NRW-Kompetenzstelle für die Entwicklung und Koordination eines Kompetenznetzwerkes zur Erforschung von Radikalisierungsphänomenen im Bereich des Salafismus und anderer Formen des Extremismus
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen (siehe Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 61). Dafür erarbeitet sie unter anderem das „ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Salafismusprävention“. Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW. Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung. In Wissenschaft und Fachpraxis wird ein auf Strukturen und Projekte in NRW bezogener Bedarf zur Vernetzung und zur Unterstützung von Forschung gesehen, dem mit diesem Vorhaben entsprochen werden soll. Es geht darum, den Forschungsstand zu erschließen, Erkenntnisse zu bündeln und sichtbar zu machen sowie die Forschungsbeteiligten und Praxispartner im Sinne synergetischer Kooperationen zu vernetzen und Erkenntnisse für den Transfer zugänglich zu machen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 21/19
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen (siehe Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 61).
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Salafismusprävention“.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung.
In Wissenschaft und Fachpraxis wird ein auf Strukturen und Projekte in NRW bezogener Bedarf zur Vernetzung und zur Unterstützung von Forschung gesehen, dem mit diesem Vorhaben entsprochen werden soll.
Es geht darum, den Forschungsstand zu erschließen, Erkenntnisse zu bündeln und sichtbar zu machen sowie die Forschungsbeteiligten und Praxispartner im Sinne synergetischer Kooperationen zu vernetzen und Erkenntnisse für den Transfer zugänglich zu machen.
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen (siehe Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 61).
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Salafismusprävention“.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung.
In Wissenschaft und Fachpraxis wird ein auf Strukturen und Projekte in NRW bezogener Bedarf zur Vernetzung und zur Unterstützung von Forschung gesehen, dem mit diesem Vorhaben entsprochen werden soll.
Es geht darum, den Forschungsstand zu erschließen, Erkenntnisse zu bündeln und sichtbar zu machen sowie die Forschungsbeteiligten und Praxispartner im Sinne synergetischer Kooperationen zu vernetzen und Erkenntnisse für den Transfer zugänglich zu machen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
(I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Jessica Klein
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de
(II) Informationen und Kommunikation:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 15.4.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 26.4.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 3.5.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 10.5.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYYD2.
(I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 15.4.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 26.4.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 3.5.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 10.5.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYYD2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen (siehe Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 61).
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen (siehe Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 61).
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Salafismusprävention“.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung.
In Wissenschaft und Fachpraxis wird ein auf Strukturen und Projekte in NRW bezogener Bedarf zur Vernetzung und zur Unterstützung von Forschung gesehen, dem mit diesem Vorhaben entsprochen werden soll.
Es geht darum, den Forschungsstand zu erschließen, Erkenntnisse zu bündeln und sichtbar zu machen sowie die Forschungsbeteiligten und Praxispartner im Sinne synergetischer Kooperationen zu vernetzen und Erkenntnisse für den Transfer zugänglich zu machen.
Es geht darum, den Forschungsstand zu erschließen, Erkenntnisse zu bündeln und sichtbar zu machen sowie die Forschungsbeteiligten und Praxispartner im Sinne synergetischer Kooperationen zu vernetzen und Erkenntnisse für den Transfer zugänglich zu machen.
