Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtungsfaktor 30),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10),
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) (Gewichtungsfaktor 60), davon:
–– Objektplanung Freianlagen – Mind.erbrachte Lph 3, 5-8 HOAI (Untergewichtungsfaktor 15),
–– Objektplanung Freianlagen – Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Untergewichtungsfaktor 10),
–– Objektplanung Freianlagen – Bezug Gartendenkmalpflege (Untergewichtungsfaktor 15),
–– Kumulierung (Untergewichtungsfaktor 20) Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfüllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativ mit mindestens den genannten Werten aufweist (-mind. erbrachte Lph 3, 5-8; mind. HZ III HOAI; Bezug Gartendenkmalpflege). Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und max. 7 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3Nr. 1, § 75 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Im Fall von Bewerbern mit gleicher erreichter Punktzahl kommt (sofern dies für die Einordnung in die 6 zur Angebotsaufforderung berechtigenden Plätze erforderlich ist) das Losverfahren für die Auswahl zum Einsatz. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage 3-VgV-TNW-Informationsunterlage zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen. Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten (vgl. Ziff. III.2.1)) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mind. 300 000,00 EUR netto pro Jahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggfs. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— technische Fachkräfte/technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
— Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Planungsanforderungen:
–– mind. 1 Referenz „Objektplanung Freianlagen" mit mind. erbrachten Lph 3, 5-8,
–– mind. 1 Referenz „Objektplanung Freianlagen" mit Planungsanforderungen mind. HZ III,
–– mind. 1 Referenz „Objektplanung Freianlagen" mit Bezug zur Gartendenkmalpflege.