Objektplanung für den Neubau eines Bürogebäudes (XHO) auf dem Forschungscampus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld bei Hamburg.
Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Besucherzentrum (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.
Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen. Die Planungsleistung erfasst auch die unmittelbar umliegende Infrastruktur des Bürogebäudes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postort: Schenefeld
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40 / 500360-480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40 / 500360-444 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: http://www.xfel.eu🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41636549🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objektplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg
TS-CT032250”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Objektplanung für den Neubau eines Bürogebäudes (XHO) auf dem Forschungscampus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld bei...”
Kurze Beschreibung
Objektplanung für den Neubau eines Bürogebäudes (XHO) auf dem Forschungscampus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld bei Hamburg.
Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Besucherzentrum (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.
Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen. Die Planungsleistung erfasst auch die unmittelbar umliegende Infrastruktur des Bürogebäudes.
Die Maßnahme sieht die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes (Keller, EG, 1. OG und 2. OG) vor, wobei die Geschossanzahl nicht fest vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass die Gesamthöhe des Gebäudes diejenige des Hauptgebäudes nicht überschreitet. Optisch soll sich das Bürogebäude an das Hauptgebäude anlehnen und soll sich gleichzeitig von den sonstigen auf dem Campus befindlichen reinen Funktionsgebäuden in Architektur und Ausstrahlung optisch abheben. Die Breite ist festgesetzt, hinsichtlich der Länge besteht Gestaltungsspielraum. Aufgrund der begrenzten bebaubaren Flächen des Betriebsgeländes ist XFEL besonders an einem sparsamen Grundflächenverbrauch interessiert. Ein flach geneigtes Dach ist vorzusehen.
Das Gebäude soll Raum für insgesamt 180 Büroarbeitsplätze, bestehend aus Kleinbüros und open-space Büros, bieten. Die Bürogestaltung soll zukünftig flexibel sein, insbesondere sollen Bereiche erweitert werden können. Die vorgesehene Büroinfrastruktur sieht u. a. Besprechungsbereiche, einen Ruheraum für den Schichtbetrieb und einen Mutter-Kind-Raum vor. Im Keller soll eine Archivfläche von 200-300 qm zur Verfügung stehen. Daneben soll dort die Technik des Gebäudes untergebracht werden.
Im Rahmen der Planung des Umgebungsbereiches des Bürogebäudes sind dessen Beleuchtung, eine Treppenanlage sowie die Oberflächengestaltung einschließlich deren Entwässerung mitzuplanen.
Das Besucherzentrum befindet sich in der Nähe des Bürogebäudes. Die Errichtung des Besucherzentrums wird vermutlich in denselben Ausführungszeitraum fallen wie die des Bürogebäudes. Parallel werden auf dem Campus derzeit noch 2 weitere Gebäude errichtet. Eine enge Abstimmung mit der Bauaufsicht von XFEL und den übrigen Beteiligten ist daher zwingend erforderlich.
Folgende Arbeitsweise ist für die Objektplanung vorgeschrieben:
— Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA),
— Übergabe von 3D-Daten in einem IFC Modell an XFEL und im Austausch mit den am Projekt beteiligten Fachplanern,
— Zusammenführung der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer,
— Erkennen von Abhängigkeiten und Kollisionskontrolle im Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer.
Der LOG (Level of Geometry) ist bis in Leistungsphase 5 so zu führen, dass das 3D-Modell ausreichend detailliert und modelliert ist, so dass die für die Herstellung des Bauteils erforderlichen Informationen enthalten sind. Die Zeichnungen bis in den Maßstab M 1:50 sollen hieraus abgeleitet werden. Die Detailierung in M 1:25 - M 1:1 kann in 2D-Zeichnungen außerhalb des 3D-Modells erarbeitet werden. Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Fachmodell und die Übergabe und das Zusammenführung von Daten in einem 3D-IFC-Datenmodell für die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen und zum Abschluss einer Leistungsphase.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und zunächst nur für die Leistungsphasen 2-4 (soweit im Einzelnen noch erforderlich). Leistungsphase 4 fällt nur zu Teilen an (keine Baugenehmigung erforderlich, Planfeststellungsbeschluss vorhanden, Planänderungsantrag wird durch XFEL erstellt). Leistungsphase 8 wird komplett abgefragt. XFEL behält sich jedoch vor, die Bauüberwachung für den Rohbau selbst vorzunehmen. Hierfür wird eine Option abgefragt.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich in der Bau- und Betriebsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vegabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vegabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL 3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 2 000 000 EUR sowie in Höhe von 2 000 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Objektplanung über den Neubau...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Objektplanung über den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. XFEL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten (nur realisierte Projekte) in den letzten maximal 10 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.1.2010). Vergleichbar sind Referenzen der Objektplanung über den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden mit mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 sowie
—— 1) Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden,
—— 2) Erfahrungen mit der Arbeitsweise BIM 3D. Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll in Anlehnung an eine BIM Arbeitsweise in einem 3D-Datenmodell (Koordinationsmodell) zusammen mit den Fachplanern TGA und Tragwerk durchgeführt werden; und
—— 3) Erfahrungen in der Arbeitsweise mit öffentlichen Auftraggebern.
Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 10 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3. Nachweis einer Zertifizierung: Es ist ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Norm einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Bieter die Möglichkeit im Rahmen einer Beschreibung nachzuweisen, wie die Grundstandards eines Qualitätsmanagementsystems erreicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL2: Es sind mindestens 2 Referenzen mit BIM (Leistungsphasen 2 bis 8) aus den vergangenen 10 Jahren vorzulegen;
Zu TL2: Es sind mindestens 2 Referenzen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu TL2: Es sind mindestens 2 Referenzen mit BIM (Leistungsphasen 2 bis 8) aus den vergangenen 10 Jahren vorzulegen;
Zu TL2: Es sind mindestens 2 Referenzen mit Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden vorzulegen;
Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz über Erfahrungen in der Arbeitsweise mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen.
Die vorgenannten 3 Mindestanforderungen können jeweils sowohl in einer Referenz als auch in verschiedenen Referenzen realisiert worden sein.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-31
12:00 📅
“1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.1.2020 über die Vergabeplattform an XFEL adressiert werden;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
7) Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 245-603229 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holzkoppel 4
22869 Schenefeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Maßnahme sieht die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes (Keller, EG, 1. OG und 2. OG) vor, wobei die Geschossanzahl nicht fest vorgeschrieben...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme sieht die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes (Keller, EG, 1. OG und 2. OG) vor, wobei die Geschossanzahl nicht fest vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass die Gesamthöhe des Gebäudes diejenige des Hauptgebäudes nicht überschreitet. Optisch soll sich das Bürogebäude an das Hauptgebäude anlehnen und soll sich gleichzeitig von den sonstigen auf dem Campus befindlichen reinen Funktionsgebäuden in Architektur und Ausstrahlung optisch abheben. Die Breite ist festgesetzt, hinsichtlich der Länge besteht Gestaltungsspielraum. Aufgrund der begrenzten bebaubaren Flächen des Betriebsgeländes ist XFEL besonders an einem sparsamen Grundflächenverbrauch interessiert. Ein flach geneigtes Dach ist vorzusehen.
Das Gebäude soll Raum für insgesamt 180 Büroarbeitsplätze, bestehend aus Kleinbüros und open-space Büros, bieten. Die Bürogestaltung soll zukünftig flexibel sein, insbesondere sollen Bereiche erweitert werden können. Die vorgesehene Büroinfrastruktur sieht u. a. Besprechungsbereiche, einen Ruheraum für den Schichtbetrieb und einen Mutter-Kind-Raum vor. Im Keller soll eine Archivfläche von 200-300 qm zur Verfügung stehen. Daneben soll dort die Technik des Gebäudes untergebracht werden.
Im Rahmen der Planung des Umgebungsbereiches des Bürogebäudes sind dessen Beleuchtung, eine Treppenanlage sowie die Oberflächengestaltung einschließlich deren Entwässerung mitzuplanen.
Das Besucherzentrum befindet sich in der Nähe des Bürogebäudes. Die Errichtung des Besucherzentrums wird vermutlich in denselben Ausführungszeitraum fallen wie die des Bürogebäudes. Parallel werden auf dem Campus derzeit noch zwei weitere Gebäude errichtet. Eine enge Abstimmung mit der Bauaufsicht von XFEL und den übrigen Beteiligten ist daher zwingend erforderlich.
Folgende Arbeitsweise ist für die Objektplanung vorgeschrieben:
— Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA);
— Übergabe von 3D-Daten in einem IFC Modell an XFEL und im Austausch mit den am Projekt beteiligten Fachplanern;
— Zusammenführung der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer;
— Erkennen von Abhängigkeiten und Kollisionskontrolle im Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer.
Der LOG (Level of Geometry) ist bis in Leistungsphase 5 so zu führen, dass das 3D-Modell ausreichend detailliert und modelliert ist, so dass die für die Herstellung des Bauteils erforderlichen Informationen enthalten sind. Die Zeichnungen bis in den Maßstab M 1:50 sollen hieraus abgeleitet werden. Die Detailierung in M 1:25 - M 1:1 kann in 2D-Zeichnungen außerhalb des 3D-Modells erarbeitet werden. Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Fachmodell und die Übergabe und das Zusammenführung von Daten in einem 3D-IFC-Datenmodell für die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen und zum Abschluss einer Leistungsphase.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und zunächst nur für die Leistungsphasen 2-4 (soweit im Einzelnen noch erforderlich). Leistungsphase 4 fällt nur zu Teilen an (keine Baugenehmigung erforderlich, Planfeststellungsbeschluss vorhanden, Planänderungsantrag wird durch XFEL erstellt). Leistungsphase 8 wird komplett abgefragt. XFEL behält sich jedoch vor, die Bauüberwachung für den Rohbau selbst vorzunehmen. Hierfür wird eine Option abgefragt.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich in der Bau- und Betriebsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 245-603229
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blunck + Morgen Architekten
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7. und V.2.4. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wurde erreicht.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 088-210699 (2020-05-04)