Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Iloprost (ATC-Code nach WHO: B01AC11)

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Iloprost, die als Lösung für Vernebler zugelassen sind (ATC-Code nach WHO: B01AC11) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4 der Bekanntmachung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-04-02)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle”
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://plus.aok.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://plus.aok.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit über Arzneimittel mit dem Wirkstoff...”    Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen 🏙️
Ort der Leistung: Thüringen 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-25 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-31 23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-31 23:59 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts....”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 068-159046 (2019-04-02)