(I) Mit dem Ziel der Vernetzung und Informationsvermittlung zählt Folgendes zu den Aufgaben:
1) Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle: Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle mit einer/einem Netzwerkmanager/in bzw. Koordinator/in wird eine feste Anlaufstelle (Geschäftsstelle) für alle Maßnahmen der Netzwerkerschließung, Vernetzung und Informationsvermittlung geschaffen. Die folgenden Punkte 2.-4. gehören zu den Aufgaben der Kompetenz- und Koordinierungsstelle;
1) Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle: Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle mit einer/einem Netzwerkmanager/in bzw. Koordinator/in wird eine feste Anlaufstelle (Geschäftsstelle) für alle Maßnahmen der Netzwerkerschließung, Vernetzung und Informationsvermittlung geschaffen. Die folgenden Punkte 2.-4. gehören zu den Aufgaben der Kompetenz- und Koordinierungsstelle;
2) Vernetzungsmaßnahmen: Mittels der Koordinierungsstelle gilt es, ein Netzwerk aus Forschung, Praxis und Verwaltung zu erschließen und weiter zu verbinden und auszubauen, das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Akteuren der Prävention getragen und aus den fachbezogenen Ministerien begleitet wird;
2) Vernetzungsmaßnahmen: Mittels der Koordinierungsstelle gilt es, ein Netzwerk aus Forschung, Praxis und Verwaltung zu erschließen und weiter zu verbinden und auszubauen, das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Akteuren der Prävention getragen und aus den fachbezogenen Ministerien begleitet wird;
3) Informationsvermittlung: Die Koordinierungsstelle ist zugleich als Kompetenzstelle und Serviceeinrichtung zu etablieren, die in der Forschung vorhandenes Know-How zusammenführt, dieses Wissen über eine Informationsplattform zugänglich macht sowie weitere Formate der Informationsvermittlung entwickelt und umsetzt. Damit soll der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen der Wissenschaft und von Erkenntnissen aus der Praxis unterstützt werden;
3) Informationsvermittlung: Die Koordinierungsstelle ist zugleich als Kompetenzstelle und Serviceeinrichtung zu etablieren, die in der Forschung vorhandenes Know-How zusammenführt, dieses Wissen über eine Informationsplattform zugänglich macht sowie weitere Formate der Informationsvermittlung entwickelt und umsetzt. Damit soll der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen der Wissenschaft und von Erkenntnissen aus der Praxis unterstützt werden;
4) Weitere Aufgabe der Kompetenzstelle ist es, Fachexpertisen oder Kurzgutachten kurzfristig bedarfsbezogen zu erstellen oder erstellen zu lassen, um für gezielt ausgewählte Fragestellungen kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis eine Argumentationsgrundlage und fundierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen zu erhalten.
4) Weitere Aufgabe der Kompetenzstelle ist es, Fachexpertisen oder Kurzgutachten kurzfristig bedarfsbezogen zu erstellen oder erstellen zu lassen, um für gezielt ausgewählte Fragestellungen kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis eine Argumentationsgrundlage und fundierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
(II) Die Leistungserbringung soll über eine Zeitdauer von 36 Monaten in dem Zeitraum vom 1.8.2019 bis 31.7.2022 erfolgen. Das Auftragsvolumen ist auf maximal 750 000,00 EUR netto (zuzüglich MwSt. von derzeit 19 %) begrenzt. Das entspricht einem Brutto von maximal 892 500 EUR.
(II) Die Leistungserbringung soll über eine Zeitdauer von 36 Monaten in dem Zeitraum vom 1.8.2019 bis 31.7.2022 erfolgen. Das Auftragsvolumen ist auf maximal 750 000,00 EUR netto (zuzüglich MwSt. von derzeit 19 %) begrenzt. Das entspricht einem Brutto von maximal 892 500 EUR.
Für die Maßnahmen der Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle und ihre Aktivitäten (Aufgabenbeschreibung Nr. 1-3) können pro Jahr (in 12 Monaten) maximal 160 000 EUR netto kalkuliert werden.
Für die Maßnahmen der Kurzexpertisen und Fachgutachten (Aufgabenbeschreibung Nr. 4) können maximal 90 000 EUR pro Jahr (in 12 Monaten) kalkuliert werden.
Die vorgenannten Positionen zusammen dürfen einen Betrag von insgesamt maximal 250 000 EUR netto pro Jahr (in 12 Monaten) nicht übersteigen;
(III) Mit dem Angebot ist die Option einer Verlängerung um 2 Jahre ab dem 1.8.2022 vorzusehen. Die Verlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleiche jährliche Vergütung) und ist spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf anzukündigen.
