt, dass diese über Erfahrungen in der Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System verfügen.
Gefordert wird zum Nachweis hierfür eine ausführliche Darstellung, in der der Bieters/Unternehmens erläutert, wie er die Anbindung an ein eProcurementsystem umsetzen wird. Hierbei muss er insbesondere auf nachfolgende Punkte eingehen:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
Anstelle der Darstellung darf der Bieter seine Eignung auch durch eine Referenz von einem konkreten Projekt nachweisen, in dem er die Anbindung an ein eProcurement-System erfolgreich umgesetzt hat.
Referenzen müssen ein laufendes oder abgeschlossenes Projekt aus den letzten 3 Jahren umfassen, d. h. die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 18.2.2016 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die Vorgaben aus der beigefügten Anlage 11 „Muster Unternehmensreferenzen“ einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Referenzen müssen ein laufendes oder abgeschlossenes Projekt aus den letzten 3 Jahren umfassen, d. h. die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 18.2.2016 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die Vorgaben aus der beigefügten Anlage 11 „Muster Unternehmensreferenzen“ einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Benennung des Herstellers und Herstellerbindung (Kap. 1.17.1 u. 1.5 i. V. m. Anlage 2) [XK-01].
Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (Kap. 1.17.2 i. V. m. Anlage 12) [XK-02].
Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Kap. 1.17.3 i. V. m. Anlage 13) [XK-03].
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes - Lieferung v. Firewalls u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit der RV muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes - Lieferung v. Firewalls u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit der RV muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes - Lieferung v. Firewalls u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit der RV muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes - Lieferung v. Firewalls u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit der RV muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzuhalten ist:
1) Anschreiben des Bieters mit Datum;
Hinweis: Das Anschreiben zum Angebot ist durch den Bieter individuell, d. h. auf einem gesonderten Dokument zu erstellen und mit dem Angebot als PDF Dokument entsprechend hochzuladen. Das vom Vergabeportal „AI-Manager“ zur Verfügung gestellte Anschreiben ist nicht zu verwenden und – wenn – lediglich unausgefüllt beizulegen.
Hinweis: Das Anschreiben zum Angebot ist durch den Bieter individuell, d. h. auf einem gesonderten Dokument zu erstellen und mit dem Angebot als PDF Dokument entsprechend hochzuladen. Das vom Vergabeportal „AI-Manager“ zur Verfügung gestellte Anschreiben ist nicht zu verwenden und – wenn – lediglich unausgefüllt beizulegen.
Mit Abgabe eines elektronischen Angebots erklärt der Bieter mit Hochladen des in Textform abzugebenden Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten;
Mit Abgabe eines elektronischen Angebots erklärt der Bieter mit Hochladen des in Textform abzugebenden Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten;
2) Angaben und „Erklärungen zur Bietergemeinschaft“ gemäß Anlage 3 (vgl. Kapitel 1.14);
4) Nachweise zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 1.16 entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.1;
5) Erklärungen zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen gemäß Kapitel 1.17 entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.2;
6) Anlage 14 „Kriterienkatalog“ inklusive Antworten der Bieter zu den einzelnen Kriterien sowie einem Projektplan entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.3;
7) Anlage 15 „Kalkulatorischer Warenkorbpreis“;
8) Definition und Anwendung des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel 1.19.1 und 2.8 i. V. m. Anlage 16);
9) Anlage 18 „Erklärung Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung“;
10) ggf. weitere Anlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 037-082916 (2019-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Ge-neration Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next Ge-neration Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Next Generation Firewalls inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) weitere Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung;
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Next…
… Ge-neration Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern:
… Generation Firewalls mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern. Als Next Generation Firewalls werden im Rahmen dieser Ausschreibung grundsätzlich Hardware-Appliances verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Schutz ihrer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende Netzwerk-Geräteklassen charakterisieren:
— Geräteklasse 5: Software Firewall mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Unter Software-Firewalls werden Firewalls verstanden, die in virtualisierten Umgebungen (z. B. vmware ESXi, Hyper-V, KVM) ausgeführt werden. Man kann also von Software-Appliances (im Gegensatz zu den Hardware-Appliances der Geräteklassen 1-4) sprechen. Die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switches, Router, sowie WLAN-Controller und Access-Points) ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Next Generation Firewalls auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Next Generation Firewall-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Next Generation Firewalls und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Firewalls) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Next Generation Firewall auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich ausfolgenden Leistungskomponenten zusammen:
— Geräteklasse 5: Software Firewall mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Unter Software-Firewalls werden Firewalls verstanden, die in virtualisierten Umgebungen (z. B. vmware ESXi, Hyper-V, KVM) ausgeführt werden. Man kann also von Software-Appliances (im Gegensatz zu den Hardware-Appliances der Geräteklassen 1-4) sprechen. Die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switches, Router, sowie WLAN-Controller und Access-Points) ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Next Generation Firewalls auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Next Generation Firewall-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Next Generation Firewalls und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Firewalls) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Next Generation Firewall auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich ausfolgenden Leistungskomponenten zusammen:
b) weitere Dienstleistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Ausarbeitung von Konzepten);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment. Im Online-Shop muss für jede Next Generation Firewall standardmäßig der „Kauf ohne Service" (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Next Generation Firewalls müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten.
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment. Im Online-Shop muss für jede Next Generation Firewall standardmäßig der „Kauf ohne Service" (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Next Generation Firewalls müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in der Vergabeunterlage genannte Bewertungskriterien (nach UFAB einfache Richtwertmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW B). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GW B). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GW B. W ird die Information auf elektronischem W eg oder per Fax versendet, verkürzt sich
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW B). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GW B). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GW B. W ird die Information auf elektronischem W eg oder per Fax versendet, verkürzt sich
Die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GW B). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GW B). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GW B). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GW B)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GW B). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GW B). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GW B)