Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Kita 1
2019-14 F
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen Objektplanung Kita 1
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Friedensstraße
63071 Offenbach am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in nachfolgenden, baulichen Abfolgen:
1) Erarbeiten von Grundlagen, Vorplanung in Sinne der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in nachfolgenden, baulichen Abfolgen:
1) Erarbeiten von Grundlagen, Vorplanung in Sinne der Beauftragungsstufe I;
2) Ausarbeitung der Leistungsphase 3 in Sinne der Beauftragungsstufe II unter anderem mit dem Ziel eine Magistratsvorlage zu erstellen um einen Projektbeschluss zu erwirken. Die Freigabe und Genehmigung der Entwürfe, Konzepte und vor allem die Einhaltung des Budgets entspricht dem Abschluss der Leistungsphase 3;
3) In der Leistungsstufe III – nach Genehmigung des Projektes durch den Magistrat erfolgt die Leistungsphase 4-8 sowie nach Abschluss der Baumaßnahme ggfs. die Auftragserweiterung für die Leistungsphase 9;
4) Der Neubau der Kita 1 ist eng mit dem zeitgleich stattfindenden Neubau der Grundschule, auf dem Gelände der Bachschule verknüpft, da die Abbrucharbeiten der derzeitigen Kitaflächen erst dann erfolgen können, wenn der Umzug in den Kitaneubau erfolgt ist.
Lage der Einrichtung
Die Grundstücke befinden sich im innerstädtischen Bereich unweit des Offenbacher Stadtzentrum an der Ecke Blücherstraße/Friedensstraße.
Die Kita befindet sich aktuell in einem Solitärgebäude auf dem Gelände der Bachschule. Diese wurde als historischer Kopfbau, mit neuzeitlichen Anbauten aus den ca. 1970-er Jahren, errichtet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten (20P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9,50
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern (20P)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (20P)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung (30P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14,30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Gewährleistung der Kostensicherheit (30P)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Gewährleistung von Termine und Fristen (30P)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grundhonorar einschließlich Nebenkosten und Besonderen Leistungen (netto) (45P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21,40
Kostenkriterium (Name): Stundensätze (15P)
Kostenkriterium (Gewichtung): 7,10
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-03 📅
Datum des Endes: 2021-07-07 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben,...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1) (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio. EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio. EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio. EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,2 Mio. EUR/Jahr = 0 Punkte.
2) (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern.
B1) Objektart: Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Schule: liegt vor = 10 Punkte; Kita/Lehreinrichtung/Hort = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3
Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.
B2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF).
Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF).
Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 1 000 qm = 10 Punkte, = 700 qm = 5 Punkte, = 400 qm = 2 Punkte, <400 qm = 0 Punkte
B3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 6 Mio. EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen).
Punkte pro Referenzprojekt >= 4 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige Landesspezifische Kostengruppen).
Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 4 Mio. EUR = 10 Punkte, = 2 Mio. EUR = 5 Punkte, = 1 Mio. EUR = 2 Punkte, < 1 Mio. EUR = 0 Punkte.
B4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
B5) Energetische Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der
Primärenergiebedarf max. 120 kWh/(ma) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Max. 120 kWh/(ma) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte
Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:
Stufe I: LP 1, LP 2
Stufe II: LP 3
Stufe III: LP 4, LP 5, LP 6, LP 7, LP 8
Stufe IV: LP 9
Die Auftragsstufe III wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt.
Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Die Stadt Offenbach hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen treuhänderisch an die OPG vergeben, welche diese Leistungen in der Regel an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufen III und IV auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag – unter...”
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag – unter zwingender Verwendung des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) – eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Gewerberegister.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Gewerberegister.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in (und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter/in) zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden,
— die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt,
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann,
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) muss vorgelegt werden.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
(Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio. EUR/Jahr = 20 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio. EUR/Jahr = 10 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio. EUR/Jahr = 5 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,5 Mio. EUR/Jahr = 0 Punkte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) 1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) 1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B;
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
4) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
(Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren
Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte
< 5 Personen = 0 Punkte
5) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B)
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mind. 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Es sind -wie im Teilnahmeantrag vorgesehen- 3 Referenzen ausreichend um die Höchstpunktzahl zu erreichen. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten Kindertagesstätten, Schulneubauten, Büro/Verwaltungsgebäude) zu erbringen.
Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar.
Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern.
Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen.
