Objektplanung Gebäude + Freianlagen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am Standort Thaleischweiler-Fröschen
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Der Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie die Neuplanung der Außenanlagen mit Parkplatz sind ebenso Gegenstand der anstehenden Planungsaufgabe. Die Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und insbesondere der „Variante 7“, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3) angegebenen Link auffindbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objektplanung Gebäude + Freianlagen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am Standort Thaleischweiler-Fröschen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut...”
Kurze Beschreibung
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Der Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie die Neuplanung der Außenanlagen mit Parkplatz sind ebenso Gegenstand der anstehenden Planungsaufgabe. Die Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und insbesondere der „Variante 7“, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3) angegebenen Link auffindbar.
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren aus den Voruntersuchungen, zusammengefasst in der sog. „Variante 7“.
Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des Planungsauftrages ist; die in „Variante 7“ abgebildete Gebäudeform eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m (ohne Garagenplätze) und besteht im Wesentlichen aus Büroräumen für 1 bis 2 Mitarbeiter, einem Sitzungssaal (rd. 250 m), 5 Besprechungszimmern, Technikräumen, Kleinarchiven und diversen Nebenräumen sowie Personalräumen. Ferner sollen im Untergeschoss, unter günstiger Ausnutzung der topografischen Geländeverhältnisse, möglichst 12 Kfz-Stellplätze (Garagenplätze) untergebracht werden. Weitere rd. 28 Kfz-Stellplätze sind nach Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus und nach Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes und eines weiteren Gebäudes auf dem frei werdenden Areal zu planen und zu bauen. Der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes und eines weiteren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks ist dabei ebenfalls – zusammen mit der Neuplanung des Gebäudes und der Außenanlagen mit Parkplatz – Gegenstand der anstehenden Planungsaufgabe.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto, auf die Gestaltung der Außenanlagen (KG 500) rd. 160 000 EUR brutto sowie auf den Parkplatz (KG 500) rd. 150 000 EUR brutto. Der Abbruch der bestehenden Gebäude ist mit rd. 205 150 EUR brutto in KG 394 eingerechnet.
Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd. 28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
Der Auslober beabsichtigt die folgenden Leistungen zu beauftragen:
1) Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude, Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“;
2) Objektplanung Freianlagen (Außenanlagen), LPH 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“;
3) Fachplanung Verkehrsanlagen (Parkplatz), LPH 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“.
Aufgrund der topografischen Verhältnisse des Grundstücks und aufgrund der zeitlichen Abhängigkeit zwischen Neubau, Abbruch der Bestandsbauten und Herrichtung der Außenanlagen inklusive der Parkplätze erkennt der Auftraggeber die Notwendigkeit, dass die Planung des Gebäudes und die der Außenanlagen und des Parkplatzes integral zu entwickeln sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektorganisation (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kosten- und Terminmanagement (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)”
Kostenkriterium (Name):
“Honorarangebot (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die folgenden Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV und „Landschaftsarchitekt“ oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht werden. Punkteverteilung:
Umsatz ≥ 300 000 EUR netto: 6 Punkte
Umsatz < 300 000 EUR netto: 4 Punkte
Umsatz < 200 000 EUR netto: 2 Punkte
Umsatz < 100 000 EUR netto: 0 Punkte
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen (hier in Kurzfassung):
1) Zahl der Architekten,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen (hier in Kurzfassung):
1) Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind. Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 15 = max. 90 Punkte) erreicht werden. Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. In die Bewertung fließen nur Personen ein, für die ein geforderter Nachweis vorliegt. Sofern dies der Fall ist, werden die folgenden Punkte erteilt: Bei ≥ 3 Architekten 6 Punkte, bei 2 Architekten 3,5 Punkte, bei 1 Architekten 1 Punkt.
2) Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude geleistet hat. Für die 2 Referenzprojekte können insgesamt maximal 12 Punkte (Wichtung 25 = 300 Punkte) erreicht werden. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und die bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden jeweils einzeln gewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt. Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Es können je Referenzprojekt maximal 6 Punkte (Wichtung 25 = max. 150 Punkte) erreicht werden. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen:
a) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mindestens 3,0 Mio. EUR brutto: 0,5 Pkt.;
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1: 0,5 Pkt.;
c) In das Gebäude wurden Kfz-Stellplätze integriert: 1 Pkt.;
d) Bei der Planung des Gebäudes war Gefälle/Topografie zu berücksichtigen. Dies ist auf dem beigefügten Projektdatenblatt ersichtlich (Schnitt oder Höhenlinien): 1 Pkt.;
e) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1,5 Pkt.;
f) Es handelt sich um den Neubau eines Verwaltungsgebäudes: 1,5 Pkt.
