Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden.
Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nördliche Hafeninsel – Hansestadt Stralsund (Baugrunduntersuchung)
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die...”
Kurze Beschreibung
Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden.
Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Eine ausführliche Leistungsbeschreibung liegt den Unterlagen bei. Es sind Baugrunduntersuchungen mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante...”
Beschreibung der Beschaffung
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung liegt den Unterlagen bei. Es sind Baugrunduntersuchungen mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchzuführen. Hierfür werden Braugrunderkundungen; Laborleistungen, geotechnische Leistungen abgefragt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufszulassung (d. h. natürliche und juristische Personen mit einer abgeschlossenen Fachausbildung).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-15
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: http://www.wm.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 196-476375 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-10-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 196-476375
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Eine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Angebotes erfolgt generell nicht.”
Quelle: OJS 2019/S 202-492631 (2019-10-14)