Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von jeweils min. einer und max. 2 Referenz(en) vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung insg. 90 %: Leistungsbereich A = 30 %, Leistungsbereich B = 30 %, Leistungsbereich C = 30 %):
Geforderte Mindestbedingungen für die Leistungsbereiche A-C:
a) Anrechenbaren Kosten;
b) Mindestens Honorarzone III;
c) Die Referenzangaben sind durch den Referenzgeber (Auftraggeber im Referenzprojekt) durch das Formular Referenzbescheinigung III.10b zu bestätigen. Kann aus nachvollziehbaren Gründen eine Unterschrift vom Referenzgeber nicht mehr eingeholt werden, muss die Referenz durch Vorlage anderer Dokumente nachgewiesen werden.
Unterkriterien für die Leistungsbereiche A-C (max. 15 Punkte pro Referenzprojekt):
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Instandsetzung/sicherheitstechnische Nachrüstung):
i) LPH 2, 3, 4, 5 und 6 selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 1.1.2010 bis Ende des Bewerbungszeitraums (9 Punkte):
ii) Anrechenbare Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (3 Punkte).
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Erweiterung Betriebsgebäude):
i) LPH 2, 3, 4, 5 und 6 selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 1.1.2010 bis Ende des Bewerbungszeitraums (9 Punkte):
ii) Anrechenbare Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (3 Punkte).
C) Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke:
i) LPH 2, 3, 4, 5 und 6 selbst erbracht und abgeschlossen im Referenzzeitraum 1.1.2010 bis Ende des Bewerbungszeitraums (9 Punkte):
ii) Anrechenbare Kosten Fachplanung Tragwerksplanung (3 Punkte).
Besondere projektspezifische Kriterien aus den Leistungsbereichen A-C:
— Leistungsbereich A: Referenzprojekt enthält Planung für bauzeitliche Verkehrsführung (3 Punkte),
— Leistungsbereich B: Referenzprojekt enthält Planung für unterirdisches Betriebsgebäude (3 Punkte),
— Leistungsbereich C: Referenzprojekt enthält Planung für Umbau eines Ingenieurbauwerks (3 Punkte).
—— wenn die Mindestbedingungen einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht,
—— Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung einer der Leistungsphasen 2-6 im o. g. Referenzzeitraum. Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann vor diesem Zeitraum liegen,
—— die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung,
—— die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen und anschaulich zu präsentieren, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix,
—— für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; anrechenbare Kosten und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.