3) Darstellung eines ausgewählten Referenzprojekts, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar ist und für das der Bewerber die Objektplanung Freianlagen geleistet hat. Für das Referenzprojekt können insgesamt maximal 6 Punkte (Wichtung 25 = 150 Punkte) erreicht werden. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und die bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden einzeln gewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen:
a) Die Kosten der Außenanlagen (KG 500) betragen mindestens 200 000 EUR brutto: 1 Pkt.;
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8, Grundleistungen der Objektplanung Freianalgen nach § 38 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1: 1 Pkt.;
c) Es wurden auch Kfz-Stellplätze geplant: 1 Pkt.;
d) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1,5 Pkt.;
e) Bei der Planung des Geländes war Gefälle/Topografie des Baugrundstücks zu berücksichtigen. Dies ist auf dem beigefügten Projektdatenblatt ersichtlich (Schnitt oder Höhenlinien): 1,5 Pkt.
Langfassung s. Link Abschnitt I. 3.), hier „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ + „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des...”
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 26.2.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebefalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene E-Mail- oder Faxadresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines – zunächst unverbindlichen – Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte April 2019 in Thaleischweiler-Fröschen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Postanschrift: Hauptstraße 52
Postort: Thaleischweiler-Fröschen
Postleitzahl: 66987
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 025-055648 (2019-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut...”
Kurze Beschreibung
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Der Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie die Neuplanung der Außenanlagen mit Parkplatz sind ebenso Gegenstand der anstehenden Planungsaufgabe.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 388 223 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren aus den Voruntersuchungen, zusammengefasst in der sog. „Variante 7“.
Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des Planungsauftrages ist; die in „Variante 7“ abgebildete Gebäudeform eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m (ohne Garagenplätze) und besteht im Wesentlichen aus Büroräumen für 1 bis 2 Mitarbeiter, einem Sitzungssaal (rd. 250 m), 5 Besprechungszimmern, Technikräumen, Kleinarchiven und diversen Nebenräumen sowie Personalräumen. Ferner sollen im Untergeschoss, unter günstiger Ausnutzung der topografischen Geländeverhältnisse, möglichst 12 Kfz-Stellplätze (Garagenplätze) untergebracht werden. Weitere rd. 28 Kfz-Stellplätze sind nach Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus und nach Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes und eines weiteren Gebäudes auf dem frei werdenden Areal zu planen und zu bauen. Der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes und eines weiteren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks ist dabei ebenfalls – zusammen mit der Neuplanung des Gebäudes und der Außenanlagen mit Parkplatz – Gegenstand der anstehenden Planungsaufgabe.
Kostenrahmen: der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto, auf die Gestaltung der Außenanlagen (KG 500) rd. 160 000 EUR brutto sowie auf den Parkplatz (KG 500) rd. 150 000 EUR brutto. Der Abbruch der bestehenden Gebäude ist mit rd. 205 150 EUR brutto in KG 394 eingerechnet.
Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd. 28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
Der Auslober beabsichtigt die folgenden Leistungen zu beauftragen:
1) Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude, Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“.
2) Objektplanung Freianlagen (Außenanlagen), LPH 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“.
3) Fachplanung Verkehrsanlagen (Parkplatz), LPH 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1. sowie die Besondere Leistung „Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag“.
Aufgrund der topografischen Verhältnisse des Grundstücks und aufgrund der zeitlichen Abhängigkeit zwischen Neubau, Abbruch der Bestandsbauten und Herrichtung der Außenanlagen inklusive der Parkplätze erkennt der Auftraggeber die Notwendigkeit, dass die Planung des Gebäudes und die der Außenanlagen und des Parkplatzes integral zu entwickeln sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminkontrolle
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-055648
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wergemeinschaft Landau Freie Architekten
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 11
Postort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 388 223 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 155-383409 (2019-08-10)