Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung kann in diesem Formular nicht der Volltext zu den Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber angegeben werden. Unter
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1) erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbare Referenzprojekte nach den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3, Gewichtung: 30 %.
Hier können für jede Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden (Punktestufen siehe unten).
Die erreichten Punkte je Referenz werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
(2) Referenzprojekte für öffentliche Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3, Gewichtung: 20 %.
Hier können für jede Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden (Punktestufen siehe unten).
Die erreichten Punkte je Referenz werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die detaillierte Projektbeschreibung pro Referenz sollte aussagekräftige Pläne, Dokumente oder sonstige technische Erläuterungen auf max. 3 Blatt (DIN A3) zusammenfassen.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich zueinander dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleich viele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils nur eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte zu Ziffer III 1.3 (3), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren und heute, bezogen auf die Leistungen der Objektplanung Hochbau,
Gewichtung 15 %
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeitern führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Ab 12 Mitarbeiter 4 Punkte
9-11 Mitarbeiter 3 Punkte
6-8 Mitarbeiter 2 Punkte
4-5 Mitarbeiter 1 Punkt
0-3 Mitarbeiter 0 Punkte.
(4) Durchschnittliche Netto-Umsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen der Objektplanung Hochbau, Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2, Gewichtung: 15 %.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil anzugeben.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
> 400 000 EUR 4 Punkte
350 001 – 400 000 EUR 3 Punkte
300 001 – 350 000 EUR 2 Punkte
Mind. 300 000 EUR 1 Punkt
Wird ein Netto-Mindestumsatz > 400 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
(5) Angaben zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen und zur örtlichen Präsenz zu Ziffer III.1.3 (4), Gewichtung: 10 %.
Eine schlüssige Darstellung der Organisation von der Vergabe bis zur Inbetriebnahme und Baufertigstellung sowie zur Gewährleistungsverfolgung nach Übergabe an den Nutzer führt zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
(6) Detailangaben mit Kostenermittlungen zu Ziffer III.1.3.(5), Gewichtung: 5 %.
Die Vorlage nachvollziehbarer Muster zur Kostenermittlung, Kostenverfolgung und Kostenfeststellung führt zur Höchstpunkzahl mit 4 Punkten.
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