Der Bewerber muss die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a) Objektart: Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Kindertagesstätte: liegt vor = 10 Punkte; Schulen = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte;
b) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 1 000 qm = 10 Punkte, = 700 qm = 5 Punkte, = 400 qm = 2 Punkte, <400 qm = 0 Punkte;
c) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 4 Mio. EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige Landesspezifische Kostengruppen). Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen EUR (netto) für die Vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 4 Mio. EUR = 10 Punkte, = 2 Mio. EUR = 5 Punkte, = 1 Mio. EUR = 2 Punkte, < 1 Mio. EUR = 0 Punkte;
d) Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt. Liegt vor = 10 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte;
e) Energetische Standard: Nachweis, dass bei den Referenzobjekten der Primärenergiebedarf max. 120 kWh/(m2a) beträgt. (maximal 10 Punkte Pro Referenzprojekt). max. 120 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los;
f) Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß §34 HOAI 2013 der abgewickelten Projekte. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“1) Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
1) Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc“ und/oder „Master Architecture“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL);
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-15 📅
“Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden...”
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die BG aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag (TA) mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen.
Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern (NU) ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem TA, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den NU einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein NU für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der NU diese Eignungsanforderungen nicht, kann der TA/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der NU tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der NU, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Austausch eines im TA für die eigene Eignung benannten NU ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der TAe nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem TA eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (s. II.2.14)
— in der die Bildung einer BG im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevobevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der BG zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
URL: www.rp-darmstadt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
URL: www.rp-darmstadt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 044-100773 (2019-02-27)
Ergänzende Angaben (2019-03-19)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 044-100773
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Alter Wert
Text:
“Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben,...”
Text
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1) (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio. EUR/Jahr = 20 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio. EUR/Jahr = 10 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio. EUR/Jahr = 5 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,2 Mio. EUR/Jahr = 0 Punkte;
2) (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre >= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte. Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern;
b1) Objektart: Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). Schule: liegt vor = 10 Punkte; Kita/Lehreinrichtung/Hort = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte;
b2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 1 000 qm = 10 Punkte, = 700 qm = 5 Punkte, = 400 qm = 2 Punkte, <400 qm = 0 Punkte;
b3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 6 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen). Punkte pro Referenzprojekt >= 4 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen). Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 4 Mio. EUR = 10 Punkte, = 2 Mio. EUR = 5 Punkte, = 1 Mio. EUR = 2 Punkte, < 1 Mio. EUR = 0 Punkte;
b4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt. Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte. B5) Energetische Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der Primärenergiebedarf max. 120 kWh/(ma) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). max. 120 kWh/(ma) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben,...”
Text
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1) (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio. EUR/Jahr = 20 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio. EUR/Jahr = 10 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio. EUR/Jahr = 5 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,2 Mio. EUR/Jahr = 0 Punkte;
2) (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre >= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte. Aus Referenzen sind maximal 40 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern;
b1) Objektart: Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). Kindertagesstätte: liegt vor = 10 Punkte; Schulen = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte;
b2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt:> = 1 000 qm = 10 Punkte, = 700 qm = 5 Punkte, = 400 qm = 2 Punkte, <400 qm = 0 Punkte;
b3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro >= 4 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen). Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt:> = 4 Mio. EUR = 10 Punkte, = 2 Mio. EUR = 5 Punkte, = 1 Mio. EUR = 2 Punkte, < 1 Mio. EUR = 0 Punkte;
b4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt. Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte. Maximal sind 65 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I b des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
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Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
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“Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die...”
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Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt,
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann,
— auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind;
2) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) muss vorgelegt werden;
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,0 Mio. EUR/Jahr = 20 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,75 Mio. EUR/Jahr = 10 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,5 Mio. EUR/Jahr = 5 Punkte; Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,5 Mio. EUR/Jahr = 0 Punkte.
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“Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die...”
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Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt,
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann,
— auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind;
2) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) muss vorgelegt werden;
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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“A)
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
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A)
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B;
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
4) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3): Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre >= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte. 5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mind. 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Es sind – wie im Teilnahmeantrag vorgesehen – 3 Referenzen ausreichend um die Höchstpunktzahl zu erreichen. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten Kindertagesstätten, Schulneubauten, Büro/Verwaltungsgebäude) zu erbringen. Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss – die im Teilnahmeantrag abgefragten – Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
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“A)
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
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A)
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B;
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;,
4) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
5) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mind. 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Es sind – wie im Teilnahmeantrag vorgesehen – 3 Referenzen ausreichend um die Höchstpunktzahl zu erreichen. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten Kindertagesstätten, Schulneubauten, Büro/Verwaltungsgebäude) zu erbringen. Aus Referenzen sind maximal 40 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss – die im Teilnahmeantrag abgefragten – Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet): Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das...”
