Objektplanung Gebäude für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem der Campus European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld. Die geschätzten Baukosten liegen bei 7,5 Mio. EUR netto.
Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen 2 Schülerlabors und ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH (XFEL)
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postort: Schenefeld
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40 / 500360-480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40 / 500360-444 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: www.xfel.eu🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45897876🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gemmeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung für das Visitor and Conference Center am European XFEL
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Objektplanung Gebäude für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem der Campus European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in...”
Kurze Beschreibung
Objektplanung Gebäude für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem der Campus European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld. Die geschätzten Baukosten liegen bei 7,5 Mio. EUR netto.
Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen 2 Schülerlabors und ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Zur Vergabe eines Planungsauftrages Objektplanung Gebäude LPh 2 bis 8, jedoch ohne LPh 4, wird ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen zur Auswahl eines qualitativ hochwertigen Gebäudeentwurfs durchgeführt.
XFEL behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die LPh 8 wird lediglich optional beauftragt.
XFEL behält sich zudem vor, nicht alle Leistungsphasen an den Bewerber zu vergeben.
XFEL behält sich die Vergabe bereits nach dem ersten Angebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Auf Grundlage der Ergebnisse eines vorlaufenden Teilnahmewettbewerbs sollen zunächst 3-5 einschlägig qualifizierte Architekturbüros eine Entwurfsidee entwickeln und diese in Verhandlungsgesprächen in einen umsetzungsfähigen Gebäudeentwurf überführen. Um eine Vergleichbarkeit der Beiträge herzustellen, sollen innerhalb des Verfahrens Teilleistungen der LPh 2 (Vorentwurf) in der Objektplanung erbracht werden.
In weiteren Vergabeverfahren werden Planungsleistungen der Fachplaner ausgeschrieben werden. Parallel zu diesem Vergabeverfahren wird zudem ein Büro mit der Detailkonzeption der geplanten Ausstellung beauftragt. Mit diesem hat sich der Auftragnehmer abszustimmen und seine Planung auszurichten. Die Schnittstellen werden im weiteren Verfahren beschrieben.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich im Informationsmemorandum, das mit den Bewerbungsunterlagen ausgehändigt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragsunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragsunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 3 bis 5 Architekten/Architekturbüros auszuwählen, die über vergleichbare...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 3 bis 5 Architekten/Architekturbüros auszuwählen, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter Ziff. II.1.4 und Ziff. II.2.4 beschriebenen Aufgabe verfügen.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung ist die Fachkunde (technische und Berufliche Leistungsfähigkeit), die ausschließlich anhand der vorzulegenden spezifischen Referenzen (Objektplanung für vergleichbare Projekte) bewertet werden wird.
Die Bewertung der Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Dabei werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet,
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet,
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet,
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet,
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung des Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte:
—— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben mit Ausstellungsbereichen und Konferenzbereichen mit Repräsentationscharakter,
—— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben in den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Technologie,
—— Erfahrungen in der Abstimmung mit Ausstellungsplanern,
—— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Bauwerken für öffentliche Auftraggeber für die öffentliche Nutzung und
—— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von zertifizierten Bauwerken.
Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der LPh 2 und 3. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten;
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung;
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft;
PL 4. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 2 000 000 EUR sowie in Höhe von 2 000 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten (z. B. realisierte Projekte, Auszeichnungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten (z. B. realisierte Projekte, Auszeichnungen, Wettbewerbserfolge). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen aus den unter Ziff. II.2.9 genannten Bereichen.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.1.2009).
Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern erfolgen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1) In den Verhandlungen sollen die Bieter Entwurfskonzepte entwickeln, Kosten abschätzen und auf Basis eines Vertragsmusters ein Honorarangebot abgeben, die...”
1) In den Verhandlungen sollen die Bieter Entwurfskonzepte entwickeln, Kosten abschätzen und auf Basis eines Vertragsmusters ein Honorarangebot abgeben, die mit einer Zuschlagsmatrix bewertet werden. Die Planungsleistungen umfassen voraussichtlich: Lageplan 1: 500, Grundrisse/Ansichten/Schnitte 1: 200, Perspektiven, Volumenmodell, Bauwerkskennzahlen und Kostenschätzung;
2) Die Bieter erbringen Teilleistungen der LPh 2 gemäß HOAI und die unterlegenen Bieter erhalten hierfür ein Bearbeitungshonorar von pauschal bis zu EUR 30.000,- netto. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen;
3) Zur Beurteilung der Entwurfskonzepte der Bieter werden einheitliche Beurteilungskriterien und eine Gewichtung verwendet, die mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden;
4) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
5) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21.8.2019 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
6) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der ggf. stattfindenden Verhandlungen bleiben vorbehalten;
7) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf Sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
8) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
10) Die Zeiträume für die ggf. stattfindenden Verhandlungsgespräche werden rechtzeitig mitgeteilt. Sie werden in Hamburg stattfinden;
11) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle Ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 144-354934 (2019-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Vergabe eines Planungsauftrages Objektplanung Gebäude LPh 2 bis 8, jedoch ohne LPh 4, wird ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen zur Auswahl...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Vergabe eines Planungsauftrages Objektplanung Gebäude LPh 2 bis 8, jedoch ohne LPh 4, wird ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen zur Auswahl eines qualitativ hochwertigen Gebäudeentwurfs durchgeführt.
— XFEL behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die LPh 8 wird lediglich optional beauftragt.
— XFEL behält sich zudem vor, nicht alle Leistungsphasen an den Bewerber zu vergeben.
— XFEL behält sich die Vergabe bereits nach dem ersten Angebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Auf Grundlage der Ergebnisse eines vorlaufenden Teilnahmewettbewerbs sollen zunächst 3-5 einschlägig qualifizierte Architekturbüros eine Entwurfsidee entwickeln und diese in Verhandlungsgesprächen in einen umsetzungsfähigen Gebäudeentwurf überführen. Um eine Vergleichbarkeit der Beiträge herzustellen, sollen innerhalb des Verfahrens Teilleistungen der LPh 2 (Vorentwurf) in der Objektplanung erbracht werden.
In weiteren Vergabeverfahren werden Planungsleistungen der Fachplaner ausgeschrieben werden. Parallel zu diesem Vergabeverfahren wird zudem ein Büro mit der Detailkonzeption der geplanten Ausstellung beauftragt. Mit diesem hat sich der Auftragnehmer abzustimmen und seine Planung auszurichten. Die Schnittstellen werden im weiteren Verfahren beschrieben.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich im Informationsmemorandum, das mit den Bewerbungsunterlagen ausgehändigt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 144-354934
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Objektplanung für das Visitor and Conference Center am European XFEL
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DBCO GmbH
Postort: Münster
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert für Dienstleistungen in Höhe von 214 000,00 EUR.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 190-459337 (2020-09-25)