Das Landratsamt Nürnberger Land beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nürnberger Land freigestellter Schülerverkehr ab Schuljahr 2019
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Nürnberger Land beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Nürnberger Land beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 432 002 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung
Titel
Los-Identifikationsnummer:
“Los 1 - Strecke 1:Zur u. v. RGS Lauf (von Großengsee); Strecke 2: Zur u. v. RGS Lauf (von Osternohe)” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberger Land
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 108 845 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-10 📅
Datum des Endes: 2024-07-26 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Auftrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr (2024/2025), sofern er nicht bis zum 31.05. des Jahres schriftlich gekündigt wird.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen,...”
Zusätzliche Informationen
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 min betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer:
“Los 2 - Zur und von Richard-Glimpel-Schule Hersbruck (von Neuhaus a. d. Pegnitz)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 39 632 💰
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3 - Zur und von Richard-Glimpel-Schule Lauf (von Schwaig)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) gergelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 91 945 💰
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer:
“Los 4 - Zubringer von Leinburg nach Lauf/Wetzendorf Richtung Richard-Glimpel-Schule Lauf” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf über die Zubringerlinie von Leinburg nach Lauf/Wetzendorf zum und vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf über die Zubringerlinie von Leinburg nach Lauf/Wetzendorf zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 59 877 💰
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5 - Zu und von öffentliche Bushaltestelle Henfenfeld (von Deckersberg)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Gymnasium/Realschule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Gymnasium/Realschule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 19 602 💰
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer:
“Los 6-S1: Gym/RS Hersbruck(Heldmannsberg),S2: RGS Hersbruck(Hartmannshof),S3: RGS Lauf(Hersbruck)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf, Gymnasium/Realschule Hersbruck und Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Lauf, Gymnasium/Realschule Hersbruck und Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 98 756 💰
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 7 - zu und von Richard-Glimpel-Schule Hersbruck (von Höfen)
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13 345 💰
Dauer
Datum des Endes: 2024-07-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nachweis über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr KOM bzw. -bei ausländischen Bietern- Kopie der EU-Lizenz entspr. der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 ist beizubringen. Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d) der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Personenbeförderungsscheine der jeweiligenFahrer/innen spätestens eine Woche vor Beginn der ersten Beförderung und später unverzüglich für jede neu eingesetzte Fahrerin/ jeden neu eingesetzten Fahrer nach jeder Änderung des Fahrpersonals unaufgefordert in Kopie vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-12
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): EVergabe-Plattform aumass
“Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 12.2.2019, 12.00 Uhr) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass...”
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 12.2.2019, 12.00 Uhr) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabeplattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden ausschließlich über die eVergabeplattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antwortensowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) …
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Nürnberger Land
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 432 002 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutzkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Preis (Gewichtung): 80
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Richard-Glimpel-Schule Hersbruck zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) geregelt ist.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahres an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenenso sind beiGeänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine
Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien ist eine vorgezogene Rückfahrt zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen:
“Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen,...”
Zusätzliche Informationen
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Haltestellen sowie die bisherigen Fahrpläne sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf Maximal 45 min betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 007-011860
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 1 – Strecke 1: Zur u. v. RGS Lauf (von Großengsee); Strecke 2: Zur u. v. RGS Lauf (von Osternohe)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Los 2 – Zur und von Richard-Glimpel-Schule Hersbruck (von Neuhaus a. d. Pegnitz)”
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 – Zur und von Richard-Glimpel-Schule Lauf (von Schwaig)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schielein Reisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Donaustraße 88
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91 945 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7.13 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Los 4 – Zubringer von Leinburg nach Lauf/Wetzendorf Richtung Richard-Glimpel-Schule Lauf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 59 877 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6.36 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Los 5 – Zu und von öffentliche Bushaltestelle Henfenfeld (von Deckersberg)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-16 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omnibus-Pickel GmbH
Postanschrift: Hauptstrasse 2
Postort: Engelthal
Region: Nürnberger Land🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 19 602 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7.20 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Los 7 – zu und von Richard-Glimpel-Schule Hersbruck (von Höfen)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Quelle: OJS 2019/S 207-505673 (2019-10-23)