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Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet): Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a) Objektart: Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). Kindertagesstätte: liegt vor = 10 Punkte; Schulen = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte;
b) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 1 000 qm BGF). Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 1 000 qm = 10 Punkte, = 700 qm = 5 Punkte, = 400 qm = 2 Punkte, <400 qm = 0 Punkte;
c) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 4 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen). Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 4 Mio. EUR = 10 Punkte, = 2 Mio. EUR = 5 Punkte, = 1 Mio. EUR = 2 Punkte, < 1 Mio. EUR = 0 Punkte;
d) Öffentlicher Auftraggeber i. S .d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt. Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
e) Energetische Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der Primärenergiebedarf max. 120 kWh/(m2a) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). max. 120 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los;
f) Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß §34 HOAI 2013 der abgewickelten Projekte. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
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“Folgende Angaben sind mind. zu machen: Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat –...”
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Folgende Angaben sind mind. zu machen: Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a) Angabe der Objektart: Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekte;
b) Angabe der Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte in BGF, mindestens 400 qm als Gesamtprojektgröße unabhängig von Projektart;
c) Angabe zum Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte in Euro (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen, mindestens 1 Mio. EUR;
d) Angabe über Öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts;
e) Angabe über Energetischen Standard Primärenergiebedarf Mindestbedingung: max. 120 kWh/(m2a) oder weniger;
f) Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß §34 HOAI 2013 der abgewickelten Projekte. Mindestbedingung: Leistungsphasen 3-8 müssen beauftragt worden sein. Maximal sind 65 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I a des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
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Quelle: OJS 2019/S 058-134838 (2019-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen Objektplanung Kita 1.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in nachfolgenden, baulichen Abfolgen:
1) Erarbeiten von Grundlagen, Vorplanung in Sinne der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in nachfolgenden, baulichen Abfolgen:
1) Erarbeiten von Grundlagen, Vorplanung in Sinne der Beauftragungsstufe I;
2) Ausarbeitung der Leistungsphase 3 in Sinne der Beauftragungsstufe II unter anderem mit dem Ziel eine Magistratsvorlage zu erstellen um einen Projektbeschluss zu erwirken. Die Freigabe und Genehmigung der Entwürfe, Konzepte und vor allem die Einhaltung des Budgets entspricht dem Abschluss der Leistungsphase 3;
3) In der Leistungsstufe III) – nach Genehmigung des Projektes durch den Magistrat erfolgt die Leistungsphase 4-8 sowie nach Abschluss der Baumaßnahme ggfs. die Auftragserweiterung für die Leistungsphase 9;
4) Der Neubau der Kita 1 ist eng mit dem zeitgleich stattfindenden Neubau der Grundschule, auf dem Gelände der Bachschule verknüpft, da die Abbrucharbeiten der derzeitigen Kitaflächen erst dann erfolgen können, wenn der Umzug in den Kitaneubau erfolgt ist Lage der Einrichtung Die Grundstücke befinden sich im innerstädtischen Bereich unweit des Offenbacher Stadtzentrum an der Ecke Blücherstraße/Friedensstraße. Die Kita befindet sich aktuell in einem Solitärgebäude auf dem Gelände der Bachschule. Diese wurde als historischer Kopfbau, mit neuzeitlichen Anbauten aus den ca. 1970-er Jahren, errichtet.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (20P)” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind: Stufe I: LP 1, LP 2 Stufe II: LP 3 Stufe III: LP 4, LP 5, LP 6, LP 7, LP 8 Stufe IV: LP 9 Die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind: Stufe I: LP 1, LP 2 Stufe II: LP 3 Stufe III: LP 4, LP 5, LP 6, LP 7, LP 8 Stufe IV: LP 9 Die Auftragsstufe III wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt. Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Die Stadt Offenbach hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen treuhänderisch an die OPG vergeben, welche diese Leistungen in der Regel an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufen III und IV auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
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Zusätzliche Informationen:
“Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag – unter...”
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag – unter zwingender Verwendung des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3). der Bekanntmachung) – eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 044-100773
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Objektplanung Kita 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekten B + P Bauconsulting GmbH
Postanschrift: Birkenweg 13 e
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2019/S 227-557837 (2019-11-22)