Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
VOB/A § 6a EU Nr. 3a):
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Vergleichbare Leistungen sind die Herstellung von Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen entsprechend den Vorgaben der DepV für DK II-Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 2,0 ha.
Vorzulegen sind 3 Referenznachweise zu Dichtungen aus Kunststoffdichtungsbahnen und geosynthetischen Tondichtungsbahnen aus den letzten 5 Jahren (ab 2014).
VOB/A § 6a EU Nr. 3b):
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 e):
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 f):
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 g):
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 h):
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
VOB/A § 6a EU Nr. 3 i):
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, die entsprechenden Formblätter sind hierfür zu verwenden.
Weitere Eignungskriterien:
1) Nachweis Befähigung Kunststoffschweißer gemäß LAGA, Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 8-1, und SKZ.
2) Eine persönliche Referenz des Bauleiters und des Poliers zu vergleichbaren Deponiebauprojekten mit Dichtungen aus Kunststoffdichtungsbahnen und geosynthetischen Tondichtungsbahnen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3) Anerkennung als Fachbetrieb für den Einbau von Kunststoffdichtungsbahnen, weiteren Kunststoffteilen in Deponieabdichtungssystemen gem. Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung- und -prüfung (BAM).