(III) Mit dem Angebot ist die Option einer Verlängerung um 2 Jahre ab dem 1.8.2022 vorzusehen. Die Verlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleiche jährliche Vergütung) und ist spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf anzukündigen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit dem Angebot ist die Option einer Verlängerung um 2 Jahre ab dem 1.8.2022 vorzusehen.
Beschreibung der Optionen:
Mit dem Angebot sind als Option für den Auftraggeber einzuplanen:
— 2-3 Fachexpertisen im Themenbereich pro Jahr (12 Monaten) mit wissenschaftlicher Recherche und Aufbereitung,
— Ergebnisbericht im Umfang von ca. 20-50 Seiten nach Bedarf und Thema, ggfls. Handlungsempfehlungen, Kurzfassung und/oder Management-Zusammenfassung,
— Bei Bedarf Ergebnispräsentation in Düsseldorf oder bei einem Netzwerktreffen mit aussagekräftiger, veröffentlichungsfähiger Folienpräsentation,
— Abgabe des Berichtes innerhalb von i. d. R. 3 Monaten nach Abstimmung des Themas und Startpunktes zwischen Koordinierungsstelle und Auftraggeber (in Ausnahmefällen 4 Monate).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
40221 NRW
Leistungs- und Erfüllungsort ist NRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster,
— Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder und seiner fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie evtl. eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit einer Darstellung seiner Struktur, seiner hauptsächlichen Tätigkeitsfelder und seiner fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie evtl. eine entsprechende Beschreibung der Unterauftragnehmerin. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten (DIN A 4) zu beschränken.
Darüber hinaus ist die Übersendung von Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeine Werbemittel nicht zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags.
— Eigenerklärung über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags.
Nachzuweisen durch eine kurze Darstellung ihrer einschlägigen Erfahrungen und Qualifikationen, ihrer Zuordnung zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, der Größe der jeweiligen Teams und ihrer Verfügbarkeit,
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bei fachlich affinen Forschungsprojekten oder wissenschaftlichen Koordinations- und Vernetzungsprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 3 einschlägige Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 2 Seiten (DIN-A4),
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bei fachlich affinen Forschungsprojekten oder wissenschaftlichen Koordinations- und Vernetzungsprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 3 einschlägige Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner), Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 2 Seiten (DIN-A4),
— Erfahrung mit der Zusammenarbeit oder Dienstleistungen für oberste Landes- oder Bundesbehörden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 2 einschlägige Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber bzw. Kooperationspartner (einschließlich Ansprechpartner), Projektzeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 2 Seiten (DIN-A4).
— Erfahrung mit der Zusammenarbeit oder Dienstleistungen für oberste Landes- oder Bundesbehörden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen durch mindestens 2 einschlägige Projektbeispiele aus den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber bzw. Kooperationspartner (einschließlich Ansprechpartner), Projektzeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal 2 Seiten (DIN-A4).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 17:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
(I) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder subsidiär per E-Mail zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 15.4.2019
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW am 26.4.2019 zur Kenntnis gegeben.
Nachfragen zu den Fragen und Antworten werden bis spätestens 3.5.2019 über das Kommunikationssystem erbeten.
Die Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 10.5.2019 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen.
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „Ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Salafismusprävention“.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung.
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen.
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „Ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Salafismusprävention“.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierbei sind auch Erkenntnisse aus der Forschung sowie der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen und Praxisfragen. Zahlreiche Fragestellungen um Prozesse der Radikalisierung zu Phänomenen des gewaltbereiten Extremismus, Islamismus und Salafismus sind Gegenstand der grundlagenbezogenen sowie anwendungsorientierten Forschung in NRW.
Hier berühren sich Fragestellungen und Ergebnisse aus der Forschung mit den lösungsorientierten Handlungsanforderungen und Erkenntnissen der Praxis – und bedürfen der Vernetzung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen Formen des Extremismus sowie politisch motivierter Gewalt entgegenzutreten und Initiativen für einen demokratischen Wertekonsens zu unterstützen.
