Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplaner – Sanierung Energiezentrale
60/50064100
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung: Objektplanung – Sanierung der Energiezentrale auf dem Campus der GSI Darmstadt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alle anlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alle anlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung, Druckluftversorgung, die Wasseraufbereitung und die Haupt-Stromverteilung für den Campus.
Die technischen Anlagen haben zum größten Teil das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, es bedarf einer grundlegenden Sanierung und Anpassung an heutige technische Standards.
Mit der Anpassung der technischen Infrastruktur an die zukünftigen Anforderungen durch FAIR sind in diesem Zusammenhang eine grundlegende Erneuerung in der technischen Gebäudeausrüstung sowie Umbauten und Instandsetzungen des Gebäudes der Energiezentrale erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Stufung für alle Leistungsbilder:
— Leistungsstufe 1 = LPH 1-4,
— Leistungsstufe 2-3 = LPH 5-7,
—...”
Beschreibung der Optionen
Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Stufung für alle Leistungsbilder:
— Leistungsstufe 1 = LPH 1-4,
— Leistungsstufe 2-3 = LPH 5-7,
— Leistungsstufe 4-5 = LPH 8-9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung zur Leistungsstufe 1.
Die Leistungsstufen 2-5 werden nur optional ausgeschrieben.
Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von zuwendungsrechlichen Entscheidungen und internen Entscheidungen.
Die Vergabe der optionalen Leistungen ist in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten und beschrieben.
Ebenso sind die Bedingungen zur Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen in dem veröffentlichten Planer-Vertrag beschrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt,
— Nachweis zur Bauvorlageberechtigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen:
— Berufsnachweise als Architekt oder Ingenieur (Fachrichtung Bau) gemäß VgV § 75 Abs. 1 und 2.
Bei juristischen Personen als Auftragnehmer müssen die Bewerber mind. 2 verantwortliche Berufsangehörige gem. § 75 Abs. 1 und 2 benennen;
— einschl. mind. für 2 Mitarbeiter Nachweise zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands od. vergleichbare Bestimmungen der EU-Länder
Nicht vorhandene oder nicht ausreichende Nachweise führen zum Ausschluss des Teilnehmers,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten sind folgende Informationen abzugeben:
— Jahresumsatz Netto-Honorar der letzten 3 Jahre,
— Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren,
— Software Anzahl Lizenzen für Austausch CAD-Daten: Anzahl und Versionen.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt,
— Nachweis zur Bauvorlageberechtigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen:
— Berufsnachweise als Architekt oder Ingenieur (Fachrichtung Bau) gemäß VgV § 75 Abs. 1 und 2.
Bei juristischen Personen als Auftragnehmer müssen die Bewerber mind. 1 verantwortlichen Berufsangehörige gem. § 75 Abs. 1 und 2 benennen;
— einschl. mind. für 1 Mitarbeiter Nachweise zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands od. vergleichbare Bestimmungen der EU-Länder
Nicht vorhandene oder nicht ausreichende Nachweise führen zum Ausschluss des Teilnehmers.
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten sind folgende Informationen abzugeben:
— Jahresumsatz Netto-Honorar der letzten 3 Jahre,
— Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): wird von der GSI im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
—— für Personenschäden: 2 Mio. EUR,
—— für sonstige Schäden: 2 Mio. EUR.
Ergänzend ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nachweis zur Bauvorlageberechtigung:
— Berufsnachweise als Architekt oder Ingenieur (Fachrichtung Bau) gemäß VgV § 75 Abs. 1 und 2.
Bei juristischen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Nachweis zur Bauvorlageberechtigung:
— Berufsnachweise als Architekt oder Ingenieur (Fachrichtung Bau) gemäß VgV § 75 Abs. 1 und 2.
Bei juristischen Personen als Auftragnehmer müssen die Bewerber mind. 1 verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 und 2 benennen;
— einschl. mind. für 1 Mitarbeiter Nachweise zur Bauvorlageberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands od. vergleichbare Bestimmungen der EU-Länder
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Mitarbeiter des Einkaufs
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt.
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD7L
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 209-510622 (2019-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplaner - Sanierung Energiezentrale
60/50064100
Kurze Beschreibung: Objektplanung - Sanierung der Energiezentrale auf dem Campus der GSI Darmstadt.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 610912.42 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alle anlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alle anlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung, Druckluftversorgung, die Wasseraufbereitung und die Haupt-Stromverteilung für den Campus.
Die technischen Anlagen haben zum größten Teil das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, es bedarf einer grundlegenden Sanierung und Anpassung an heutige technische Standards.
Mit der Anpassung der technischen Infrastruktur an die zukünftigen Anforderungen durch FAIR sind in diesem Zusammenhang eine grundlegende Erneuerung in der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Umbauten und Instandsetzungen des Gebäudes der Energiezentrale erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Bearbeitungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40.00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Stufung für alle Leistungsbilder:
— Leistungsstufe 1 = LPH 1 - 4,
— Leistungsstufe 2 - 3 = LPH 5 - 7,
—...”
Beschreibung der Optionen
Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Stufung für alle Leistungsbilder:
— Leistungsstufe 1 = LPH 1 - 4,
— Leistungsstufe 2 - 3 = LPH 5 - 7,
— Leistungsstufe 4 - 5 = LPH 8 - 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung zur Leistungsstufe 1.
Die Leistungsstufen 2 - 5 werden nur optional ausgeschrieben.
Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von zuwendungsrechtlichen Entscheidungen und internen Entscheidungen.
Die Vergabe der optionalen Leistungen ist in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten und beschrieben.
Ebenso sind die Bedingungen zur Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen in dem veröffentlichten Planer-Vertrag beschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 209-510622
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe IGMPLAN GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IGMPLAN GmbH
Postanschrift: Fichtenstraße 2
Postort: Neuried
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 897246861-0📞
E-Mail: info@igmplan.de📧
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 610912.42 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD25
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 011-022183 (2020-01-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE711
Telefon: +49 06159711966📞
E-Mail: b.wiedenmann-stahl@gsi.de📧
Fax: +49 06159712742 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplaner - Sanierung Energiezentrale
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alleanlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Energiezentrale ist versorgungstechnisch das Herzstück der GSI. In ihr befinden sich alleanlagentechnischen Versorgungseinheiten wie Heizung, Kühlung, Druckluftversorgung, die Wasseraufbereitungund die Haupt-Stromverteilung für den Campus.
Die technischen Anlagen haben zum größten Teil das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, es bedarf einergrundlegenden Sanierung und Anpassung an heutige technische Standards.
Mit der Anpassung der technischen Infrastruktur an die zukünftigen Anforderungen durch FAIR sind in diesemZusammenhang eine grundlegende Erneuerung in der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Umbauten undInstandsetzungen des Gebäudes der Energiezentrale erforderlich.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 011-022183
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: x
Titel: Auftragserweiterung zu Leistungsstufe 1 - NT1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 610912.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 055-144493 (2022-03-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-22) Auftragsvergabe
Titel: Objektplaner - Sanierung Energiezentrale
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 610912.42 💰
Quelle: OJS 2022/S 060-158373 (2022-03-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Plankstr. 1
Telefon: +49 6159711517📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplaner – Sanierung Energiezentrale
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 610912.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 173-542672 (2023-09-04)