Beschreibung der Beschaffung
(I) Mit dem Ziel der Vernetzung und Informationsvermittlung zählt Folgendes zu den Aufgaben:
1) Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle: Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle mit einer/einem Netzwerkmanager/in bzw. Koordinator/in wird eine feste Anlaufstelle (Geschäftsstelle) für alle Maßnahmen der Netzwerkerschließung, Vernetzung und Informationsvermittlung geschaffen. Die folgenden Punkte 2.-4. gehören zu den Aufgaben der Kompetenz- und Koordinierungsstelle;
2) Vernetzungsmaßnahmen: Mittels der Koordinierungsstelle gilt es, ein Netzwerk aus Forschung, Praxis und Verwaltung zu erschließen und weiter zu verbinden und auszubauen, das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Akteuren der Prävention getragen und aus den fachbezogenen Ministerien begleitet wird;
3) Informationsvermittlung: Die Koordinierungsstelle ist zugleich als Kompetenzstelle und Serviceeinrichtung zu etablieren, die in der Forschung vorhandenes Know-How zusammenführt, dieses Wissen über eine Informationsplattform zugänglich macht sowie weitere Formate der Informationsvermittlung entwickelt und umsetzt. Damit soll der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen der Wissenschaft und von Erkenntnissen aus der Praxis unterstützt werden;
4) Weitere Aufgabe der Kompetenzstelle ist es, Fachexpertisen oder Kurzgutachten kurzfristig bedarfsbezogen zu erstellen oder erstellen zu lassen, um für gezielt ausgewählte Fragestellungen kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis eine Argumentationsgrundlage und fundierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
(II) Die Leistungserbringung soll über eine Zeitdauer von 36 Monaten in dem Zeitraum vom 1.8.2019 bis 31.7.2022 erfolgen. Das Auftragsvolumen ist auf maximal 750 000,00 EUR netto (zuzüglich MwSt. von derzeit 19 %) begrenzt. Das entspricht einem Brutto von maximal 892 500 EUR.
Für die Maßnahmen der Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle und ihre Aktivitäten (Aufgabenbeschreibung Nr. 1-3) können pro Jahr (in 12 Monaten) maximal 160 000 EUR netto kalkuliert werden.
Für die Maßnahmen der Kurzexpertisen und Fachgutachten (Aufgabenbeschreibung Nr. 4) können maximal 90 000 EUR pro Jahr (in 12 Monaten) kalkuliert werden.
Die vorgenannten Positionen zusammen dürfen einen Betrag von insgesamt maximal 250 000 EUR netto pro Jahr (in 12 Monaten) nicht übersteigen;
(III) Mit dem Angebot ist die Option einer Verlängerung um 2 Jahre ab dem 1.8.2022 vorzusehen. Die Verlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleiche jährliche Vergütung) und ist spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf anzukündigen.