Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund. Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden. Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen. Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden. Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2019-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden.
Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden.
Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die nördliche Hafeninsel liegt nordöstlich der Altstadt von Stralsund und bildet für die Stadt den Übergang zum Sund. Wie eine Art Sund-Terrasse liegt die künstlich aufgeschüttete Insel vor der Altstadt mit einem freien, völlig unverstellten Blick in die Weite und auf den Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Die Hansestadt Stralsund plant die Umgestaltung der Freiflächen auf der Nördlichen Hafeninsel und die Sanierung der Uferkanten (siehe Übersichtslageplan) auszuführen. In diesem Zusammenhang muss eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchgeführt werden.
Es ist geplant diese Untersuchungen so schnell wie möglich jedoch bis Ende März 2020 abzuschließen.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich ab Herbst 2020 im Bereich der Uferkante am Liegeplatz 6 begonnen werden.
Mit der Planung der Freianlagen sowie Ingenieurbauwerke wurde die ARGE AIU aus Stralsund/WES aus Berlin beauftragt.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung liegt den Unterlagen bei. Es sind Baugrunduntersuchungen mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchzuführen. Hierfür werden Braugrunderkundungen; Laborleistungen, geotechnische Leistungen abgefragt.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung liegt den Unterlagen bei. Es sind Baugrunduntersuchungen mit Bohrungen landseitig und wasserseitig an der Uferkante durchzuführen. Hierfür werden Braugrunderkundungen; Laborleistungen, geotechnische Leistungen abgefragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufszulassung (d. h. natürliche und juristische Personen mit einer abgeschlossenen Fachausbildung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 196-476375 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