Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt vorbehalten, allen Bewerbern die Gelegenheit zum Nachreichen fehlender, zur Vervollständigung unvollständiger bzw. zur Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen zu geben.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Gewichtung: 30 %),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtung: 10 %),
— Geeignete Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) des Bewerbers (Gewichtung: 60 %), davon:
—— Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 1-8 (Gewichtung: 15 %) o brutto BK/KGr 300-400 (Gewichtung: 7,5 %) o Objektplanung Gebäude – Planungsanforderungen HOAI (Gewichtung: 7,5 %),
—— Anzahl Referenzen Objektplanung Gebäude – Bezug Sanierung Bildungseinrichtung/ Schule (Gewichtung: 10 %) o Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtung: 20 %) Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfüllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativ mit mindestens den genannten Werten aufweist:
——— mind. Lph 1-8,
——— mind. HZ III,
——— Objektplanung Gebäude – Bezug Sanierung Bildungseinrichtung/Schule,
——— brutto BK/KGr 300-400 mind. iHd Einstiegswertes (EG 1) (1 000 000 EUR) Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 10 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW-Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten (vgl. Ziff. III.2.1)) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
Gesamtumsatz pro Jahr von jeweils mind. 200 000 EUR (netto). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Technische Fachkräfte:
— mindestens 2 vorgesehene techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Referenzen:
— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude mind. LPh 1-8,
— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude mit Planungsanforderungen mind. HZ III,
— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude mit Bezug Sanierung Bildungseinrichtung/Schule.