Beschreibung der Beschaffung
1) Wesentliche Maßnahmen und Ziele für das Bauvorhaben:
— wesentliche Gebrauchswerterhöhung des Objekts,
— energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz (energetischen Standard eines KfW-Effizienzhaus 70),
— Verbesserung der Qualität der Wohnungen unter anderem durch Modernisierung der Küchen und Bäder,
— Dauerhaftigkeit der durchzuführenden Maßnahmen zur Gewährung langfristig niedriger Instandhaltungs- und Betriebskosten,
— Sicherung einer langfristigen Vermietbarkeit der Nutzungseinheiten.
2) Information zur baulichen Anlage:
Bei dem Objekt Bisamkiez 2-6g und 16-20g handelt es sich um 2 unsanierte Wohngebäude in WBS 70 Plattenbauweise aus dem Jahr 1985. Die 2 voneinander getrennt stehenden baugleichen Gebäude sind jeweils 5 geschossig. Die insgesamt 45 Wohnungen pro Gebäude verteilen sich auf jeweils 3 Aufgänge. Bei einem Aufgang handelt es sich um sogenannte Kopfbauten, welche als Vierspänner ausgebildet sind. Die anderen 2 Aufgänge sind jeweils als Zweispänner ausgebildet.
Die 45 Wohnungen pro Gebäude haben eine Wohnfläche von ca. 2 318 m, aufgeteilt in 15 1-Raum-Wohnungen, 0 2-Raum-Wohnungen, 20 3-Raum-Wohnungen und 10 4-Raum-Wohnungen. Von den insgesamt 90 zu sanierenden Wohneinheiten sind derzeit noch 79 Wohnungen vermietet.
Die überwiegenden Grundrisse der im Objekt vorhandenen 1- bis 4- Raum-Wohnungen sind auch nach Sanierung gut nutzbar und vermietbar, so dass bezüglich der Grundrisse keine Änderungen erforderlich sind. Lediglich bei den Grundrissen in den Kopfbauten sind Grundrissänderungen zu prüfen.
3) Allgemeine Anforderung an die Sanierung:
Die Sanierung findet überwiegend im bewohnten Zustand statt. Lediglich die Mieter der 1-Raum-Wohnungen und ggf. bei Grundrissänderungen in den Kopfbauten, werden umgesetzt. Den Mietern der restlichen Wohnungen wird für die Kernbauzeit in ihren Wohnungen ein Apartment zur Verfügung gestellt, die Möbel der Mieter verbleiben in der zu sanierenden Wohnung. Es handelt sich nachfolgend also um 2 Sanierungszustände, im bewohnten und unbewohnten Zustand. Die Mod.-Inst.-Maßnahmen umfassen Baumaßnahmen am und im Gebäude sowie in den Wohnungen. Die Maßnahmen in den bewohnten Wohnungen unter-scheiden sich von denen im unbewohnten Zustand, worauf in den nachfolgenden Erläuterungen näher eingegangen wird. Die finale Abstimmung zum Umfang der Baumaßnahmen ist nach Auswertung der Bestandsaufnahme durchzuführen.
Bei der Sanierung im bewohnten Zustand sind folgende Besonderheiten bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen:
Um die Belastungen für die Mieter so gering wie möglich zu halten, sind die geplanten Mod.-Inst.-Maßnahmen nacheinander in 2 Bauzyklen, welche sich Aufgangsweise sortieren, zu staffeln:
1) Zyklus: Maßnahmen am Gebäude
— ggf. Erneuerung der Fenster/Balkontüren,
— Erneuerung der Hauseingangsbereiche,
— Erneuerung Fassade, an Arbeiten Dach, Dachentwässerung bis zum Strang,
— Erneuerung Verteilleitungen Sanitär, ggf. Heizung, TW, SW im Keller,
— Abriss Balkone,
— Neubau Balkone,
— Schadstoffbelastete Materialien entfernen.
2) Zyklus: Maßnahmen in den Wohnungen:
— Strang-Erneuerungen, Badsanierung,
— Fliesenspiegel in der Küche,
— Erneuerung Elt. in Küche, Flur, Bad (bewohnter Zustand),
— Verteilung auf Putz,
— Erneuerung Kellerdämmung,
— Instandsetzung Treppenhaus,
— Erneuerung der Wechselsprechanlage,
— Malermäßige Instandsetzung in den Leer Wohnungen, Ausbesserungen im bewohnten Zustand,
— Erneuerung Innentüren und Bodenbeläge in den Leer-Wohnungen,
— ggf. Grundrissänderungen in den Kopfbauten.
Vor Baubeginn möglichst Schaffung einer Musterwohnung/eines Baubüros in einer geeigneten Leer-Wohnung im EG-Bereich.
4) Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten:
— Baubeginn geplant: 06/2020,
— Bauende incl. aller baubegleitenden Maßnahmen: 09/2021,
— Übergabe Massendatenpflege: 3 Monate nach Fertigstellung.