Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die 5 geeigneten Bewerber, die
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokuments „315_EU_Zusammenstellung Nachweise“ (Anlage 02, s. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments „315_EU_Zusammenstellung Nachweise“ (Anlage 02) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahlentscheidet das Los.
Folgende Eignungskriterien werden gemäß Punkt 2. des Dokuments „315_EU_Zusammenstellung Nachweise“
Bewertet:
1) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— mit Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 3 Mio. EUR brutto und höher.
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet – diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*
2) Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— die der Honorarzone III zugeordnet ist/sind.
3) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der es sich um eine Bildungseinrichtung (kein Schulbau)gehandelt hat *
4) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der es sich um einen Schulbau gehandelt hat *
5) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der die Objektplanung Werkstätten und/oder Lehrküchen zur schulischen Nutzung umfasst *
6) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Gebäude denkmalgeschützt ist *
7) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der auditive und/oder taktile und/oder visuelle Maßnahmen der Barrierefreiheit umgesetzt wurden*
8) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Gebäude als KfW-Effizienzhaus, in Passivhausbauweise oder vergleichbar errichtet (Zertifizierung nicht notwendig) errichtet wurde *
9) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Projekt Sanierungsarbeiten von mind. 500 m BGF umfasst *
10) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Projekt Neubauarbeiten von mind. 300 m BGF umfasst *
11) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist *
12) Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber 4 oder mehr LP geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde *
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein. Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.