Beschreibung der Beschaffung
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt ist ein kommunaler Eigenbetrieb der als Vergabestelle fungierenden Landeshauptstadt Erfurt. Als solche ist er für die Belange der Abwasserbeseitigung im Erfurter Stadtgebiet zuständig. Die Zahl der Abwasserkunden beträgt rund 32 000.
Das vom Entwässerungsbetrieb betriebene Klärwerk Erfurt-Kühnhausen ist in der derzeitigen Ausbaustufe dimensioniert zur Behandlung des Abwassers von 375 000 EW. Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt im Klärwerk Erfurt-Kühnhausen den Abbruch und Neubau von 4 Nachklärbecken.
Die vorhandenen Nachklärbecken 1 bis 4 sind stark verschlissen und nicht mehr sanierungswürdig. Entsprechend des vorliegenden Betongutachtens ist eine weitere Betoninstandsetzung nicht mehr zielführend. Daraus leitet sich die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ab. Dabei ist die hydraulische Leistungsfähigkeit der neuen Becken vergleichbar mit denen des Bestandes planerisch vorzusehen.
Die Realisierung ist schrittweise in Teilabschnitten unter Berücksichtigung der entsprechenden Zwischenzustände vorzunehmen. Während des Umbaus müssen durchgehend 3 der 4 Becken in Betrieb bleiben. Für das Vorhaben sind die Unterlagen für eine UVP-Vorprüfung zu erarbeiten, aus deren Ergebnis nach behördlicher Bewertung sich die Verfahrensweise für die Genehmigung ableitet. Für dieses Vorhaben in Frage kommende Ingenieurbüros haben das komplette Leistungsspektrum für die Planung und den Bau abzudecken. Auf Grund der Komplexität des Vorhabens ist der Nachweis spezifischer Referenzen unumgänglich.
Die Vergabestelle hat zu diesem Zweck bereits die Pöyry Deutschland GmbH mit einer Studie „Klärwerk Erfurt-Kühnhausen – Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4“ beauftragt.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ Dabei wird die Vergabestelle bis zum Beginn des Verhandlungsverfahrens die Einschlägigkeit von § 11 Abs. 2 oder § 11 Abs. 3 HOAI noch einer genauen Prüfung unterziehen. Die Vergabestelle behält sich zudem für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den in die engere Auswahl genommenen Bietern Teilleistungen der LPH 1 und 2 zu benennen, die wegen der bereits vorliegenden „Pöyry“-Studie als nicht erforderlich angesehen werden.
Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
—— Prüfung des Erfordernisses einer UVP mit Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu den Merkmalen des Vorhabens, darunter:
— Größe des Vorhabens, Abfallerzeugung, Umweltverschmutzung Belästigungen, Unfallrisiko.
— Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen zum Standort des Vorhabens.
Darunter:
— Nutzungskriterien (Bestehende Nutzung, Verkehr, Ver- und Entsorgung).
Qualitätskriterien (Wasser, Boden, Natur- und Landschaft), Schutzkriterien.
— Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen zu den Merkmalen der möglichen Auswirkungen, darunter:
— Abwasser/Wasser, Luftemissionen, Verkehr, Versiegelung,
— Diskussion der Ergebnisse im Rahmen eines Planungsgespräches,
— Ergebnisdokumentation in Form eines Erläuterungsberichts.
—— Erarbeitung von Daten für die Planung Dritter
— Ausarbeitung von Lastenheft, Einarbeitung der AKZ-Nummern und Aktualisierung sowie Anpassung der R-I-Schemen, Führung und Aktualisierung von Verbraucherlisten.
—— Örtliche Bauüberwachung
—— Mitwirkung beim Probebetrieb darunter:
— Erstellung Programm für Probebetrieb, Begleitung Probebetrieb, Auswertung Probebetrieb.
—— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die vorliegende Studie der Pöyry Deutschland GmbH ist dabei zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den, den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurf Bezug genommen. Notwendige Leistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8) sowie nach der Baustellenverordnung (sog. SiGeKo-Leistungen) werden rechtzeitig anderweitig vergeben.