Dafür erarbeitet sie unter anderem das „Ganzheitliche Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus“ im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Salafismusprävention“.
Mit dem Ziel der Vernetzung und Informationsvermittlung zählt Folgendes zu den Aufgaben
1) Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle: Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle mit einer/einem Netzwerkmanager/in bzw. Koordinator/in wird eine feste Anlaufstelle (Ge-schäftsstelle) für alle Maßnahmen der Netzwerkerschließung, Vernetzung und Informationsvermittlung geschaffen. Die folgenden Punkte 2.-4. gehören zu den Aufgaben der Kompetenz- und Koordinierungsstelle.
1) Kompetenzstelle/Koordinierungsstelle: Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle mit einer/einem Netzwerkmanager/in bzw. Koordinator/in wird eine feste Anlaufstelle (Ge-schäftsstelle) für alle Maßnahmen der Netzwerkerschließung, Vernetzung und Informationsvermittlung geschaffen. Die folgenden Punkte 2.-4. gehören zu den Aufgaben der Kompetenz- und Koordinierungsstelle.
2) Vernetzungsmaßnahmen: Mittels der Koordinierungsstelle gilt es, ein Netzwerk aus Forschung, Praxis und Verwaltung zu erschließen und weiter zu verbinden und auszubauen, das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Akteuren der Prävention getragen und aus den fachbezogenen Ministerien begleitet wird.
2) Vernetzungsmaßnahmen: Mittels der Koordinierungsstelle gilt es, ein Netzwerk aus Forschung, Praxis und Verwaltung zu erschließen und weiter zu verbinden und auszubauen, das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Akteuren der Prävention getragen und aus den fachbezogenen Ministerien begleitet wird.
3) Informationsvermittlung: Die Koordinierungsstelle ist zugleich als Kompetenzstelle und Serviceeinrichtung zu etablieren, die in der Forschung vorhandenes Know-How zusammenführt, dieses Wissen über eine Informationsplattform zugänglich macht sowie weitere Formate der Informationsvermittlung entwickelt und umsetzt. Damit soll der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen der Wissenschaft und von Erkenntnissen aus der Praxis unterstützt werden.
3) Informationsvermittlung: Die Koordinierungsstelle ist zugleich als Kompetenzstelle und Serviceeinrichtung zu etablieren, die in der Forschung vorhandenes Know-How zusammenführt, dieses Wissen über eine Informationsplattform zugänglich macht sowie weitere Formate der Informationsvermittlung entwickelt und umsetzt. Damit soll der wechselseitige Transfer von Forschungsergebnissen der Wissenschaft und von Erkenntnissen aus der Praxis unterstützt werden.
4) Weitere Aufgabe der Kompetenzstelle ist es, Fachexpertisen oder Kurzgutachten kurzfristig bedarfsbezogen zu erstellen oder erstellen zu lassen, um für gezielt ausgewählte Fra-gestellungen kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis eine Argumentationsgrundlage und fundierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen zu erhalten.
4) Weitere Aufgabe der Kompetenzstelle ist es, Fachexpertisen oder Kurzgutachten kurzfristig bedarfsbezogen zu erstellen oder erstellen zu lassen, um für gezielt ausgewählte Fra-gestellungen kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis eine Argumentationsgrundlage und fundierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Beschreibung der Optionen:
— bei Bedarf Ergebnispräsentation in Düsseldorf oder bei einem Netzwerktreffen mit aussagekräftiger, veröffentlichungsfähiger Folienpräsentation,
— Abgabe des Berichtes innerhalb von i.d.R. 3 Monaten nach Abstimmung des Themas und Startpunktes zwischen Koordinierungsstelle und Auftraggeber (in Ausnahmefällen 4 Monate).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40221 NRW Leistungs- und Erfüllungsort ist NRW